EMV-Richtlinie – Electromagnetic Compatibility Directive (EMCD)
Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) legt Anforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (s. auch Definition zu EMV) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) fest. Sie betrifft elektrische und elektronische Geräte, die weder Störungen verursachen noch durch solche beeinträchtigt werden dürfen – etwa in Haushalts-, Industrie- oder IT-Anwendungen.
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Kurzübersicht
Die EMV-Richtlinie (EMCD 2014/30/EU) definiert Anforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit für elektrische und elektronische Geräte ohne Funkfunktion.
Betroffene Geräte müssen Grenzwerte für Störaussendungen einhalten und gegenüber externen elektromagnetischen Einflüssen ausreichend störfest sein.
Die Konformität kann im Regelfall durch Selbstzertifizierung auf Basis harmonisierter Normen erfolgen.
Die technische Dokumentation ist mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen aufzubewahren.
Wichtig: Funkanlagen (z. B. Bluetooth oder WLAN) unterliegen nicht der EMCD, sondern der Funkrichtlinie RED (2014/53/EU).
Anwendungsbereich der EMV-Richtlinie
Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) gilt für elektrische und elektronische Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder von solchen beeinflusst werden. Sie erfasst typische Anwendungen im Haushalts-, Gewerbe- und Industriebereich, schließt jedoch bestimmte Produktgruppen aus, die durch speziellere EU-Rechtsvorschriften geregelt werden.
Überblick der Produktkategorien
| Kategorie | Beispiele | Geregelt durch | EMV-Richtlinie anwendbar? |
|---|---|---|---|
| Unterhaltungselektronik | Fernseher, PCs, Audiogeräte | EMV-Richtlinie 2014/30/EU | Ja |
| Haushaltsgeräte | Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Staubsauger1 | EMV-Richtlinie 2014/30/EU | Ja |
| Industrielle Geräte | CNC-Maschinen, Automatisierungssysteme | EMV-Richtlinie 2014/30/EU | Ja |
| Funkanlagen | WLAN-Router, Bluetooth-Geräte | Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU | Nein |
| Kraftfahrzeuge | Pkw, Motorräder, elektrische Leichtfahrzeuge | UN/ECE R10 | Nein |
| Medizinprodukte | MRT-Geräte, Infusionspumpen | Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 | Nein |
| Luft- & Schienenfahrzeugsysteme | Avionik, Zugsicherungssysteme | Sektorale Vorschriften | Nein |
| Schiffsausrüstung | Navigations- und Kommunikationssysteme | Richtlinie 2014/90/EU | Nein |
| Landwirtschaftliche Fahrzeuge | Traktoren, Forstmaschinen | Verordnung (EU) 167/2013 | Nein |
| Kategorie | Details |
|---|---|
| Von der EMV-Richtlinie erfasst | |
| Unterhaltungselektronik |
Beispiele: Fernseher, PCs, Audiogeräte Geregelt durch: EMV-Richtlinie 2014/30/EU EMV-Richtlinie anwendbar?: Ja |
| Haushaltsgeräte |
Beispiele: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Staubsauger1 Geregelt durch: EMV-Richtlinie 2014/30/EU EMV-Richtlinie anwendbar?: Ja |
| Industrielle Geräte |
Beispiele: CNC-Maschinen, Automatisierungssysteme Geregelt durch: EMV-Richtlinie 2014/30/EU EMV-Richtlinie anwendbar?: Ja |
| Von der EMV-Richtlinie ausgenommen | |
| Funkanlagen |
Beispiele: WLAN-Router, Bluetooth-Geräte Geregelt durch: Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein |
| Kraftfahrzeuge |
Beispiele: Pkw, Motorräder, elektrische Leichtfahrzeuge Geregelt durch: UN/ECE R10 EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein |
| Medizinprodukte |
Beispiele: MRT-Geräte, Infusionspumpen Geregelt durch: Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein |
| Luft- & Schienenfahrzeugsysteme |
Beispiele: Avionik, Zugsicherungssysteme Geregelt durch: Sektorale Vorschriften EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein |
| Schiffsausrüstung |
Beispiele: Navigations- und Kommunikationssysteme Geregelt durch: Richtlinie 2014/90/EU EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein |
| Landwirtschaftliche Fahrzeuge |
Beispiele: Traktoren, Forstmaschinen Geregelt durch: Verordnung (EU) 167/2013 EMV-Richtlinie anwendbar?: Nein |
