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Low Voltage Directive (LVD) – Niederspannungsrichtlinie

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU) definiert grundlegende Sicherheitsanforderungen für elektrische Betriebsmittel mit Spannungen zwischen 50–1000 V AC bzw. 75–1500 V DC im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie schützt Anwender, Anlagen und Sachwerte vor Risiken wie elektrischem Schlag, Überhitzung, Brandgefahr oder mechanischer Instabilität.


Der Geltungsbereich der Richtlinie ergibt sich unmittelbar aus den festgelegten Spannungsgrenzen; die Anwendung der Niederspannungsrichtlinie ist daher ausschließlich auf Betriebsmittel innerhalb dieser Bereiche beschränkt.

Wenn Sie Prüfungen planen oder Sicherheitsnormen auswählen müssen, finden Sie auf unserer Seite zur elektrischen Sicherheit alle Informationen zu Prüfmethoden, Standards und Labordienstleistungen.

Kurzübersicht

LVD im Rahmen der CE-Kennzeichnung

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Rechtsrahmens für Produktsicherheit. Zusammen mit der EMV-Richtlinie (EMCD) und der Funkanlagen-Richtlinie (RED) bildet sie die Grundlage für die CE-Kennzeichnung elektrischer Produkte im EWR.

Richtlinie Anwendungsbereich
Niederspannungsrichtlinie (LVD) Elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln im Spannungsbereich 50–1000 V AC / 75–1500 V DC
EMV-Richtlinie (EMCD) Begrenzung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV
Funkanlagen-Richtlinie (RED) Anforderungen an Funkanlagen einschließlich EMV, Sicherheit und effiziente Frequenznutzung
Richtlinie Anwendungsbereich
Niederspannungsrichtlinie (LVD) Elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln im Spannungsbereich 50–1000 V AC / 75–1500 V DC
EMV-Richtlinie (EMCD) Begrenzung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV
Funkanlagen-Richtlinie (RED) Anforderungen an Funkanlagen einschließlich EMV, Sicherheit und effiziente Frequenznutzung

Im Unterschied zu EMCD und RED konzentriert sich die LVD ausschließlich auf elektrische und thermische Gefährdungen wie Stromschlag, Kurzschluss und Brandrisiken.

Sicherheitsziele der LVD

Die Richtlinie stellt sicher, dass elektrische Betriebsmittel ohne Gefährdung von Anwendern, Tieren oder Sachwerten betrieben werden können. Die darin definierten Sicherheitsziele orientieren sich an den Vorgaben aus Anhang II, der die grundlegenden Schutzanforderungen sicherheitstechnisch präzisiert und den Rahmen für die Risiko- und Schutzmaßnahmen vorgibt.


Sie schützt insbesondere vor:

  • Elektrischen Gefährdungen wie Stromschlag, Kurzschluss oder Isolationsfehlern

  • Thermischen Risiken wie Überhitzung oder Brand

  • Mechanischen und strukturellen Gefahren wie beweglichen Teilen oder instabiler Bauweise

Sie gilt ausschließlich für Betriebsmittel im definierten Spannungsbereich. Produkte mit geringerer Nennspannung unterliegen stattdessen der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG (General Product Safety Directive, GPSD).


Darüber hinaus trägt die LVD zum freien Warenverkehr im EWR bei: Einheitliche Schutzziele und technische Anforderungen erleichtern den Marktzugang, reduzieren Konformitätsbarrieren und gewährleisten ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten.

Geltungsbereich der LVD

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) gilt für eine breite Palette elektrischer Betriebsmittel, die in privaten, gewerblichen oder industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Der Anwendungsbereich ergibt sich aus dem definierten Spannungsbereich und den explizit aufgeführten Ausnahmen.

