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EMV-Richtlinie – Electromagnetic Compatibility Directive (EMCD)

Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) legt Anforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (s. auch Definition zu EMV) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) fest. Sie betrifft elektrische und elektronische Geräte, die weder Störungen verursachen noch durch solche beeinträchtigt werden dürfen – etwa in Haushalts-, Industrie- oder IT-Anwendungen.

Wenn Sie Prüfungen planen oder Normen abstimmen müssen, finden Sie auf unserer Seite zur EMV-Prüfung alle Informationen zu Testmethoden, Normen und Laborservices.

Kurzübersicht

Anwendungsbereich der EMV-Richtlinie

Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) gilt für elektrische und elektronische Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder von solchen beeinflusst werden. Sie erfasst typische Anwendungen im Haushalts-, Gewerbe- und Industriebereich, schließt jedoch bestimmte Produktgruppen aus, die durch speziellere EU-Rechtsvorschriften geregelt werden.

Überblick der Produktkategorien

Kategorie Beispiele Geregelt durch EMV-Richtlinie anwendbar?
Unterhaltungselektronik Fernseher, PCs, Audiogeräte EMV-Richtlinie 2014/30/EU Ja
Haushaltsgeräte Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Staubsauger1 EMV-Richtlinie 2014/30/EU Ja
Industrielle Geräte CNC-Maschinen, Automatisierungssysteme EMV-Richtlinie 2014/30/EU Ja
Funkanlagen WLAN-Router, Bluetooth-Geräte Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU Nein
Kraftfahrzeuge Pkw, Motorräder, elektrische Leichtfahrzeuge UN/ECE R10 Nein
Medizinprodukte MRT-Geräte, Infusionspumpen Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 Nein
Luft- & Schienenfahrzeugsysteme Avionik, Zugsicherungssysteme Sektorale Vorschriften Nein
Schiffsausrüstung Navigations- und Kommunikationssysteme Richtlinie 2014/90/EU Nein
Landwirtschaftliche Fahrzeuge Traktoren, Forstmaschinen Verordnung (EU) 167/2013 Nein
Kategorie Details
Von der EMV-Richtlinie erfasst
Unterhaltungselektronik Beispiele: Fernseher, PCs, Audiogeräte
Geregelt durch: EMV-Richtlinie 2014/30/EU
EMV-Richtlinie anwendbar?: Ja
Haushaltsgeräte Beispiele: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Staubsauger1
Geregelt durch: EMV-Richtlinie 2014/30/EU
EMV-Richtlinie anwendbar?: Ja
Industrielle Geräte Beispiele: CNC-Maschinen, Automatisierungssysteme
Geregelt durch: EMV-Richtlinie 2014/30/EU
EMV-Richtlinie anwendbar?: Ja
Von der EMV-Richtlinie ausgenommen
Funkanlagen Beispiele: WLAN-Router, Bluetooth-Geräte
Geregelt durch: Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU
EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein
Kraftfahrzeuge Beispiele: Pkw, Motorräder, elektrische Leichtfahrzeuge
Geregelt durch: UN/ECE R10
EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein
Medizinprodukte Beispiele: MRT-Geräte, Infusionspumpen
Geregelt durch: Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745
EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein
Luft- & Schienenfahrzeugsysteme Beispiele: Avionik, Zugsicherungssysteme
Geregelt durch: Sektorale Vorschriften
EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein
Schiffsausrüstung Beispiele: Navigations- und Kommunikationssysteme
Geregelt durch: Richtlinie 2014/90/EU
EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein
Landwirtschaftliche Fahrzeuge Beispiele: Traktoren, Forstmaschinen
Geregelt durch: Verordnung (EU) 167/2013
EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein

1 Haushaltsgeräte mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi-Anbindung) unterliegen der RED (2014/53/EU).

Wichtig: Auch wenn ein Produkt nicht unter die EMV-Richtlinie fällt, müssen EMV-Anforderungen dennoch erfüllt werden – jedoch im Rahmen der jeweils zutreffenden Rechtsvorschrift, z. B. RED, MDR oder spezifische Fahrzeug- und Schiffsausrüstungsvorschriften.