1 Haushaltsgeräte mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi-Anbindung) unterliegen der RED (2014/53/EU).
Wichtig: Auch wenn ein Produkt nicht unter die EMV-Richtlinie fällt, müssen EMV-Anforderungen dennoch erfüllt werden – jedoch im Rahmen der jeweils zutreffenden Rechtsvorschrift, z. B. RED, MDR oder spezifische Fahrzeug- und Schiffsausrüstungsvorschriften.
Zentrale Anforderungen der EMV-Richtlinie
Für einen konformen Marktzugang im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen elektrische und elektronische Geräte so konstruiert sein, dass sie keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursachen und gleichzeitig ausreichend störfest gegenüber externen elektromagnetischen Einflüssen sind.
Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) definiert hierzu zwei Schutzziele:
Störaussendungsgrenzwerte (Emission Limits)
Geräte dürfen keine elektromagnetischen Störungen erzeugen, die andere Produkte oder Systeme beeinträchtigen könnten. → EMI – Elektromagnetische StörungStörfestigkeit (Immunity Levels)
Geräte müssen auch bei Einwirkung externer elektromagnetischer Felder zuverlässig funktionieren. → EMS – Elektromagnetische Störfestigkeit
Vergleich: Störaussendungen und Störfestigkeit
| Kategorie | Definition | Technische Aspekte | Typische Problematik |
|---|---|---|---|
| Störaussendungen | Begrenzung der elektromagnetischen Emissionen eines Geräts | Leitungsgebunden (über Kabel) und gestrahlt (Gehäuse, Antennen) | Netzteil stört benachbarte Geräte über das Stromnetz |
| Störfestigkeit | Sicherstellung der Funktion trotz externer elektromagnetischer Einflüsse | Schutz gegen ESD, leitungs- & strahlungsgebundene Störungen, Überspannung | Touchscreen fällt bei elektrostatischer Entladung aus |
| Kategorie | Details |
|---|---|
| Störaussendungen |
Definition: Begrenzung der elektromagnetischen Emissionen eines Geräts Technische Aspekte: Leitungsgebunden (über Kabel) und gestrahlt (Gehäuse, Antennen) Typische Problematik: Netzteil stört benachbarte Geräte über das Stromnetz |
| Störfestigkeit |
Definition: Sicherstellung der Funktion trotz externer elektromagnetischer Einflüsse Technische Aspekte: Schutz gegen ESD, leitungs- & strahlungsgebundene Störungen, Überspannung Typische Problematik: Touchscreen fällt bei elektrostatischer Entladung aus |
Beide Anforderungen sind zentrale Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung. Die folgenden Abschnitte erläutern, wie Hersteller sie praktisch umsetzen und nachweisen.
Störaussendungen begrenzen – andere Geräte nicht beeinträchtigen
Elektrische und elektronische Geräte müssen ihre elektromagnetischen Emissionen so begrenzen, dass andere Geräte nicht gestört werden. Dabei wird zwischen zwei grundlegenden Arten unterschieden:
Leitungsgebundene Störaussendungen
Störungen, die über Strom- oder Signalleitungen in das Stromnetz oder in angeschlossene Geräte eingekoppelt werden. → Leitungsgebundene StöraussendungenGestrahlte Störaussendungen
Elektromagnetische Felder, die über das Gehäuse, Anschlusskabel oder Antennen in die Umgebung abgestrahlt werden. → Gestrahlte Störaussendungen
Die zulässigen Grenzwerte hängen von Gerätetyp und Einsatzumgebung ab und sind in harmonisierten Normen wie EN 55032 (Multimedia), EN 61000-6-3 (Wohn-/Gewerbebereich) und EN 61000-6-4 (Industrieumgebungen) festgelegt.
Störfestigkeit sicherstellen – zuverlässiger Betrieb trotz EMV-Störungen
Um einen stabilen Betrieb zu gewährleisten, müssen Geräte gegenüber äußeren elektromagnetischen Einflüssen ausreichend störfest sein. Die relevanten Prüfungen ergeben sich aus Gerätetyp und vorgesehenem Einsatzumfeld.
