Die Zulassung von Funkprodukten in der Republik Türkei unterliegt der Aufsicht der
Information and Communication Technologies Authority (ICTA) (
Bilgi Teknolojileri ve İletişim Kurumu, BTK). Im Rahmen der Zollunion mit der Europäischen Union wurden die technischen Vorschriften der Türkei mit der Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU, RED) harmonisiert. Funkprodukte, die alle Anforderungen der CE-Kennzeichnung gemäß RED erfüllen, können in der Regel ohne zusätzliche nationale Konformitätsbewertung auf dem türkischen Markt bereitgestellt werden. Hersteller sollten jedoch prüfen, ob ergänzende nationale Vorgaben gelten – etwa zur Sprache der Produktunterlagen, zur Notwendigkeit eines lokalen Vertreters oder zur Registrierung bei der ICTA.
Weitere Informationen zu den EU-weiten Anforderungen finden Sie auf unserer
Serviceseite zur CE-Kennzeichnung.