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Radio Equipment Directive (RED) – Funkanlagen-Richtlinie

Die Funkanlagen-Richtlinie (RED 2014/53/EU) regelt das Inverkehrbringen von Funkgeräten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie betrifft alle Geräte, die Funkwellen zur drahtlosen Kommunikation oder Ortung nutzen – darunter Mobiltelefone, WLAN-Router, Bluetooth-Zubehör, IoT-Komponenten sowie Funksysteme in Fahrzeugen und Gebäuden.

Die RED ist eine zentrale Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung solcher Geräte und damit verpflichtend für Hersteller, Importeure und Händler mit Zielmarkt EWR.

Gemeinsam mit der EMV-Richtlinie (EMCD)Electromagnetic Compatibility Directive – und der Niederspannungsrichtlinie (LVD)Low Voltage Directive – bildet sie den rechtlichen Rahmen für die CE-Konformität elektrischer und elektronischer Produkte.

Kurzübersicht – TL;DR

Ziele der Funkanlagen-Richtlinie (RED)

Um die Einhaltung regulatorischer Anforderungen sicherzustellen, definiert die RED grundlegende Anforderungen in drei zentralen Bereichen:

Zielbereich Beschreibung
Sicherheit Schutz von Personen, Haustieren und Sachwerten vor potenziellen Gefahren
EMV Sicherstellung einer ausreichenden EMV zur Vermeidung von Störungen
Effiziente Nutzung des Frequenzspektrums Effiziente und störungsfreie Nutzung des begrenzten Frequenzspektrums
Zielbereich Beschreibung
Sicherheit Schutz von Personen, Haustieren und Sachwerten vor potenziellen Gefahren
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Sicherstellung einer ausreichenden EMV zur Vermeidung von Störungen
Effiziente Nutzung des Frequenzspektrums Effiziente und störungsfreie Nutzung des begrenzten Frequenzspektrums

Umsetzung der RED-Ziele in der Praxis

Die in der RED definierten Ziele führen zu klaren Anforderungen für Hersteller und Importeure – insbesondere hinsichtlich der Konformität ihrer Funkgeräte.

Sicherheit

Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Geräte keine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit darstellen. Die Richtlinie verlangt umfassenden Schutz für:

  • Endnutzer

  • Haustiere

  • Sachwerte (z. B. Gebäude oder technische Anlagen)

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Um den zuverlässigen Betrieb elektronischer Geräte zu gewährleisten, fordert die RED:

  • Funkgeräte dürfen keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen erzeugen.

  • Geräte müssen ausreichend gegen äußere elektromagnetische Einflüsse geschützt sein.

  • Mehrere Geräte müssen gleichzeitig ohne gegenseitige Störungen betrieben werden können.

Effiziente Nutzung des Frequenzspektrums

Die Richtlinie unterstützt:

  • Einen sparsamen und gezielten Einsatz begrenzter Funkfrequenzen

  • Die Vermeidung von Frequenzüberschneidungen und Störungen

  • Eine reibungslose Kommunikation zwischen unterschiedlichen Geräten

Diese Anforderungen sichern nicht nur die Produktqualität, sondern bilden zugleich die rechtliche Grundlage für Entwicklung, Prüfung und Marktzugang von Funkanlagen im EWR.

Geltungsbereich

Die Funkanlagen-Richtlinie (RED) gilt für eine Vielzahl von Geräten, die Funkwellen zur drahtlosen Kommunikation oder zur Positionsbestimmung nutzen. Bestimmte Produktkategorien sind jedoch vom Anwendungsbereich ausgenommen, da sie unter spezifische sektorale EU-Rechtsvorschriften fallen.