Zentrale Anforderungen der EMV-Richtlinie

Für einen konformen Marktzugang im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen elektrische und elektronische Geräte so konstruiert sein, dass sie keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursachen und gleichzeitig ausreichend störfest gegenüber externen elektromagnetischen Einflüssen sind.


Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) definiert hierzu zwei Schutzziele:

  • Störaussendungsgrenzwerte (Emission Limits)
    Geräte dürfen keine elektromagnetischen Störungen erzeugen, die andere Produkte oder Systeme beeinträchtigen könnten. → EMI – Elektromagnetische Störung

  • Störfestigkeit (Immunity Levels)
    Geräte müssen auch bei Einwirkung externer elektromagnetischer Felder zuverlässig funktionieren. → EMS – Elektromagnetische Störfestigkeit

Vergleich: Störaussendungen und Störfestigkeit

Kategorie Definition Technische Aspekte Typische Problematik
Störaussendungen Begrenzung der elektromagnetischen Emissionen eines Geräts Leitungsgebunden (über Kabel) und gestrahlt (Gehäuse, Antennen) Netzteil stört benachbarte Geräte über das Stromnetz
Störfestigkeit Sicherstellung der Funktion trotz externer elektromagnetischer Einflüsse Schutz gegen ESD, leitungs- & strahlungsgebundene Störungen, Überspannung Touchscreen fällt bei elektrostatischer Entladung aus
Kategorie Details
Störaussendungen Definition: Begrenzung der elektromagnetischen Emissionen eines Geräts
Technische Aspekte: Leitungsgebunden (über Kabel) und gestrahlt (Gehäuse, Antennen)
Typische Problematik: Netzteil stört benachbarte Geräte über das Stromnetz
Störfestigkeit Definition: Sicherstellung der Funktion trotz externer elektromagnetischer Einflüsse
Technische Aspekte: Schutz gegen ESD, leitungs- & strahlungsgebundene Störungen, Überspannung
Typische Problematik: Touchscreen fällt bei elektrostatischer Entladung aus

Beide Anforderungen sind zentrale Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung. Die folgenden Abschnitte erläutern, wie Hersteller sie praktisch umsetzen und nachweisen.

Störaussendungen begrenzen – andere Geräte nicht beeinträchtigen

Elektrische und elektronische Geräte müssen ihre elektromagnetischen Emissionen so begrenzen, dass andere Geräte nicht gestört werden. Dabei wird zwischen zwei grundlegenden Arten unterschieden:

  • Leitungsgebundene Störaussendungen
    Störungen, die über Strom- oder Signalleitungen in das Stromnetz oder in angeschlossene Geräte eingekoppelt werden. → Leitungsgebundene Störaussendungen

  • Gestrahlte Störaussendungen
    Elektromagnetische Felder, die über das Gehäuse, Anschlusskabel oder Antennen in die Umgebung abgestrahlt werden. → Gestrahlte Störaussendungen

Die zulässigen Grenzwerte hängen von Gerätetyp und Einsatzumgebung ab und sind in harmonisierten Normen wie EN 55032 (Multimedia), EN 61000-6-3 (Wohn-/Gewerbebereich) und EN 61000-6-4 (Industrieumgebungen) festgelegt.

Störfestigkeit sicherstellen – zuverlässiger Betrieb trotz EMV-Störungen

Um einen stabilen Betrieb zu gewährleisten, müssen Geräte gegenüber äußeren elektromagnetischen Einflüssen ausreichend störfest sein. Die relevanten Prüfungen ergeben sich aus Gerätetyp und vorgesehenem Einsatzumfeld.


Wichtige Einflussfaktoren:

  • Elektrostatische Entladung (ESD) – Schutz vor Entladungen durch Berührung oder aufgeladene Materialien

  • Gestrahlte Störfestigkeit – Widerstand gegenüber externen elektromagnetischen Feldern

  • Schnelle transiente Störungen (Burst) – Toleranz gegenüber kurzen Spannungsspitzen durch Schaltvorgänge

  • Surge (Überspannung) – Fähigkeit, hohe Spannungsspitzen infolge von Netzstörungen oder Blitzereignissen zu verkraften

  • Leitungsgebundene Störfestigkeit – Schutz gegen eingekoppelte Störungen über Netz- oder Datenleitungen

Die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet einen stabilen Betrieb auch in störbelasteten Umgebungen und reduziert das Risiko von Ausfällen oder Fehlfunktionen.

