Marktüberwachung (Market Surveillance)
Marktüberwachung bezeichnet die Tätigkeiten staatlicher Behörden, die sicherstellen sollen, dass Produkte, die auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden, den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie ist ein zentrales Element des europäischen Produktsicherheitsrahmens und dient dem Verbraucherschutz, der Sicherung fairen Wettbewerbs sowie der Integrität nachgelagerter Märkte.
Rechtlicher Rahmen
Die Grundlage der Marktüberwachung bildet insbesondere:
Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Konformität von Produkten
Produktspezifische Richtlinien wie:
Die Umsetzung und Durchsetzung dieser Vorgaben obliegt den Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.
Aufgabenbereich der Marktüberwachung
Die Marktüberwachungsbehörden (Market Surveillance Authorities – MSAs) sind befugt, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Produktkontrollen einschließlich Prüfungen und Tests
Anforderung technischer Unterlagen und Konformitätserklärungen
Zugang zu Betriebsstätten und Informationssystemen
Anordnung von Abhilfemaßnahmen (z. B. Rücknahme oder Rückruf)
Verhängung von Sanktionen bei Verstößen gegen geltende Vorschriften
Die Überwachung erstreckt sich sowohl auf den stationären Handel als auch auf den Online-Vertrieb, einschließlich besonderer Regelungen für den Fernabsatz und Plattformanbieter im E-Commerce.
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Alle Wirtschaftsakteure – also Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte – sind verpflichtet:
Mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten
Dokumente und Nachweise zur Konformität bereitzustellen
Korrekturmaßnahmen zu unterstützen, wenn ein Verstoß festgestellt wird
Für Hersteller mit Sitz außerhalb der EU wird die Zusammenarbeit durch eine in der EU ansässige verantwortliche Person sichergestellt.
Digitale Systeme und Koordination
Das ICSMS (Information and Communication System on Market Surveillance) dient der EU-weiten Koordination und Transparenz von Marktüberwachungsmaßnahmen.
Auch Zollbehörden tragen zur Marktüberwachung bei, indem sie den Warenverkehr an den EU-Außengrenzen kontrollieren.