Übersicht zum Geräteumfang

Eingeschlossene Geräte Ausgeschlossene Geräte Hinweise
Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches Kommunikationssysteme für öffentliche Sicherheit und Verteidigung Umfasst Anwendungen der drahtlosen Kommunikation im Verbraucher- und Industriebereich
WLAN-Router, Bluetooth-Zubehör, drahtlose Audiogeräte Marine- und Luftfahrtkommunikationssysteme Systeme mit Kurzstreckenkommunikation unterliegen spezifischen sektoralen Vorschriften
IoT-Geräte und industrielle Funkanlagen Nicht-kommerzielle Amateurfunkgeräte Vernetzte Systeme in Industrie und Endverbraucheranwendungen; Amateurfunk gemäß nationalem Recht
Drohnen und fahrzeugintegrierte Funksysteme Selbstgebaute Geräte für den privaten Gebrauch (nicht vermarktet) Inverkehrbringen nicht vorgesehen; Eigenbaugeräte sind vom Anwendungsbereich der RED ausgenommen
Smart-Home- und Gebäudeautomationssysteme Bestimmte Medizinprodukte, die unter andere EU-Richtlinien fallen Gilt nur bei primärer Funkfunktion; Medizinprodukte unterliegen z. B. der MDR 2017/745
Gerätekategorie Details
Eingeschlossene Geräte
Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches Umfasst Anwendungen der drahtlosen Kommunikation im Verbraucher- und Industriebereich
WLAN-Router, Bluetooth-Zubehör, drahtlose Audiogeräte Systeme mit Kurzstreckenkommunikation unterliegen spezifischen sektoralen Vorschriften
IoT-Geräte und industrielle Funkanlagen Vernetzte Systeme in Industrie und Endverbraucheranwendungen
Drohnen und fahrzeugintegrierte Funksysteme Inverkehrbringen nicht vorgesehen bei Eigenbaugeräten
Smart-Home- und Gebäudeautomationssysteme Gilt nur bei primärer Funkfunktion
Ausgeschlossene Geräte
Sicherheits- und Verteidigungssysteme Kommunikationssysteme für öffentliche Sicherheit und Verteidigung
Marine- und Luftfahrtkommunikation Unterliegen eigenen Regularien

Für die ausgeschlossenen Gerätetypen gelten häufig andere unionsrechtliche Rahmenwerke, wie z. B. die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR), die Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung (MED) oder spezifische UN/ECE-Regelungen für Kraftfahrzeuge. Auch wenn die RED für diese Geräte nicht gilt, enthalten die jeweiligen Regelwerke oft vergleichbare Anforderungen an Funkbetrieb, Störfestigkeit oder Sicherheit.

RED-Konformität und rechtliche Anforderungen

Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen

Um Funkanlagen rechtskonform im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr zu bringen, müssen Hersteller die grundlegenden Anforderungen der Funkanlagen-Richtlinie (RED) erfüllen. Diese umfassen:

  • Produktsicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und die effiziente Nutzung des Frequenzspektrums

  • Cybersicherheits- und Datenschutzanforderungen gemäß Artikel 3.3 (d)–(f), die ab dem 1. August 2025 verbindlich werden

  • Durchführung einer Konformitätsbewertung und Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung (DoC)

  • Anbringung der CE-Kennzeichnung – sichtbar, lesbar und dauerhaft – auf dem Produkt

  • Erstellung und Aufbewahrung der technischen Unterlagen für mögliche Prüfungen durch Marktüberwachungsbehörden

Grafik zur CE-Kennzeichnung mit drei Säulen: rechtliche Grundlage (RED, EMCD, LVD), Verantwortung des Herstellers (z. B. Risikobewertung, DoC) und Marktüberwachung durch Behörden.
Anforderungen der CE-Kennzeichnung: rechtliche Grundlage, Herstellerverantwortung und Marktüberwachung.

Konformitätsbewertung: Auswahl des geeigneten Verfahrens

Welches Verfahren zur Konformitätsbewertung anzuwenden ist, hängt von den Produkteigenschaften, der Risikoklassifizierung und der Anwendung harmonisierter Normen ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Anwendungsszenarien und unterstützt bei der Auswahl des geeigneten Bewertungswegs:

Übersicht zur Konformitätsbewertung nach Anwendungsfall

Anwendungsfall Anwendbares Modul(e) Notifizierte Stelle erforderlich?
Produkt erfüllt alle Anforderungen harmonisierter Normen A Nein
Produkt erfüllt harmonisierte Normen nur teilweise B + C Ja
Komplexes oder risikobehaftetes Produkt (z. B. neue Funktechnologie) H Ja
Freiwillige Beteiligung einer notifizierten Stelle durch den Hersteller A oder B+C Optional

Modultypen:

  • Modul A – Interne Fertigungskontrolle
  • Modul B – EU-Baumusterprüfung
  • Modul C – Konformität mit dem Baumuster
  • Modul H – Umfassende Qualitätssicherung
Anwendungsfall Details
Produkt erfüllt alle Anforderungen harmonisierter Normen Anwendbares Modul(e): A
Notifizierte Stelle erforderlich?: Nein
Produkt erfüllt harmonisierte Normen nur teilweise Anwendbares Modul(e): B + C
Notifizierte Stelle erforderlich?: Ja
Komplexes oder risikobehaftetes Produkt (z. B. neue Funktechnologie) Anwendbares Modul(e): H
Notifizierte Stelle erforderlich?: Ja
Freiwillige Beteiligung einer notifizierten Stelle durch den Hersteller Anwendbares Modul(e): A oder B+C
Notifizierte Stelle erforderlich?: Optional