Kategorie1 Beispiele Rechtsgrundlage Anwendbarkeit der LVD
Von der LVD abgedeckt2
Haushaltsgeräte Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger LVD 2014/35/EU Gilt
Industrie- und Gewerbegeräte Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke LVD 2014/35/EU Gilt
Elektrische Komponenten Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren LVD 2014/35/EU Gilt
IT- und AV-Geräte Computer, Monitore, Audiosysteme LVD 2014/35/EU Gilt
Von der LVD ausgenommen
Funkanlagen Drahtlose Kommunikationsgeräte Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU Ausgenommen
Explosionsgeschützte Geräte Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Ausgenommen
Medizinprodukte Elektrisch betriebene Medizinprodukte Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 Ausgenommen
Elektrische Systeme im Verkehr Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen Spezifische sektorale Vorschriften Ausgenommen
Produkte unterhalb der Spannungsgrenze Unterhalb der LVD-Spannungsgrenzwerte Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) Ausgenommen
  1. Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. LVD + EMCD).
  2. Geräte der aufgeführten Kategorien mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi, Bluetooth) unterliegen der RED.
Kategorie1 Details
Von der LVD abgedeckt2
Haushaltsgeräte Beispiele: Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
Industrie- und Gewerbegeräte Beispiele: Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
Elektrische Komponenten Beispiele: Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
IT- und AV-Geräte Beispiele: Computer, Monitore, Audiosysteme
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
Von der LVD ausgenommen
Funkanlagen Beispiele: Drahtlose Kommunikationsgeräte
Rechtsgrundlage: Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Explosionsgeschützte Geräte Beispiele: Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche
Rechtsgrundlage: ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Medizinprodukte Beispiele: Elektrisch betriebene Medizinprodukte
Rechtsgrundlage: Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Elektrische Systeme im Verkehr Beispiele: Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen
Rechtsgrundlage: Spezifische sektorale Vorschriften
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Produkte unterhalb der Spannungsgrenze Beispiele: Unterhalb der LVD-Spannungsgrenzwerte
Rechtsgrundlage: Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG)
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
  1. Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. LVD + EMCD).
  2. Geräte der aufgeführten Kategorien mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi, Bluetooth) unterliegen der RED.

LVD-Konformität & CE-Voraussetzungen

Die Konformität umfasst sowohl die technische Sicherheit des Produkts als auch die formale Dokumentation im Rahmen der CE-Kennzeichnung.


Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten:

  • Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen

  • Erstellung der technischen Dokumentation

  • Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC)

  • Anbringung der CE-Kennzeichnung

  • Einhaltung der Pflichten der Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsvorgaben

Die folgenden Module führen durch diese Schritte und beschreiben den vollständigen Prozess der LVD-Konformität.

Grafik mit vier Modulen: 1. Bewertung der Konformität, 2. Technische Dokumentation, 3. Konformitätserklärung & CE-Kennzeichnung, 4. Marktüberwachung.
Vier Schritte zur LVD-Konformität: Bewertung, Dokumentation, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung

Konformitätsbewertung & Herstellerpflichten

Hersteller sind verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllen. Die Konformitätsbewertung umfasst alle technischen und dokumentarischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Sicherheit des Produkts vor dem Inverkehrbringen im EWR nachzuweisen.

1. Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen

Eine Risikobeurteilung (Risikoanalyse) ist fester Bestandteil der Konformitätsbewertung und muss alle relevanten elektrischen, thermischen, mechanischen und chemischen Gefährdungen abdecken.

Dazu gehören insbesondere:

  • Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen (z. B. EN 60335-1, EN 62368-1, EN 60204-1)

  • Durchführung einer Risikobewertung aller relevanten Gefährdungen (elektrisch, thermisch, mechanisch, chemisch)

  • Nachweis der konstruktiven Sicherheit einschließlich Isolationsfestigkeit, Temperaturgrenzen, Fehlerschutz und Umgebungseinflüsse

  • Validierung des fertigen Produkts durch Prüfungen im Labor oder interne Tests

  • Bewertung von Änderungen (Varianten, Firmware, Komponentenänderungen)

Die Anwendung harmonisierter Normen begründet die Vermutung der Konformität, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei Abweichungen müssen die Schutzziele eigenständig erfüllt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

2. Technische Dokumentation

Hersteller müssen die technische Dokumentation mindestens zehn Jahre bereithalten.
Sie muss auch die Betriebsanleitung und alle notwendigen Sicherheitsinformationen enthalten, da diese zur Erfüllung der grundlegenden Schutzziele beitragen.