Harmonisierte Normen zur EMV-Konformität

Die Konformität mit der EMV-Richtlinie wird in der Regel durch die Anwendung harmonisierter Normen nachgewiesen. Diese Normen definieren die anzuwendenden Prüfverfahren sowie die Grenzwerte für Störaussendungen und Störfestigkeit. Werden sie vollständig angewendet, entsteht eine Konformitätsvermutung – der CE-Konformitätsbewertungsprozess wird dadurch deutlich vereinfacht.


In den meisten Fällen ist auf dieser Basis eine Selbstzertifizierung möglich. Werden Normen jedoch nicht vollständig angewendet oder ergeben sich besondere Risiken, kann die Einbindung einer Benannten Stelle erforderlich sein.

Gängige EMV-Normen

Norm Anwendungsbereich
EN 55032 Störaussendungen von Multimediageräten
EN 55035 Störfestigkeit von Multimediageräten
EN 61000-6-3 Emissionsgrenzwerte für Wohn-, Gewerbe- und leichte Industrieumgebungen
EN 61000-6-4 Emissionsgrenzwerte für Industrieumgebungen
EN 61000-6-1 Störfestigkeit für Wohn-, Gewerbe- und leichte Industrieumgebungen
EN 61000-6-2 Störfestigkeit in industriellen Umgebungen
EN 61000-4-2 bis -4-6 Prüfungen zur Störfestigkeit (ESD, Burst, Surge, gestrahlte und leitungsgebundene Störfestigkeit)
Norm Anwendungsbereich
EN 55032 Störaussendungen von Multimediageräten
EN 55035 Störfestigkeit von Multimediageräten
EN 61000-6-3 Emissionsgrenzwerte für Wohn-, Gewerbe- und leichte Industrieumgebungen
EN 61000-6-4 Emissionsgrenzwerte für Industrieumgebungen
EN 61000-6-1 Störfestigkeit für Wohn-, Gewerbe- und leichte Industrieumgebungen
EN 61000-6-2 Störfestigkeit in industriellen Umgebungen
EN 61000-4-2 bis -4-6 Prüfungen zur Störfestigkeit (ESD, Burst, Surge, gestrahlte und leitungsgebundene Störfestigkeit)

Harmonisierte Normen stellen sicher, dass Prüfverfahren, Grenzwerte und Messbedingungen EU-weit einheitlich sind und erleichtern die regulatorische Bewertung im Rahmen der EMV-Richtlinie.

CE-Kennzeichnung & Marktüberwachung

Die CE-Kennzeichnung ist der abschließende Nachweis der EMV-Konformität und ermöglicht das rechtmäßige Inverkehrbringen elektrischer und elektronischer Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Hersteller, Importeure und Händler müssen dabei klar definierte Pflichten erfüllen. Marktaufsichtsbehörden überwachen die fortlaufende Einhaltung dieser Anforderungen und greifen bei Abweichungen ein.

Anforderungen an die CE-Kennzeichnung

Bevor ein Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, muss der Hersteller folgende Schritte umsetzen:

  • Konformität mit EMV-Anforderungen sicherstellen
    Das Gerät muss die zulässigen Emissionsgrenzwerte und Störfestigkeitsanforderungen erfüllen – anhand harmonisierter Normen oder alternativer Bewertungsmethoden.

  • Technische Dokumentation erstellen
    Die technische Dokumentation (Technical File) umfasst Prüfberichte, Risikobewertungen, angewendete Normen und weitere Nachweise für die Konformität.

  • EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen
    Der Hersteller bestätigt in der EU-DoC, dass das Produkt die EMV-Richtlinie sowie alle weiteren zutreffenden EU-Vorschriften erfüllt.

  • CE-Kennzeichnung anbringen
    Die CE-Kennzeichnung muss vor dem Inverkehrbringen sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht werden.
    Sie weist auf die Einhaltung aller anwendbaren EU-Rechtsvorschriften hin – nicht nur auf die EMV-Richtlinie.