Modultypen:

  • Modul A – Interne Fertigungskontrolle
  • Modul B – EU-Baumusterprüfung
  • Modul C – Konformität mit dem Baumuster
  • Modul H – Umfassende Qualitätssicherung

Selbstbewertung vs. Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle

Hinweis: Die Einbindung einer notifizierten Stelle ist verpflichtend, wenn harmonisierte Normen nicht vollständig angewendet werden oder das Produkt als risikobehaftet bzw. komplex gilt.

Hersteller können eine notifizierte Stelle (Notified Body, Benannte Stelle – NB) auch freiwillig einbeziehen, um den Marktzugang zu erleichtern oder eine unabhängige Bestätigung der Konformität zu erhalten.

Technische Dokumentation

Hersteller sind verpflichtet, eine technische Dokumentation zu erstellen und mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts aufzubewahren. Die Dokumentation muss folgende Inhalte umfassen:

  • Produktbeschreibung und technische Spezifikationen

  • Konstruktionsunterlagen (z. B. Schaltpläne, Layoutzeichnungen)

  • Nachweise zur Konformität sowie eine Risikobewertung

  • Prüfberichte gemäß den angewendeten Normen

  • Benutzerinformationen und Sicherheitshinweise

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können die technische Dokumentation jederzeit im Rahmen von Überprüfungen anfordern.

Umsetzung in vier Schritten zur RED-Konformität

Schritt 1: Anforderungen ermitteln

  • Prüfen, ob Ihr Produkt unter den Geltungsbereich der RED fällt

  • Relevante EU-Anforderungen und harmonisierte Normen identifizieren

  • Passendes Konformitätsbewertungsverfahren festlegen (Modul A, B+C oder H)

Schritt 2: Dokumentation vorbereiten

  • Technische Unterlagen und Risikobewertung erstellen

  • Alle Nachweise auf Übereinstimmung mit den relevanten Normen abstimmen

Schritt 3: Prüfung und Zertifizierung

  • Erforderliche Prüfungen durchführen (intern oder über ein externes Prüflabor)

  • Gegebenenfalls eine notifizierte Stelle (Notified Body, NB) einbinden

  • Die EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen

Schritt 4: CE-Kennzeichnung und Marktzugang

  • Die CE-Kennzeichnung sichtbar und dauerhaft auf Produkt und Verpackung anbringen

  • Interne Verfahren zur Marktüberwachung und Konformitätskontrolle einrichten

  • Technische Dokumentation für mögliche Nachkontrollen bereithalten

Frist beachten:

Die Cybersicherheitsanforderungen gemäß Artikel 3.3 (d)–(f) gelten ab dem 1. August 2025 verbindlich. Dokumentation und Prozesse müssen bis dahin für betroffene Produkte aktualisiert sein.

Cybersicherheit & neue Technologien

Die zunehmende Verbreitung drahtloser Technologien und vernetzter Geräte bringt neue regulatorische Anforderungen mit sich – insbesondere unter der Funkanlagen-Richtlinie (RED). Um Risiken wie unbefugten Zugriff, Datenschutzverletzungen und Frequenzengpässe zu begegnen, erweitert die RED ihren Anwendungsbereich auf Cybersicherheit, Interoperabilität und Spektrumeffizienz.


Diese Vorgaben betreffen vor allem Hersteller von IoT-Geräten, 5G-Anwendungen und Smart-Home-Produkten.

Cybersicherheitsanforderungen (verbindlich ab August 2025)

Ab dem 1. August 2025 gelten die Cybersicherheitsanforderungen der Artikel 3(3)(d), (e) und (f) der RED verbindlich. Sie betreffen:

  • Schutz vor unbefugtem Softwarezugriff

  • Sichere Datenverarbeitung

  • Missbrauchs- und Betrugsprävention

Die folgenden harmonisierten Normen bieten eine vermutete Konformität – mit Einschränkungen:

  • EN 18031-1:2024 – Internetverbundene Funkgeräte

  • EN 18031-2:2024 – Geräte zur Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Spielzeug, Wearables)

  • EN 18031-3:2024 – Geräte für virtuelle oder finanzielle Transaktionen


Die Konformitätsvermutung entfällt insbesondere, wenn:

  • Benutzer Passwörter umgehen oder deaktivieren können (z. B. Klauseln 6.2.5.1, 6.2.5.2)

  • Kein elterlicher Zugriffsschutz vorgesehen ist (EN 18031-2:2024, Klauseln 6.1.3–6.1.6)

  • Nur erläuternde Textabschnitte ("Rationale", "Guidance") zur Bewertung herangezogen werden

In solchen Fällen ist eine vollständige Konformitätsbewertung erforderlich, ggf. unter Einbindung einer notifizierten Stelle, gemäß EU-Beschluss (EU) 2025/138.