Die technische Dokumentation umfasst unter anderem:

  • Produktbeschreibung, technische Spezifikationen und vorgesehenen Verwendungszweck

  • Konstruktionsunterlagen (Schaltpläne, Zeichnungen, Stücklisten)

  • Nachweisprüfungen und Prüfberichte

  • Angaben zu angewendeten harmonisierten Normen oder alternativen Lösungen

  • Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung

  • Fertigungs- und Qualitätskontrollprozesse

  • Kopie der EU-Konformitätserklärung (DoC)

Wenn ein Produkt zusätzlich weiteren EU-Richtlinien unterliegt (z. B. EMCD oder RED), muss die Dokumentation alle zutreffenden Anforderungen abdecken.

3. EU-Konformitätserklärung (DoC)

Die EU-Konformitätserklärung bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen und aller weiteren anwendbaren Richtlinien erfüllt. Sie muss:

  • von einer verantwortlichen Person unterschrieben und datiert sein

  • in der Sprache des jeweiligen Zielmarkts vorliegen

  • auf die angewendeten harmonisierten Normen verweisen

  • in der technischen Dokumentation enthalten sein

  • vor dem Inverkehrbringen erstellt und bei Änderungen aktualisiert werden

Mit Unterzeichnung der DoC übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für die Konformität des Produkts.

Technische Sicherheitsanforderungen

Neben der formalen Konformitätsbewertung verlangt die LVD den technischen Nachweis, dass elektrische Betriebsmittel sicher konstruiert, gefertigt und betrieben werden können. Die Richtlinie definiert grundlegende Schutzziele, die den sicheren Betrieb über den gesamten Lebenszyklus hinweg gewährleisten.

Zentrale Schutzaspekte der LVD

Schutzaspekt Anforderung
Elektrische Sicherheit Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Kriechstrecken- und Isolationsfehlern; Fehlerschutz und sichere Isolation
Thermische Risiken Vermeidung von Überhitzung, Schutz vor Verbrennungen und Brandgefahr, thermische Stabilität von Bauteilen und Materialien
Mechanische Gefährdungen Schutz vor beweglichen oder scharfkantigen Teilen, mechanischer Instabilität und strukturellen Schwachstellen
Chemische Sicherheit Vermeidung sicherheitskritischer Reaktionen, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Materialdegradation (sofern relevant)
Schutz vor äußeren Einflüssen Sicherheit bei Feuchtigkeit, Staub, Vibration, Fremdkörpern, Temperatur- und Druckeinflüssen; geeignete Schutzarten und Umgebungsklassifizierung
Sicherer Betrieb & Benutzerinformationen Schutz gegen Fehlanwendung, klare Kennzeichnung, verständliche Bedienungsanleitungen und erforderliche Warnhinweise
Schutzaspekt Anforderung
Elektrische Sicherheit Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Kriechstrecken- und Isolationsfehlern; Fehlerschutz und sichere Isolation
Thermische Risiken Vermeidung von Überhitzung, Schutz vor Verbrennungen und Brandgefahr, thermische Stabilität von Bauteilen und Materialien
Mechanische Gefährdungen Schutz vor beweglichen oder scharfkantigen Teilen, mechanischer Instabilität und strukturellen Schwachstellen
Chemische Sicherheit Vermeidung sicherheitskritischer Reaktionen, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Materialdegradation (sofern relevant)
Schutz vor äußeren Einflüssen Sicherheit bei Feuchtigkeit, Staub, Vibration, Fremdkörpern, Temperatur- und Druckeinflüssen; geeignete Schutzarten und Umgebungsklassifizierung
Sicherer Betrieb & Benutzerinformationen Schutz gegen Fehlanwendung, klare Kennzeichnung, verständliche Bedienungsanleitungen und erforderliche Warnhinweise

Umsetzung der technischen Sicherheit

Zur Erfüllung dieser Schutzanforderungen müssen Hersteller geeignete technische Maßnahmen treffen, darunter:

