
CE-Kennzeichnung
Akkreditierte Prüfungen und CE-Konformitätsbewertung für Funkprodukte – nachvollziehbar, regelkonform und effizient.
CE-Kennzeichnung für Funkprodukte im EWR
Für Funkgeräte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden sollen, ist die CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Sie zeigt an, dass das Produkt die CE-Anforderungen für Funkprodukte erfüllt – etwa zu Sicherheit, elektromagnetischer Verträglichkeit und effizienter Nutzung des Funkspektrums.
Die Grundlage bildet ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren. Es umfasst die technische Dokumentation, die EU-Konformitätserklärung und das Anbringen der CE-Kennzeichnung am Produkt.
Unvollständige Unterlagen, fehlende Prüfberichte oder falsch gewählte Verfahren führen häufig zu Verzögerungen – wir helfen Ihnen, den CE-Prozess für Funkprodukte von Beginn an richtig zu planen.

Regulatorische Funkprüfungen
CE-Prüfung und Konformitätsbewertung für Funkprodukte
Unser Prüflabor in Deutschland ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und zusätzlich nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Wir führen Prüfungen für Funkprodukte durch und unterstützen die CE-Dokumentation mit qualitätsgesicherten Ergebnissen.
Wenn eine Benannte Stelle erforderlich ist, erfolgt die Konformitätsbewertung durch unsere Tochtergesellschaft KL-Certification GmbH (NB 2784), notifiziert für Funkprodukte gemäß RED.
So lassen sich auch komplexe Anforderungen nachvollziehbar bewerten und unnötige Rückfragen durch Marktaufsichtsbehörden vermeiden.
Anwendbare EU-Richtlinien im Überblick
Die CE-Kennzeichnung für Funkprodukte basiert auf den jeweils anwendbaren europäischen Richtlinien. Je nach Gerätetyp können Anforderungen aus RED, EMV-Richtlinie und Niederspannungsrichtlinie zusammenwirken – wir unterstützen bei der Einordnung.
2014/53/EU: Funkanlagen-Richtlinie (RED)
Anforderungen an Funkanlagen zu Sicherheit, EMV und effizienter Nutzung des Funkspektrums.
→ RED-Anforderungen im Überblick
2014/30/EU: EMV-Richtlinie
Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer und elektronischer Geräte ohne eigene Funkfunktion.
→ EMV-Anforderungen im Überblick
2014/35/EU: Niederspannungsrichtlinie
Sicherheitsanforderungen für elektrische Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen.
→ LVD-Anforderungen im Überblick
Ihre Anfrage
Die Experten der IB-Lenhardt AG und IBL-Lab GmbH sind immer für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an!Verfahren zur Konformitätsbewertung
Auswahl des passenden Moduls
Die Konformitätsbewertung folgt den Vorgaben der jeweils anwendbaren EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften. Beschluss Nr. 768/2008/EG beschreibt hierfür einheitliche Bewertungsmodule, die je nach Produkt, Richtlinie und Nachweisweg herangezogen werden können.
Für Funkprodukte ist insbesondere die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) relevant. Je nach Produkt können zusätzlich EMV-, Sicherheits- oder weitere Anforderungen zu berücksichtigen sein. Die Auswahl des passenden Verfahrens hängt davon ab, welche harmonisierten Normen angewendet werden, welche Prüfungen erforderlich sind und ob eine Benannte Stelle eingebunden werden muss.
Benannte Stellen kommen zum Beispiel dann ins Spiel, wenn der gewählte Konformitätsbewertungsweg eine unabhängige Bewertung vorsieht. Bei Funkprodukten kann dies insbesondere relevant werden, wenn harmonisierte Normen nicht oder nicht vollständig angewendet werden. Nationale Akkreditierungsstellen überprüfen regelmäßig die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen und akkreditierten Prüflaboren.
Nachweis der Übereinstimmung mit EU-Anforderungen
Die CE-Kennzeichnung ermöglicht den freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum für Produkte, die unter entsprechende EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen. Für Funkprodukte ist die RED der zentrale Rechtsrahmen; sie umfasst unter anderem Anforderungen an Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit und die effiziente Nutzung des Funkspektrums.
Hersteller oder Importeure dürfen ein Produkt nur in Verkehr bringen, wenn alle anwendbaren Anforderungen erfüllt sind. Mit der CE-Kennzeichnung zeigt der Hersteller, dass das Produkt ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und die anwendbaren EU-Anforderungen erfüllt.