Hinweis für IoT-Hersteller:
Weitere Informationen zu Prüfvorgaben und anwendbaren Normen (z. B. EN 303 645, EN 18031) finden Sie auf unserer Seite zur IoT-Cybersicherheitszertifizierung.

IoT und RED-Konformität

Der IoT-Sektor, mit einem erwarteten Marktvolumen von 1,35 Billionen USD bis 2025, stellt ein zentrales Anwendungsfeld der RED dar. Typische Geräte:

  • Intelligente Sensoren und Steuergeräte

  • Gateways und Edge-Computing-Systeme

  • Verbrauchergeräte wie smarte Thermostate oder Home-Hubs

Die RED erfasst inzwischen nicht mehr nur die Funkschnittstellen, sondern auch:

  • Interoperabilität in vernetzten Systemumgebungen

  • Datenschutz und gesicherten Zugang

  • Energieeffiziente Übertragungsverfahren

Diese Anforderungen werden durch die Verordnung (EU) 2022/30 ergänzt, die gezielte Cybersicherheitsvorgaben für vernetzte Produkte festlegt.

5G und Spektrumsmanagement

Der Ausbau von 5G-Technologien erhöht die Anforderungen an Frequenznutzung und regulatorische Steuerung. Nach RED gilt:

  • Geräte müssen aktuelle Normen zur Spektrumeffizienz erfüllen

  • In gemeinsam genutzten Bändern gelten strengere Koexistenzregeln

  • Interferenzfreiheit ist für verschiedene Anwendungsszenarien (z. B. Automotive, Industrie) nachzuweisen

Besondere Aufmerksamkeit erfordern dabei dynamische Frequenzzugriffe und Koordinierungsmechanismen in komplexen Funksystemen.

EMV-Konformität bei vernetzten Geräten

Mit der Integration drahtloser Technologien steigen auch die EMV-Anforderungen. Um Störungen zu vermeiden, schreibt die RED Folgendes vor:

  • EMI-Prüfungen für Multi-Radio-Systeme (z. B. Wearables, Smart-Home-Zentralen)

  • Spezielle Verfahren für softwaredefinierte Funkgeräte (SDR)

  • Dokumentation von Koexistenzstrategien für dichte Funkumgebungen

Besonders wichtig wird EMV dort, wo zahlreiche vernetzte Geräte gleichzeitig betrieben werden müssen und dennoch interoperabel bleiben sollen.

Zusammenfassung

Die RED entwickelt sich weiter – im Gleichschritt mit dem technologischen Fortschritt im Bereich drahtloser Systeme. Hersteller müssen regulatorische Entwicklungen in den Bereichen Cybersicherheit, Spektrumeffizienz und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) vorausschauend einplanen. Wer Konformitätsstrategien frühzeitig in den Produktentwicklungsprozess integriert, sichert sich:

  • Rechtssicherheit

  • Technische Zuverlässigkeit

  • Nachhaltigen Marktzugang im Europäischen Wirtschaftsraum

Zusammenfassung der Anforderungen

Die Funkanlagen-Richtlinie (RED) ist die zentrale rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Funkgeräten im EWR. Sie stellt Anforderungen an:

  • Sicherheit

  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

  • Effiziente Frequenznutzung

  • Cybersicherheit (verbindlich ab August 2025)

Je nach Produkttyp und Risikoklasse ist ein passendes Konformitätsverfahren erforderlich (Modul A, B+C oder H). Wer diese Pflichten frühzeitig im Entwicklungsprozess berücksichtigt, schafft die Basis für einen reibungslosen und rechtskonformen Marktzugang.

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FAQ – Praktische Fragen zur RED-Konformität

Welche zusätzlichen Anforderungen umfasst die RED?