  • Auswahl sicherheitsrelevanter Komponenten, Materialien und Isolationssysteme

  • Konstruktion nach anerkannten Sicherheitsprinzipien

  • Prüfung unter normalen Betriebsbedingungen sowie unter vorhersehbaren Fehlbedingungen

  • Bewertung möglicher Stör- und Fehlerzustände (einschließlich Single-Fault-Conditions)

  • Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und Verschmutzungsgrad

Diese Anforderungen werden in der Praxis überwiegend durch die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen erfüllt, die im nächsten Modul aufgeführt sind.

Harmonisierte Normen zur LVD-Konformität

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU legt grundlegende Sicherheitsziele fest, beschreibt jedoch keine detaillierten technischen Anforderungen. In der Praxis erfolgt der Nachweis der Konformität daher überwiegend durch die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen. Die Normen konkretisieren die Schutzziele der LVD und bieten einen anerkannten Weg für den Sicherheitsnachweis. Viele dieser Normen werden durch CENELEC entwickelt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Bedeutung harmonisierter Normen

Maßgeblich ist stets die aktuelle Liste harmonisierter Normen im EU-Amtsblatt, da nur diese eine gültige Vermutung der Konformität ermöglichen.

  • Sie bieten Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD.

  • Ihre Anwendung ist freiwillig, jedoch regulatorisch bevorzugt.

  • Bei Abweichungen müssen die Schutzziele vollständig eigenständig erfüllt und technisch dokumentiert werden.

  • Die Auswahl der Normen richtet sich nach Produkttyp, Nutzungsszenario und Umgebungseinflüssen.

  • Massgeblich ist stets die aktuelle EU-Veröffentlichung (Amtsblatt der Europäischen Union).

Typische harmonisierte Normen nach Produkttyp

Die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen bietet einen strukturierten Weg, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) nachzuweisen.

Produkttyp Zugehörige Sicherheitsnorm
IT- und AV-Geräte EN 62368-1 – Sicherheit von Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräten
Haushaltsgeräte EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte (inkl. relevanter Teilnormen EN 60335-2-xx)
Industrielle Maschinen & Maschinenbau EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Beleuchtungstechnik EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten
Mess-, Steuer- und Laborgeräte EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte
Transformatoren & Stromversorgungen EN 61558-1 – Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und Stromversorgungen
Schaltgeräte & Verteiler EN 61439-1 / -2 – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
Produkttyp Zugehörige Sicherheitsnorm
IT- und AV-Geräte EN 62368-1 – Sicherheit von Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräten
Haushaltsgeräte EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte (inkl. relevanter Teilnormen EN 60335-2-xx)
Industrielle Maschinen & Maschinenbau EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Beleuchtungstechnik EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten
Mess-, Steuer- und Laborgeräte EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte
Transformatoren & Stromversorgungen EN 61558-1 – Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und Stromversorgungen
Schaltgeräte & Verteiler EN 61439-1 / -2 – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen

Hinweis: Die Liste ist nicht vollständig. Je nach Produktkategorie können zusätzliche oder spezifische Teilnormen erforderlich sein.

Auswahl und Anwendung der Normen

Für die normgerechte Umsetzung sollten Hersteller sicherstellen:

  • Nutzung der aktuell harmonisierten Normversion aus dem EU-Amtsblatt

  • Prüfung der geltenden Übergangsfristen bei aktualisierten Normen

  • Bewertung der Relevanz einzelner Kapitel abhängig vom Produkttyp

  • Dokumentation aller angewendeten Normen in der technischen Dokumentation

  • Definition normativer Prüfungen während Entwicklung, Verifikation und Serienüberwachung

Bezug zur CE-Kennzeichnung

Die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen erleichtert den CE-Prozess:

  • Sie bilden die technische Grundlage für die Risikobewertung,

  • werden in der EU-Konformitätserklärung (DoC) angegeben,

  • und dienen als Nachweis der technischen Schutzmaßnahmen.

