Low Voltage Directive (LVD) – Niederspannungsrichtlinie
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU) definiert grundlegende Sicherheitsanforderungen für elektrische Betriebsmittel mit Spannungen zwischen 50–1000 V AC bzw. 75–1500 V DC im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie schützt Anwender, Anlagen und Sachwerte vor Risiken wie elektrischem Schlag, Überhitzung, Brandgefahr oder mechanischer Instabilität.
Der Geltungsbereich der Richtlinie ergibt sich unmittelbar aus den festgelegten Spannungsgrenzen; die Anwendung der Niederspannungsrichtlinie ist daher ausschließlich auf Betriebsmittel innerhalb dieser Bereiche beschränkt.
Wenn Sie Prüfungen planen oder Sicherheitsnormen auswählen müssen, finden Sie auf unserer Seite zur elektrischen Sicherheit alle Informationen zu Prüfmethoden, Standards und Labordienstleistungen.
Kurzübersicht
Die Niederspannungsrichtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel im Spannungsbereich von 50–1000 V AC bzw. 75–1500 V DC und legt grundlegende Sicherheitsanforderungen fest.
Hersteller müssen eine Konformitätsbewertung durchführen, eine EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen und die technische Dokumentation bereitstellen.
Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend für den Marktzugang im EWR.
Sicherheitsanforderungen für Funkfunktionen sowie Aspekte der elektromagnetischen Verträglichkeit sind nicht Bestandteil der LVD; diese werden durch RED bzw. EMCD abgedeckt.
LVD im Rahmen der CE-Kennzeichnung
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Rechtsrahmens für Produktsicherheit. Zusammen mit der EMV-Richtlinie (EMCD) und der Funkanlagen-Richtlinie (RED) bildet sie die Grundlage für die CE-Kennzeichnung elektrischer Produkte im EWR.
| Richtlinie | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Niederspannungsrichtlinie (LVD) | Elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln im Spannungsbereich 50–1000 V AC / 75–1500 V DC |
| EMV-Richtlinie (EMCD) | Begrenzung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV |
| Funkanlagen-Richtlinie (RED) | Anforderungen an Funkanlagen einschließlich EMV, Sicherheit und effiziente Frequenznutzung |
| Richtlinie | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Niederspannungsrichtlinie (LVD) | Elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln im Spannungsbereich 50–1000 V AC / 75–1500 V DC |
| EMV-Richtlinie (EMCD) | Begrenzung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV |
| Funkanlagen-Richtlinie (RED) | Anforderungen an Funkanlagen einschließlich EMV, Sicherheit und effiziente Frequenznutzung |
Im Unterschied zu EMCD und RED konzentriert sich die LVD ausschließlich auf elektrische und thermische Gefährdungen wie Stromschlag, Kurzschluss und Brandrisiken.
Sicherheitsziele der LVD
Die Richtlinie stellt sicher, dass elektrische Betriebsmittel ohne Gefährdung von Anwendern, Tieren oder Sachwerten betrieben werden können. Die darin definierten Sicherheitsziele orientieren sich an den Vorgaben aus Anhang II, der die grundlegenden Schutzanforderungen sicherheitstechnisch präzisiert und den Rahmen für die Risiko- und Schutzmaßnahmen vorgibt.
Sie schützt insbesondere vor:
Elektrischen Gefährdungen wie Stromschlag, Kurzschluss oder Isolationsfehlern
Thermischen Risiken wie Überhitzung oder Brand
Mechanischen und strukturellen Gefahren wie beweglichen Teilen oder instabiler Bauweise
Sie gilt ausschließlich für Betriebsmittel im definierten Spannungsbereich. Produkte mit geringerer Nennspannung unterliegen stattdessen der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG (General Product Safety Directive, GPSD).
Darüber hinaus trägt die LVD zum freien Warenverkehr im EWR bei: Einheitliche Schutzziele und technische Anforderungen erleichtern den Marktzugang, reduzieren Konformitätsbarrieren und gewährleisten ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten.
Geltungsbereich der LVD
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) gilt für eine breite Palette elektrischer Betriebsmittel, die in privaten, gewerblichen oder industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Der Anwendungsbereich ergibt sich aus dem definierten Spannungsbereich und den explizit aufgeführten Ausnahmen.
| Kategorie1 | Beispiele | Rechtsgrundlage | Anwendbarkeit der LVD |
|---|---|---|---|
| Von der LVD abgedeckt2 | |||
| Haushaltsgeräte | Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger | LVD 2014/35/EU | Gilt |
| Industrie- und Gewerbegeräte | Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke | LVD 2014/35/EU | Gilt |
| Elektrische Komponenten | Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren | LVD 2014/35/EU | Gilt |
| IT- und AV-Geräte | Computer, Monitore, Audiosysteme | LVD 2014/35/EU | Gilt |
| Von der LVD ausgenommen | |||
| Funkanlagen | Drahtlose Kommunikationsgeräte | Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU | Ausgenommen |
| Explosionsgeschützte Geräte | Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche | ATEX-Richtlinie 2014/34/EU | Ausgenommen |
| Medizinprodukte | Elektrisch betriebene Medizinprodukte | Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 | Ausgenommen |
| Elektrische Systeme im Verkehr | Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen | Spezifische sektorale Vorschriften | Ausgenommen |
| Produkte unterhalb der Spannungsgrenze | Unterhalb der LVD-Spannungsgrenzwerte | Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) | Ausgenommen |
- Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. LVD + EMCD).