Wichtige Einflussfaktoren:
Elektrostatische Entladung (ESD) – Schutz vor Entladungen durch Berührung oder aufgeladene Materialien
Gestrahlte Störfestigkeit – Widerstand gegenüber externen elektromagnetischen Feldern
Schnelle transiente Störungen (Burst) – Toleranz gegenüber kurzen Spannungsspitzen durch Schaltvorgänge
Surge (Überspannung) – Fähigkeit, hohe Spannungsspitzen infolge von Netzstörungen oder Blitzereignissen zu verkraften
Leitungsgebundene Störfestigkeit – Schutz gegen eingekoppelte Störungen über Netz- oder Datenleitungen
Die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet einen stabilen Betrieb auch in störbelasteten Umgebungen und reduziert das Risiko von Ausfällen oder Fehlfunktionen.
Harmonisierte Normen zur EMV-Konformität
Die Konformität mit der EMV-Richtlinie wird in der Regel durch die Anwendung harmonisierter Normen nachgewiesen. Diese Normen definieren die anzuwendenden Prüfverfahren sowie die Grenzwerte für Störaussendungen und Störfestigkeit. Werden sie vollständig angewendet, entsteht eine Konformitätsvermutung – der CE-Konformitätsbewertungsprozess wird dadurch deutlich vereinfacht.
In den meisten Fällen ist auf dieser Basis eine Selbstzertifizierung möglich. Werden Normen jedoch nicht vollständig angewendet oder ergeben sich besondere Risiken, kann die Einbindung einer Benannten Stelle erforderlich sein.
Gängige EMV-Normen
| Norm | Anwendungsbereich |
|---|---|
| EN 55032 | Störaussendungen von Multimediageräten |
| EN 55035 | Störfestigkeit von Multimediageräten |
| EN 61000-6-3 | Emissionsgrenzwerte für Wohn-, Gewerbe- und leichte Industrieumgebungen |
| EN 61000-6-4 | Emissionsgrenzwerte für Industrieumgebungen |
| EN 61000-6-1 | Störfestigkeit für Wohn-, Gewerbe- und leichte Industrieumgebungen |
| EN 61000-6-2 | Störfestigkeit in industriellen Umgebungen |
| EN 61000-4-2 bis -4-6 | Prüfungen zur Störfestigkeit (ESD, Burst, Surge, gestrahlte und leitungsgebundene Störfestigkeit) |
| Norm | Anwendungsbereich |
|---|---|
| EN 55032 | Störaussendungen von Multimediageräten |
| EN 55035 | Störfestigkeit von Multimediageräten |
| EN 61000-6-3 | Emissionsgrenzwerte für Wohn-, Gewerbe- und leichte Industrieumgebungen |
| EN 61000-6-4 | Emissionsgrenzwerte für Industrieumgebungen |
| EN 61000-6-1 | Störfestigkeit für Wohn-, Gewerbe- und leichte Industrieumgebungen |
| EN 61000-6-2 | Störfestigkeit in industriellen Umgebungen |
| EN 61000-4-2 bis -4-6 | Prüfungen zur Störfestigkeit (ESD, Burst, Surge, gestrahlte und leitungsgebundene Störfestigkeit) |
Harmonisierte Normen stellen sicher, dass Prüfverfahren, Grenzwerte und Messbedingungen EU-weit einheitlich sind und erleichtern die regulatorische Bewertung im Rahmen der EMV-Richtlinie.
CE-Kennzeichnung & Marktüberwachung
Die CE-Kennzeichnung ist der abschließende Nachweis der EMV-Konformität und ermöglicht das rechtmäßige Inverkehrbringen elektrischer und elektronischer Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Hersteller, Importeure und Händler müssen dabei klar definierte Pflichten erfüllen. Marktaufsichtsbehörden überwachen die fortlaufende Einhaltung dieser Anforderungen und greifen bei Abweichungen ein.