CE-Kennzeichnung & Marktüberwachung

Sobald ein elektrisches Betriebsmittel die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllt und alle formalen Nachweise vorliegen, darf es im EWR mit der CE-Kennzeichnung versehen und in Verkehr gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Erfüllung aller anwendbaren EU-Richtlinien.

1. Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung

Vor der Anbringung der CE-Kennzeichnung müssen folgende Schritte abgeschlossen sein:

Anbringung der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung muss:

  • sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein

  • bei kleinen Geräten ergänzend auf Verpackung oder Unterlagen erscheinen

  • den gesetzlichen Proportionen entsprechen

Eine Notifizierte Stelle ist unter der LVD nicht erforderlich, sofern harmonisierte Normen vollständig angewendet werden (Selbstzertifizierung).

2. Pflichten der Wirtschaftsakteure

Hersteller, Importeure und Händler tragen gemeinsam Verantwortung für die Konformität der Produkte über die gesamte Lieferkette hinweg.

Rolle Zentrale Pflichten
Hersteller Konstruktion und Sicherheit gewährleisten; technische Dokumentation erstellen und mindestens 10 Jahre aufbewahren; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Serienüberwachung sicherstellen
Importeure Vor Inverkehrbringen prüfen, ob Produkte aus Drittstaaten LVD-konform und korrekt gekennzeichnet sind; eigene Kontaktangaben am Produkt anbringen; technische Unterlagen auf Anfrage bereitstellen; Behörden unterstützen
Händler Sichtprüfung auf CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen; nur konforme Produkte vertreiben; ordnungsgemäße Lagerung und Transport sicherstellen; bei Verdachtsfällen korrekt reagieren und Rückverfolgbarkeit gewährleisten
Rolle Zentrale Pflichten
Hersteller Konstruktion und Sicherheit gewährleisten; technische Dokumentation erstellen und mindestens 10 Jahre aufbewahren; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Serienüberwachung sicherstellen
Importeure Vor Inverkehrbringen prüfen, ob Produkte aus Drittstaaten LVD-konform und korrekt gekennzeichnet sind; eigene Kontaktangaben am Produkt anbringen; technische Unterlagen auf Anfrage bereitstellen; Behörden unterstützen
Händler Sichtprüfung auf CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen; nur konforme Produkte vertreiben; ordnungsgemäße Lagerung und Transport sicherstellen; bei Verdachtsfällen korrekt reagieren und Rückverfolgbarkeit gewährleisten

3. Marktüberwachung & Durchsetzung

Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten überprüfen stichprobenartig, ob Produkte den Anforderungen der LVD entsprechen. Grundlage ist die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020.

Typische behördliche Maßnahmen

  • Anforderung technischer Unterlagen

  • Laborprüfungen von Produkten aus dem Markt

  • Risikobewertungen bei Verdachtsfällen

  • Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen oder erneuten Prüfungen

Durchsetzungsmaßnahmen bei Nichtkonformität

  • Verkaufsverbote und Rückrufe

  • Veröffentlichung über das EU-Safety-Gate (RAPEX)

  • Bußgelder und rechtliche Schritte

  • verpflichtende Korrekturmaßnahmen oder Nachprüfungen

  • mögliche Überwachung weiterer Produktchargen

Alle Wirtschaftsakteure müssen mit den Behörden kooperieren und die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

FAQ – Häufige Fragen zur LVD-Konformität

Welche Produkte fallen unter die LVD?

Die Niederspannungsrichtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50–1000 V Wechselspannung (AC) bzw. 75–1500 V Gleichspannung (DC). Dazu zählen u. a. Haushaltsgeräte, industrielle Maschinen, Leuchten sowie IT- und AV-Geräte. Produkte mit geringerer Spannung unterliegen der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG).

Benötigen alle elektrischen Produkte eine CE-Kennzeichnung nach LVD?

Ja — sofern sie in den Anwendungsbereich der LVD fallen und keine andere Richtlinie (z. B. bei Funkanlagen RED) ausschließliche Anwendung findet. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass alle zutreffenden EU-Vorschriften eingehalten wurden (z. B. LVD + EMCD).