Über Sicherheit, EMV und effiziente Frequenznutzung hinaus fordert die RED die Einhaltung weiterer Anforderungen:

  • Interoperabilität – Sicherstellung der Kompatibilität über Netzwerke und Geräte hinweg

  • Datenschutz – Schutz vor unbefugtem Datenzugriff und Datenlecks

  • Betrugsschutz – Absicherung gegen missbräuchliche Nutzung von Funkdiensten

  • Notrufunterstützung – Gewährleistung, dass Geräte Notrufe und Alarmsysteme unterstützen

Welche rechtlichen Pflichten gelten für Hersteller?

Hersteller müssen folgende RED-Artikel erfüllen:

  • Artikel 3(1)(a) – Gesundheitsschutz und Produktsicherheit

  • Artikel 3(1)(b) – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

  • Artikel 3(2) – Effiziente Nutzung des Frequenzspektrums

  • Artikel 3(3) – Zusätzliche Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Interoperabilität

Welche Auswirkungen hat die RED auf die Cybersicherheit ab 2025?

Ab dem 1. August 2025 gelten verbindlich die Cybersicherheitsanforderungen gemäß Artikel 3(3)(d), (e) und (f):

  • Schutz vor unbefugten Software-Uploads

  • Sichere Datenübertragung (z. B. Verschlüsselung, sichere Protokolle)

  • Betrugsschutz bei vernetzten Geräten (z. B. Manipulationssicherheit)

Wie können Hersteller die RED-Konformität nachweisen?

Für den Konformitätsnachweis müssen Hersteller:

  • Eine Konformitätsbewertung auf Basis harmonisierter Normen oder über eine notifizierte Stelle durchführen

  • Technische Unterlagen erstellen (inkl. Prüfberichte und Risikobewertung)

  • Eine EU-Konformitätserklärung (DoC) vor dem Inverkehrbringen ausstellen

  • Die CE-Kennzeichnung sichtbar, dauerhaft und lesbar am Produkt anbringen

Wann ist eine notifizierte Stelle erforderlich?

Die Einbindung einer notifizierten Stelle (Notified Body, NB) ist erforderlich, wenn:

  • Keine vollständige Anwendung harmonisierter Normen erfolgt

  • Das Produkt neue oder komplexe Funkfunktionen aufweist

  • Der Hersteller freiwillig eine unabhängige Drittprüfung beauftragen möchte

Wie helfen harmonisierte Normen bei der Einhaltung der RED?

Harmonisierte Normen definieren technische Anforderungen, die eine vermutete Konformität mit der RED sicherstellen. Beispiele:

  • IEC 62368-1 – Elektrische Sicherheit für IT- und AV-Geräte

  • EN 300 328 – Spektrumeffizienz für 2,4 GHz-Funktechnologien (z. B. Wi-Fi, Bluetooth)

Gilt die RED für alle drahtlosen Geräte?

Die RED gilt für alle Geräte, die Funkwellen senden oder empfangen – z. B.:

  • Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches

  • WLAN-Router, Bluetooth-Zubehör, IoT-Geräte

  • Industrielle Funkmodule und Fahrzeugsysteme

Ausgenommen sind u. a.:

  • Kommunikationsmittel für öffentliche Sicherheit und Verteidigung

  • Marine- und Luftfahrtfunksysteme

  • Nicht-kommerzielle Amateurfunkgeräte

Für diese ausgenommenen Gerätetypen gelten meist andere europäische oder sektorspezifische Vorschriften.

Weiterführende Informationen & Offizielle Quellen

EU-Rechtsvorschriften

  • Richtlinie 2014/53/EU (RED): Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von Funkanlagen
    Amtsblatt der Europäischen Union, L 153/62

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

  • Delegierte Verordnung (EU) 2022/30: Ergänzende Vorschriften zu grundlegenden Anforderungen der RED, insbesondere im Bereich Cybersicherheit
    Amtsblatt der Europäischen Union, L 7/6

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

Technische Normen & Leitlinien

  • Harmonisierte Normen zur RED (ETSI): Bereitgestellt vom European Telecommunications Standards Institute (ETSI)

    Verfügbar unter: etsi.org

Regulatorische Informationen

Zusätzliche Ressource

  • TAMSys von IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System

    Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, länderspezifischer Anforderungen und technischer Regulierungen – basierend auf den jeweils geltenden Standards und Prüfpflichten. → TAMSys – Type Approval Management System

Alle Quellen wurden zuletzt im Mai 2025 überprüft. Für aktuelle Fassungen konsultieren Sie bitte die EUR-Lex-Datenbank sowie die offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.

Überprüft und aktualisiert am 27. Mai 2025 vom IBL-Editors Team Wie hilfreich war dieser Inhalt für Sie?