Selbstzertifizierung & Beteiligung Benannter Stellen

Die Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens hängt davon ab, ob harmonisierte Normen vollständig angewendet werden und ob zusätzliche Bewertungen aufgrund besonderer Risiken erforderlich sind. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Verfahren im Rahmen der EMV-Richtlinie:

Verfahren Anwendungsszenario Bewertungstyp Benannte Stelle erforderlich?
Selbstzertifizierung Wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden Der Hersteller führt die EMV-Prüfungen durch, erstellt die technische Dokumentation und erklärt die Konformität Nein¹
Bewertung durch Benannte Stelle Wenn Normen nicht vollständig angewendet werden oder zusätzliche Risikobewertungen notwendig sind Die Benannte Stelle prüft die Konformität und kann einen Bewertungsbericht oder eine Stellungnahme ausstellen Optional²
EU-Baumusterprüfbescheinigung Nur erforderlich, wenn dies im gewählten Verfahren vorgesehen ist (im EMV-Bereich selten) Die Benannte Stelle bewertet die Konformität und stellt eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus Ja³
Verfahren Details
Selbstzertifizierung Anwendungsszenario: Wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden
Bewertungstyp: Der Hersteller führt die EMV-Prüfungen durch, erstellt die technische Dokumentation und erklärt die Konformität
Benannte Stelle erforderlich?: Nein¹
Bewertung durch Benannte Stelle Anwendungsszenario: Wenn Normen nicht vollständig angewendet werden oder zusätzliche Risikobewertungen notwendig sind
Bewertungstyp: Die Benannte Stelle prüft die Konformität und kann einen Bewertungsbericht oder eine Stellungnahme ausstellen
Benannte Stelle erforderlich?: Optional²
EU-Baumusterprüfbescheinigung Anwendungsszenario: Nur erforderlich, wenn dies im gewählten Verfahren vorgesehen ist (im EMV-Bereich selten)
Bewertungstyp: Die Benannte Stelle bewertet die Konformität und stellt eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus
Benannte Stelle erforderlich?: Ja³

1 In der Praxis können die meisten Hersteller eine Selbstzertifizierung durchführen, sofern harmonisierte Normen vollständig angewendet werden.

2 Die Beteiligung einer Benannten Stelle ist unter der EMV-Richtlinie nicht verpflichtend – außer bei Abweichungen von Normen oder erhöhtem Risikopotenzial.

3 Eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ist nur dann notwendig, wenn das angewandte Verfahren sie ausdrücklich vorsieht.

EMV-Konformitätsprozess

Der folgende Abschnitt zeigt einen vereinfachten Überblick über den EMV-Konformitätsprozess – von der Produktentwicklung über Prüfung und Dokumentation bis zur CE-Kennzeichnung.

CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt angebracht sein. Inverkehrbringen 06 DoC unterzeichnen zur Bestätigung der Konformität mit EMV-Richtlinie und angewendeten Normen. EU-Konformitätserklärung (DoC) 05 Alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen: Prüfberichte, Risiko- bewertung, angewendete Normen. Technische Dokumentation 04 Leitungs- und feldgebundene Emissionen sowie relevante Störfestigkeitstests prüfen. Prüfung 03 Harmonisierte Normen ermitteln, die Grenzwerte für Störaussendung und Störfestigkeit definieren. EMV-Bewertung 02 EMV-Anforderungen frühzeitig berücksichtigen, um kostspie- lige Probleme zu vermeiden. Produktentwicklung 01

Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure

Im Rahmen der EMV-Richtlinie tragen Hersteller, Importeure und Händler jeweils spezifische Pflichten, um die Konformität sicherzustellen und nichtkonforme Produkte vom EU-Markt fernzuhalten.

