esc zum verlassen

Marktüberwachung (Market Surveillance)

Marktüberwachung bezeichnet die Tätigkeiten staatlicher Behörden, die sicherstellen sollen, dass Produkte, die auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden, den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie ist ein zentrales Element des europäischen Produktsicherheitsrahmens und dient dem Verbraucherschutz, der Sicherung fairen Wettbewerbs sowie der Integrität nachgelagerter Märkte.

Rechtlicher Rahmen

Die Grundlage der Marktüberwachung bildet insbesondere:

Die Umsetzung und Durchsetzung dieser Vorgaben obliegt den Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Aufgabenbereich der Marktüberwachung

Die Marktüberwachungsbehörden (Market Surveillance Authorities – MSAs) sind befugt, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Produktkontrollen einschließlich Prüfungen und Tests

  • Anforderung technischer Unterlagen und Konformitätserklärungen

  • Zugang zu Betriebsstätten und Informationssystemen

  • Anordnung von Abhilfemaßnahmen (z. B. Rücknahme oder Rückruf)

  • Verhängung von Sanktionen bei Verstößen gegen geltende Vorschriften

Die Überwachung erstreckt sich sowohl auf den stationären Handel als auch auf den Online-Vertrieb, einschließlich besonderer Regelungen für den Fernabsatz und Plattformanbieter im E-Commerce.

Pflichten der Wirtschaftsakteure

Alle Wirtschaftsakteure – also Hersteller, Importeure, Händler und Bevollmächtigte – sind verpflichtet:

  • Mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten

  • Dokumente und Nachweise zur Konformität bereitzustellen

  • Korrekturmaßnahmen zu unterstützen, wenn ein Verstoß festgestellt wird

Für Hersteller mit Sitz außerhalb der EU wird die Zusammenarbeit durch eine in der EU ansässige verantwortliche Person sichergestellt.

Digitale Systeme und Koordination

  • Das ICSMS (Information and Communication System on Market Surveillance) dient der EU-weiten Koordination und Transparenz von Marktüberwachungsmaßnahmen.

  • Auch Zollbehörden tragen zur Marktüberwachung bei, indem sie den Warenverkehr an den EU-Außengrenzen kontrollieren.

Überprüft und aktualisiert am 27. Mai 2025 vom IBL-Editors Team Wie hilfreich war dieser Inhalt für Sie?