Ist eine Selbstzertifizierung unter der LVD möglich?

Ja. Wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden, können Hersteller die Konformitätsbewertung eigenständig durchführen. In diesem Fall ist keine Beteiligung einer notifizierten Stelle erforderlich.

Wie verhält sich die LVD zur Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung?

Einige industrielle Geräte fallen sowohl unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bzw. ab dem 14. Januar 2027 unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230) als auch auf deren elektrische Ausrüstung unter die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (LVD).

  • Die Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung regelt Maschinen und vollständige oder unvollständige Maschinen mit ihren gesamten Sicherheitsanforderungen — inklusive mechanischer, elektrischer und funktionaler Aspekte.

  • Für elektrische Komponenten oder Baugruppen innerhalb einer Maschine gelten zusätzlich die Anforderungen der LVD, sofern deren Sicherheit nicht allein durch die Maschinenverordnung abgedeckt ist.

  • Bei sogenannten "Migrationsprodukten" — also Geräten, die sowohl als Maschine als auch als Verbrauchergerät genutzt werden können — muss der Hersteller prüfen und dokumentieren, welche Rechtsvorschriften zutreffen.

In vielen Fällen gilt also primär die Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung; die LVD kommt ergänzend für elektrische Teile zum Tragen.

Müssen Gehäuse und Komponenten separat CE-gekennzeichnet sein?

Das hängt vom konkreten Produkt ab:

  • Endgeräte und fertige elektrische Betriebsmittel (z. B. Netzteile, Leuchten, Elektrogeräte) im Anwendungsbereich der LVD benötigen eine CE-Kennzeichnung.

  • Einzelne Komponenten, Baugruppen oder Gehäuse müssen nur dann CE-gekennzeichnet sein, wenn sie als eigenständige elektrische Betriebsmittel gelten und unter eine EU-Richtlinie fallen — etwa wenn sie ohne zusätzliche Endmontage in Verkehr gebracht werden.

  • Bauteile, deren Sicherheit erst durch die Endmontage oder Funktionseinbindung gewährleistet wird, sind in der Regel nicht separat CE-pflichtig. Sie können jedoch anderen Richtlinien unterliegen (z. B. EMCD, RoHS, REACH etc.).

Was passiert bei Verstößen gegen die LVD?

Nichtkonforme Produkte können zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Verkaufsverbote oder Rückrufaktionen

  • Geldbußen und rechtliche Schritte gegen Hersteller oder Importeure

  • Reputationsverluste und wirtschaftliche Schäden

Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden?

Hersteller sind verpflichtet, die technische Dokumentation mindestens zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der letzten Bereitstellung des Produkts im Markt aufzubewahren.

Tragen Importeure und Händler ebenfalls Verantwortung?

Ja:

  • Importeure müssen sicherstellen, dass Produkte aus Drittländern vor dem Inverkehrbringen im EWR LVD-konform sind.

  • Händler sind verpflichtet zu prüfen, ob die Produkte CE-gekennzeichnet sind und über die erforderlichen Begleitunterlagen verfügen.

Weiterführende Informationen & Offizielle Quellen

EU-Rechtsvorschriften & Leitlinien

  • Europäische Kommission (2021): Evaluierungsbericht zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, SWD/2021/0202 final

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

  • Harmonisierte Normen zur LVD:
    Übersicht der Europäischen Kommission über aktuell anerkannte Sicherheitsnormen gemäß 2014/35/EU

    Verfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu (englisch)

Zusätzliche Ressource

  • TAMSys von IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System

    Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, länderspezifischer Anforderungen und technischer Regulierungen – basierend auf den jeweils geltenden Standards und Prüfpflichten.
    TAMSys – Type Approval Management System

Hinweis: Alle Quellen wurden zuletzt im November 2025 überprüft. Für den aktuellsten Stand der Rechtsvorschriften und Normen empfiehlt sich ein Blick in die EUR-Lex-Datenbank und die offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.

Überprüft und aktualisiert am 26. November 2025 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben
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