Anforderungen an die CE-Kennzeichnung
Bevor ein Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, muss der Hersteller folgende Schritte umsetzen:
Konformität mit EMV-Anforderungen sicherstellen
Das Gerät muss die zulässigen Emissionsgrenzwerte und Störfestigkeitsanforderungen erfüllen – anhand harmonisierter Normen oder alternativer Bewertungsmethoden.Technische Dokumentation erstellen
Die technische Dokumentation (Technical File) umfasst Prüfberichte, Risikobewertungen, angewendete Normen und weitere Nachweise für die Konformität.EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen
Der Hersteller bestätigt in der EU-DoC, dass das Produkt die EMV-Richtlinie sowie alle weiteren zutreffenden EU-Vorschriften erfüllt.CE-Kennzeichnung anbringen
Die CE-Kennzeichnung muss vor dem Inverkehrbringen sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht werden.
Sie weist auf die Einhaltung aller anwendbaren EU-Rechtsvorschriften hin – nicht nur auf die EMV-Richtlinie.
Selbstzertifizierung & Beteiligung Benannter Stellen
Die Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens hängt davon ab, ob harmonisierte Normen vollständig angewendet werden und ob zusätzliche Bewertungen aufgrund besonderer Risiken erforderlich sind. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Verfahren im Rahmen der EMV-Richtlinie:
| Verfahren | Anwendungsszenario | Bewertungstyp | Benannte Stelle erforderlich? |
|---|---|---|---|
| Selbstzertifizierung | Wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden | Der Hersteller führt die EMV-Prüfungen durch, erstellt die technische Dokumentation und erklärt die Konformität | Nein¹ |
| Bewertung durch Benannte Stelle | Wenn Normen nicht vollständig angewendet werden oder zusätzliche Risikobewertungen notwendig sind | Die Benannte Stelle prüft die Konformität und kann einen Bewertungsbericht oder eine Stellungnahme ausstellen | Optional² |
| EU-Baumusterprüfbescheinigung | Nur erforderlich, wenn dies im gewählten Verfahren vorgesehen ist (im EMV-Bereich selten) | Die Benannte Stelle bewertet die Konformität und stellt eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus | Ja³ |
| Verfahren | Details |
|---|---|
| Selbstzertifizierung |
Anwendungsszenario: Wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden Bewertungstyp: Der Hersteller führt die EMV-Prüfungen durch, erstellt die technische Dokumentation und erklärt die Konformität Benannte Stelle erforderlich?: Nein¹ |
| Bewertung durch Benannte Stelle |
Anwendungsszenario: Wenn Normen nicht vollständig angewendet werden oder zusätzliche Risikobewertungen notwendig sind Bewertungstyp: Die Benannte Stelle prüft die Konformität und kann einen Bewertungsbericht oder eine Stellungnahme ausstellen Benannte Stelle erforderlich?: Optional² |
| EU-Baumusterprüfbescheinigung |
Anwendungsszenario: Nur erforderlich, wenn dies im gewählten Verfahren vorgesehen ist (im EMV-Bereich selten) Bewertungstyp: Die Benannte Stelle bewertet die Konformität und stellt eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus Benannte Stelle erforderlich?: Ja³ |
1 In der Praxis können die meisten Hersteller eine Selbstzertifizierung durchführen, sofern harmonisierte Normen vollständig angewendet werden.
2 Die Beteiligung einer Benannten Stelle ist unter der EMV-Richtlinie nicht verpflichtend – außer bei Abweichungen von Normen oder erhöhtem Risikopotenzial.
3 Eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ist nur dann notwendig, wenn das angewandte Verfahren sie ausdrücklich vorsieht.
EMV-Konformitätsprozess
Der folgende Abschnitt zeigt einen vereinfachten Überblick über den EMV-Konformitätsprozess – von der Produktentwicklung über Prüfung und Dokumentation bis zur CE-Kennzeichnung.
Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure
Im Rahmen der EMV-Richtlinie tragen Hersteller, Importeure und Händler jeweils spezifische Pflichten, um die Konformität sicherzustellen und nichtkonforme Produkte vom EU-Markt fernzuhalten.