Akteur Details
Hersteller Zentrale Pflichten: Produkt so konstruieren, dass EMV-Anforderungen erfüllt werden; EMV-Prüfungen veranlassen; Technische Dokumentation erstellen; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität durchführen.
Dokumentationsanforderungen: Vollständige technische Dokumentation (inkl. Prüfberichte, Risikobewertung, angewendete Normen) mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahren.
Importeure Zentrale Pflichten: Prüfen, ob Herstellerpflichten erfüllt sind; sicherstellen, dass das Produkt EMV-konform ist; Name & Kontaktadresse auf dem Produkt anbringen; bei Verdacht auf Nichtkonformität keine Bereitstellung durchführen.
Dokumentationsanforderungen: DoC und technische Unterlagen müssen auf Anfrage der Marktaufsicht vorgelegt werden können.
Händler Zentrale Pflichten: Überprüfen, ob CE-Kennzeichnung vorhanden ist; sicherstellen, dass Produkt mit den erforderlichen Unterlagen geliefert wird; keine Produkte bereitstellen, die offensichtlich nicht konform sind.
Dokumentationsanforderungen: Produktinformationen bereithalten und mit Marktaufsichtsbehörden kooperieren.
Akteur Zentrale Pflichten Dokumentationsanforderungen
Hersteller Produkt so konstruieren, dass EMV-Anforderungen erfüllt werden; EMV-Prüfungen veranlassen; Technische Dokumentation erstellen; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität durchführen. Vollständige technische Dokumentation (inkl. Prüfberichte, Risikobewertung, angewendete Normen) mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahren.
Importeure Prüfen, ob Herstellerpflichten erfüllt sind; sicherstellen, dass das Produkt EMV-konform ist; Name & Kontaktadresse auf dem Produkt anbringen; bei Verdacht auf Nichtkonformität keine Bereitstellung durchführen. DoC und technische Unterlagen müssen auf Anfrage der Marktaufsicht vorgelegt werden können.
Händler Überprüfen, ob CE-Kennzeichnung vorhanden ist; sicherstellen, dass Produkt mit den erforderlichen Unterlagen geliefert wird; keine Produkte bereitstellen, die offensichtlich nicht konform sind. Produktinformationen bereithalten und mit Marktaufsichtsbehörden kooperieren.

Alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette tragen zur Sicherstellung der EMV-Konformität bei. Hersteller, Importeure und Händler müssen eng mit den Marktaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um nichtkonforme Produkte zu identifizieren und schnell aus dem Verkehr zu ziehen.

Marktüberwachung & Durchsetzung

Die Marktüberwachungsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) überprüfen regelmäßig, ob elektrische und elektronische Produkte die Anforderungen der EMV-Richtlinie erfüllen. Die Überwachung erfolgt sowohl risikobasiert als auch stichprobenartig und umfasst insbesondere:

  • Kontrollen im Markt
    Stichproben, Sichtprüfungen und Laboruntersuchungen zur Verifizierung der CE-Kennzeichnung und technischen Leistungsdaten.

  • Anforderung technischer Unterlagen
    Hersteller und Importeure müssen technische Dokumentation, Prüfergebnisse und die EU-Konformitätserklärung (DoC) auf Anforderung unverzüglich bereitstellen.

  • Durchsetzung von Korrekturmaßnahmen
    Bei festgestellter Nichtkonformität können Behörden Maßnahmen wie Korrekturen, Warnhinweise, Verkaufsverbote oder verpflichtende Produktrückrufe anordnen.

Ein Verstoß gegen die EMV-Richtlinie kann Bußgelder, rechtliche Folgen und erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen.

Alle Wirtschaftsakteure sind daher verpflichtet, mit den Behörden zu kooperieren und die regulatorischen Anforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg einzuhalten.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf praxisrelevante Fragen rund um die EMV-Richtlinie.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Produkttypen fallen unter die EMV-Richtlinie?

Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU gilt für elektrische und elektronische Geräte, die eine oder beide der folgenden Eigenschaften aufweisen:

  • Sie erzeugen elektromagnetische Störungen, die andere Geräte beeinträchtigen können.

  • Sie sind empfindlich gegenüber elektromagnetischen Einflüssen, die ihre Funktion stören könnten.


Beispiele für betroffene Produkte:

  • Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, PCs, Audiogeräte)

  • Industrielle Geräte (z. B. CNC-Maschinen, Automatisierungssysteme)

  • Medizinprodukte, sofern die EMV-Anforderungen nicht durch andere Vorschriften wie die MDR geregelt sind

Produkte, die unter andere EU-Richtlinien fallen (z. B. Funkanlagenrichtlinie (RED) oder Medizinprodukteverordnung (MDR)), müssen dennoch EMV-Anforderungen erfüllen – im Rahmen der jeweiligen Vorschrift.