Schritt-für-Schritt-Assistent
EU-Konformitätserklärung (DoC)
Unser DoC-Assistent unterstützt bei der Erstellung und Verwaltung von EU-Konformitätserklärungen für Funkprodukte. Er führt strukturiert durch die relevanten Angaben, damit die angewendeten Richtlinien, Normen, Produktinformationen und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Reduziert Fehler durch einen geführten Ablauf
Unterstützt die Zuordnung von Richtlinien, Normen und Produktinformationen
Hilft dabei, DoC-bezogene Informationen zentral zu organisieren
Technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Während des Konformitätsbewertungsverfahrens erstellt der Hersteller die technische Dokumentation. Sie belegt, dass das Produkt die Anforderungen der anwendbaren EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt. Dazu gehören typischerweise eine Produktbeschreibung, Risikobewertung, Prüfberichte, angewendete harmonisierte Normen, Schaltpläne oder technische Zeichnungen sowie weitere Nachweise.
Auf dieser Grundlage erstellt und unterzeichnet der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die EU-Konformitätserklärung. Anschließend kann die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht werden, sofern alle anwendbaren Anforderungen erfüllt sind.
Die technische Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen erstellt und für Marktüberwachungsbehörden bereitgehalten werden. Darauf weist auch die Europäische Kommission in ihren Informationen zur CE-Kennzeichnung hin.
Prozess der CE-Kennzeichnung
Leistungen
Wir unterstützen Hersteller und Importeure von Funkprodukten bei CE-Prüfungen, Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation.
Auf Basis Ihrer Produktunterlagen klären wir die anwendbaren Anforderungen, planen erforderliche Prüfungen und unterstützen die Nachweise für die CE-Kennzeichnung. So entsteht eine belastbare Grundlage für CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation und Marktzugang im EWR.
Beraten
Wir unterstützen Sie bei der Einordnung anwendbarer Anforderungen, Normen und Nachweiswege.
Prüfen
Als akkreditiertes Prüflabor führen wir Prüfungen für Funkprodukte nach relevanten Normen durch.
Zertifizieren
Wir begleiten die Konformitätsbewertung und unterstützen bei Dokumentation, Prüfberichten und EU-DoC.
Benötigen Sie Unterstützung?
Wenden Sie sich an unsere Spezialistin für CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung von Funkprodukten:

Whitepaper
Produktzertifizierung für Funkprodukte verstehen
Unser Leitfaden gibt einen Überblick über technische und administrative Anforderungen in der Produktzertifizierung – einschließlich CE-Kennzeichnung in Europa sowie regulatorischer Anforderungen in Japan und den USA.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist die CE-Kennzeichnung?
-
Die CE-Kennzeichnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätskennzeichnung für bestimmte Produktgruppen im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie zeigt an, dass der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat und das Produkt die anwendbaren EU-Anforderungen erfüllt.
Das CE-Zeichen hat ein festgelegtes Schriftbild. Wenn in den produktspezifischen Vorschriften keine andere Größe angegeben ist, muss die CE-Kennzeichnung mindestens 5 mm hoch sein.
- Was bedeutet das CE-Zeichen?
-
Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass das Produkt die anwendbaren EU-Anforderungen erfüllt. Dazu können je nach Produkt Anforderungen an Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Funkfrequenznutzung, Gesundheit oder Umweltschutz gehören.
Die CE-Kennzeichnung ist kein freiwilliges Qualitätszeichen und keine klassische behördliche Zulassung. Sie basiert auf dem jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren und der EU-Konformitätserklärung.
- Welche Produkte müssen das CE-Kennzeichen tragen?
-
Die CE-Kennzeichnung ist für Produktgruppen vorgeschrieben, die unter entsprechende EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen. Dazu gehören beispielsweise Funkanlagen, elektrische Betriebsmittel, Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeuge oder persönliche Schutzausrüstung.
Für Funkprodukte ist in der Regel die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) maßgeblich. Wenn das Produkt sehr klein ist oder die Kennzeichnung am Produkt nicht möglich ist, kann die CE-Kennzeichnung je nach Vorschrift auch auf Verpackung oder Begleitunterlagen angebracht werden.
- Was bedeuten Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung?
-
Bei der Konformitätsbewertung wird geprüft und dokumentiert, ob ein Produkt die anwendbaren Anforderungen erfüllt. Dazu gehören je nach Produkt unter anderem Prüfungen, technische Dokumentation, Risikobewertung und die Bewertung angewendeter Normen.
Die EU-Konformitätserklärung ist die schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das Produkt den relevanten EU-Rechtsvorschriften entspricht. Sie bildet die formale Grundlage für das Anbringen der CE-Kennzeichnung.
Internationale Zertifizierungsstellen
Neben der CE-Kennzeichnung für Europa unterstützen wir Hersteller von Funkprodukten auch bei weiteren internationalen Zertifizierungsverfahren.
Erfahren Sie mehr über Zertifizierungsstellen
FCC (USA)
Zertifizierung für Funkprodukte in den USA
ISED (Kanada)
Zertifizierung für Funkprodukte in Kanada
MIC (Japan)
Zertifizierung für Funkprodukte in Japan

CE-Kennzeichnung für den EU-Marktzugang
Sicher durch den CE-Prozess
Wir unterstützen Hersteller von Funkprodukten bei CE-Prüfung, Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation.
Unser Team hilft Ihnen, Anforderungen frühzeitig einzuordnen, geeignete Prüfungen zu planen und den CE-Prozess strukturiert vorzubereiten.