| Akteur | Details |
|---|---|
| Hersteller |
Zentrale Pflichten: Produkt so konstruieren, dass EMV-Anforderungen erfüllt werden; EMV-Prüfungen veranlassen; Technische Dokumentation erstellen; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität durchführen. Dokumentationsanforderungen: Vollständige technische Dokumentation (inkl. Prüfberichte, Risikobewertung, angewendete Normen) mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahren. |
| Importeure |
Zentrale Pflichten: Prüfen, ob Herstellerpflichten erfüllt sind; sicherstellen, dass das Produkt EMV-konform ist; Name & Kontaktadresse auf dem Produkt anbringen; bei Verdacht auf Nichtkonformität keine Bereitstellung durchführen. Dokumentationsanforderungen: DoC und technische Unterlagen müssen auf Anfrage der Marktaufsicht vorgelegt werden können. |
| Händler |
Zentrale Pflichten: Überprüfen, ob CE-Kennzeichnung vorhanden ist; sicherstellen, dass Produkt mit den erforderlichen Unterlagen geliefert wird; keine Produkte bereitstellen, die offensichtlich nicht konform sind. Dokumentationsanforderungen: Produktinformationen bereithalten und mit Marktaufsichtsbehörden kooperieren. |
| Akteur | Zentrale Pflichten | Dokumentationsanforderungen |
|---|---|---|
| Hersteller | Produkt so konstruieren, dass EMV-Anforderungen erfüllt werden; EMV-Prüfungen veranlassen; Technische Dokumentation erstellen; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität durchführen. | Vollständige technische Dokumentation (inkl. Prüfberichte, Risikobewertung, angewendete Normen) mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahren. |
| Importeure | Prüfen, ob Herstellerpflichten erfüllt sind; sicherstellen, dass das Produkt EMV-konform ist; Name & Kontaktadresse auf dem Produkt anbringen; bei Verdacht auf Nichtkonformität keine Bereitstellung durchführen. | DoC und technische Unterlagen müssen auf Anfrage der Marktaufsicht vorgelegt werden können. |
| Händler | Überprüfen, ob CE-Kennzeichnung vorhanden ist; sicherstellen, dass Produkt mit den erforderlichen Unterlagen geliefert wird; keine Produkte bereitstellen, die offensichtlich nicht konform sind. | Produktinformationen bereithalten und mit Marktaufsichtsbehörden kooperieren. |
Alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette tragen zur Sicherstellung der EMV-Konformität bei. Hersteller, Importeure und Händler müssen eng mit den Marktaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um nichtkonforme Produkte zu identifizieren und schnell aus dem Verkehr zu ziehen.
Marktüberwachung & Durchsetzung
Die Marktüberwachungsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) überprüfen regelmäßig, ob elektrische und elektronische Produkte die Anforderungen der EMV-Richtlinie erfüllen. Die Überwachung erfolgt sowohl risikobasiert als auch stichprobenartig und umfasst insbesondere:
Kontrollen im Markt
Stichproben, Sichtprüfungen und Laboruntersuchungen zur Verifizierung der CE-Kennzeichnung und technischen Leistungsdaten.Anforderung technischer Unterlagen
Hersteller und Importeure müssen technische Dokumentation, Prüfergebnisse und die EU-Konformitätserklärung (DoC) auf Anforderung unverzüglich bereitstellen.Durchsetzung von Korrekturmaßnahmen
Bei festgestellter Nichtkonformität können Behörden Maßnahmen wie Korrekturen, Warnhinweise, Verkaufsverbote oder verpflichtende Produktrückrufe anordnen.
Ein Verstoß gegen die EMV-Richtlinie kann Bußgelder, rechtliche Folgen und erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen.
Alle Wirtschaftsakteure sind daher verpflichtet, mit den Behörden zu kooperieren und die regulatorischen Anforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg einzuhalten.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf praxisrelevante Fragen rund um die EMV-Richtlinie.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Produkttypen fallen unter die EMV-Richtlinie?
Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU gilt für elektrische und elektronische Geräte, die eine oder beide der folgenden Eigenschaften aufweisen:
Sie erzeugen elektromagnetische Störungen, die andere Geräte beeinträchtigen können.
Sie sind empfindlich gegenüber elektromagnetischen Einflüssen, die ihre Funktion stören könnten.
Beispiele für betroffene Produkte:
Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, PCs, Audiogeräte)
Industrielle Geräte (z. B. CNC-Maschinen, Automatisierungssysteme)
Medizinprodukte, sofern die EMV-Anforderungen nicht durch andere Vorschriften wie die MDR geregelt sind
Produkte, die unter andere EU-Richtlinien fallen (z. B. Funkanlagenrichtlinie (RED) oder Medizinprodukteverordnung (MDR)), müssen dennoch EMV-Anforderungen erfüllen – im Rahmen der jeweiligen Vorschrift.