Müssen alle elektrischen Produkte eine CE-Kennzeichnung nach EMV-Richtlinie tragen?

Ja. Alle Produkte, die in den Anwendungsbereich der EMV-Richtlinie fallen, müssen vor dem Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.


Ausnahmen:

  • Komponenten, die nicht als eigenständige Geräte vermarktet werden (z. B. interne Leiterplatten), benötigen keine CE-Kennzeichnung im Sinne der EMV-Richtlinie.

  • Geräte, die anderen EU-Richtlinien unterliegen (z. B. RED, LVD), müssen die EMV-Anforderungen im Rahmen dieser Richtlinien erfüllen.

Können Hersteller die EMV-Konformität selbst bescheinigen?

Ja, eine Selbstzertifizierung ist möglich, wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden. In diesem Fall kann der Hersteller die EU-Konformitätserklärung (DoC) selbst ausstellen – ohne Beteiligung einer Benannten Stelle.


Eine Benannte Stelle ist nur erforderlich, wenn:

  • harmonisierte Normen nicht vollständig angewendet werden oder

  • zusätzliche Risikobewertungen aufgrund komplexer oder atypischer Designs nötig sind.

Die meisten Hersteller können selbst zertifizieren, für risikobehaftete oder nicht standardisierte Produkte kann jedoch eine Benannte Stelle erforderlich sein.

Was passiert, wenn ein Produkt nicht der EMV-Richtlinie entspricht?

Nichtkonforme Produkte können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Verkaufsverbote oder Einschränkungen innerhalb der EU

  • Produktrückrufe, wenn EMV-Probleme nach dem Inverkehrbringen festgestellt werden

  • Rechtliche Schritte und Bußgelder gegen Hersteller, Importeure oder Händler

Die Marktaufsichtsbehörden sind befugt, Produkte zu prüfen, zu testen und bei Bedarf vom Markt zu entfernen.

Wie lange müssen Hersteller die technische Dokumentation aufbewahren?

Hersteller müssen die technische Dokumentation gemäß EMV-Richtlinie mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Produkts auf dem EU-Markt aufbewahren.


Die Dokumentation (Technical File) umfasst typischerweise:

  • EMV-Prüfberichte

  • Risikobewertungen

  • Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung (DoC)

Fallen Komponenten ebenfalls unter die EMV-Richtlinie?

Das hängt von der Vermarktung ab:

  • Als eigenständige Produkte vermarktete Komponenten müssen die EMV-Richtlinie einhalten.

  • In andere Geräte integrierte Komponenten müssen so ausgelegt sein, dass sie die EMV-Konformität des Endprodukts nicht gefährden.

Im Zweifelsfall sollte geprüft werden, ob die Komponente gemäß Definition der Richtlinie als "Gerät (Apparatus)" gilt.

Weiterführende Informationen & Offizielle Quellen

EU-Rechtsvorschriften & Leitlinien

  • Europäisches Parlament und Rat (2014): Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung).
    Amtsblatt der Europäischen Union, L 96/79, 29. März 2014.

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu (PDF)

Technische Normung & Orientierungshilfen

Regulatorische Rahmenbedingungen

  • Europäische Kommission (2024): Neues Rechtsrahmenkonzept (New Legislative Framework, NLF) – Gesetzgebung und Normung.

    Verfügbar unter: ec.europa.eu

  • Europäische Kommission (2024): Funkanlagenrichtlinie (RED) – Markt, Industrie, Unternehmertum und KMU.

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

Zusätzliche Ressource

  • TAMSys von IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System

    Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, länderspezifischer Anforderungen und technischer Regulierungen – basierend auf den jeweils geltenden Standards und Prüfpflichten. → TAMSys – Type Approval Management System

Alle Quellen wurden zuletzt im November 2025 überprüft. Für aktuelle Informationen zu EU-Vorschriften empfehlen wir den Zugriff auf die EUR-Lex-Datenbank und die offiziellen Webseiten der Europäischen Kommission.

Überprüft und aktualisiert am 25. November 2025 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben
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