Müssen alle elektrischen Produkte eine CE-Kennzeichnung nach EMV-Richtlinie tragen?
Ja. Alle Produkte, die in den Anwendungsbereich der EMV-Richtlinie fallen, müssen vor dem Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.
Ausnahmen:
Komponenten, die nicht als eigenständige Geräte vermarktet werden (z. B. interne Leiterplatten), benötigen keine CE-Kennzeichnung im Sinne der EMV-Richtlinie.
Geräte, die anderen EU-Richtlinien unterliegen (z. B. RED, LVD), müssen die EMV-Anforderungen im Rahmen dieser Richtlinien erfüllen.
Können Hersteller die EMV-Konformität selbst bescheinigen?
Ja, eine Selbstzertifizierung ist möglich, wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden. In diesem Fall kann der Hersteller die EU-Konformitätserklärung (DoC) selbst ausstellen – ohne Beteiligung einer Benannten Stelle.
Eine Benannte Stelle ist nur erforderlich, wenn:
harmonisierte Normen nicht vollständig angewendet werden oder
zusätzliche Risikobewertungen aufgrund komplexer oder atypischer Designs nötig sind.
Die meisten Hersteller können selbst zertifizieren, für risikobehaftete oder nicht standardisierte Produkte kann jedoch eine Benannte Stelle erforderlich sein.
Was passiert, wenn ein Produkt nicht der EMV-Richtlinie entspricht?
Nichtkonforme Produkte können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
Verkaufsverbote oder Einschränkungen innerhalb der EU
Produktrückrufe, wenn EMV-Probleme nach dem Inverkehrbringen festgestellt werden
Rechtliche Schritte und Bußgelder gegen Hersteller, Importeure oder Händler
Die Marktaufsichtsbehörden sind befugt, Produkte zu prüfen, zu testen und bei Bedarf vom Markt zu entfernen.
Wie lange müssen Hersteller die technische Dokumentation aufbewahren?
Hersteller müssen die technische Dokumentation gemäß EMV-Richtlinie mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Produkts auf dem EU-Markt aufbewahren.
Die Dokumentation (Technical File) umfasst typischerweise:
EMV-Prüfberichte
Risikobewertungen
Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung (DoC)
Fallen Komponenten ebenfalls unter die EMV-Richtlinie?
Das hängt von der Vermarktung ab:
Als eigenständige Produkte vermarktete Komponenten müssen die EMV-Richtlinie einhalten.
In andere Geräte integrierte Komponenten müssen so ausgelegt sein, dass sie die EMV-Konformität des Endprodukts nicht gefährden.
Im Zweifelsfall sollte geprüft werden, ob die Komponente gemäß Definition der Richtlinie als "Gerät (Apparatus)" gilt.
Weiterführende Informationen & Offizielle Quellen
EU-Rechtsvorschriften & Leitlinien
-
Europäisches Parlament und Rat (2014): Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung).
Amtsblatt der Europäischen Union, L 96/79, 29. März 2014.Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu (PDF)
Technische Normung & Orientierungshilfen
-
Europäische Kommission: Überblick zur Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV).
Verfügbar unter: Single Market Economy – European Commission
Regulatorische Rahmenbedingungen
-
Europäische Kommission (2024): Neues Rechtsrahmenkonzept (New Legislative Framework, NLF) – Gesetzgebung und Normung.
Verfügbar unter: ec.europa.eu
-
Europäische Kommission (2024): Funkanlagenrichtlinie (RED) – Markt, Industrie, Unternehmertum und KMU.
Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu
Zusätzliche Ressource
-
TAMSys von IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System
Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, länderspezifischer Anforderungen und technischer Regulierungen – basierend auf den jeweils geltenden Standards und Prüfpflichten. → TAMSys – Type Approval Management System
Alle Quellen wurden zuletzt im November 2025 überprüft. Für aktuelle Informationen zu EU-Vorschriften empfehlen wir den Zugriff auf die EUR-Lex-Datenbank und die offiziellen Webseiten der Europäischen Kommission.
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