- Geräte der aufgeführten Kategorien mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi, Bluetooth) unterliegen der RED.
| Kategorie1 | Details |
|---|---|
| Von der LVD abgedeckt2 | |
| Haushaltsgeräte |
Beispiele: Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
| Industrie- und Gewerbegeräte |
Beispiele: Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
| Elektrische Komponenten |
Beispiele: Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
| IT- und AV-Geräte |
Beispiele: Computer, Monitore, Audiosysteme Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
| Von der LVD ausgenommen | |
| Funkanlagen |
Beispiele: Drahtlose Kommunikationsgeräte Rechtsgrundlage: Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
| Explosionsgeschützte Geräte |
Beispiele: Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche Rechtsgrundlage: ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
| Medizinprodukte |
Beispiele: Elektrisch betriebene Medizinprodukte Rechtsgrundlage: Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
| Elektrische Systeme im Verkehr |
Beispiele: Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen Rechtsgrundlage: Spezifische sektorale Vorschriften Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
| Produkte unterhalb der Spannungsgrenze |
Beispiele: Unterhalb der LVD-Spannungsgrenzwerte Rechtsgrundlage: Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
- Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. LVD + EMCD).
- Geräte der aufgeführten Kategorien mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi, Bluetooth) unterliegen der RED.
LVD-Konformität & CE-Voraussetzungen
Die Konformität umfasst sowohl die technische Sicherheit des Produkts als auch die formale Dokumentation im Rahmen der CE-Kennzeichnung.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten:
Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen
Erstellung der technischen Dokumentation
Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC)
Anbringung der CE-Kennzeichnung
Einhaltung der Pflichten der Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsvorgaben
Die folgenden Module führen durch diese Schritte und beschreiben den vollständigen Prozess der LVD-Konformität.
Konformitätsbewertung & Herstellerpflichten
Hersteller sind verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllen. Die Konformitätsbewertung umfasst alle technischen und dokumentarischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Sicherheit des Produkts vor dem Inverkehrbringen im EWR nachzuweisen.
1. Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen
Eine Risikobeurteilung (Risikoanalyse) ist fester Bestandteil der Konformitätsbewertung und muss alle relevanten elektrischen, thermischen, mechanischen und chemischen Gefährdungen abdecken.
Dazu gehören insbesondere:
Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen (z. B. EN 60335-1, EN 62368-1, EN 60204-1)
Durchführung einer Risikobewertung aller relevanten Gefährdungen (elektrisch, thermisch, mechanisch, chemisch)
Nachweis der konstruktiven Sicherheit einschließlich Isolationsfestigkeit, Temperaturgrenzen, Fehlerschutz und Umgebungseinflüsse
Validierung des fertigen Produkts durch Prüfungen im Labor oder interne Tests
Bewertung von Änderungen (Varianten, Firmware, Komponentenänderungen)
Die Anwendung harmonisierter Normen begründet die Vermutung der Konformität, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei Abweichungen müssen die Schutzziele eigenständig erfüllt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
2. Technische Dokumentation
Hersteller müssen die technische Dokumentation mindestens zehn Jahre bereithalten.
Sie muss auch die Betriebsanleitung und alle notwendigen Sicherheitsinformationen enthalten, da diese zur Erfüllung der grundlegenden Schutzziele beitragen.
Die technische Dokumentation umfasst unter anderem:
Produktbeschreibung, technische Spezifikationen und vorgesehenen Verwendungszweck
Konstruktionsunterlagen (Schaltpläne, Zeichnungen, Stücklisten)
Nachweisprüfungen und Prüfberichte
Angaben zu angewendeten harmonisierten Normen oder alternativen Lösungen
Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung
Fertigungs- und Qualitätskontrollprozesse
Kopie der EU-Konformitätserklärung (DoC)
Wenn ein Produkt zusätzlich weiteren EU-Richtlinien unterliegt (z. B. EMCD oder RED), muss die Dokumentation alle zutreffenden Anforderungen abdecken.
3. EU-Konformitätserklärung (DoC)
Die EU-Konformitätserklärung bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen und aller weiteren anwendbaren Richtlinien erfüllt. Sie muss:
von einer verantwortlichen Person unterschrieben und datiert sein
in der Sprache des jeweiligen Zielmarkts vorliegen
auf die angewendeten harmonisierten Normen verweisen
in der technischen Dokumentation enthalten sein
vor dem Inverkehrbringen erstellt und bei Änderungen aktualisiert werden
Mit Unterzeichnung der DoC übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für die Konformität des Produkts.
Technische Sicherheitsanforderungen
Neben der formalen Konformitätsbewertung verlangt die LVD den technischen Nachweis, dass elektrische Betriebsmittel sicher konstruiert, gefertigt und betrieben werden können. Die Richtlinie definiert grundlegende Schutzziele, die den sicheren Betrieb über den gesamten Lebenszyklus hinweg gewährleisten.
Zentrale Schutzaspekte der LVD
| Schutzaspekt | Anforderung |
|---|---|
| Elektrische Sicherheit | Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Kriechstrecken- und Isolationsfehlern; Fehlerschutz und sichere Isolation |
| Thermische Risiken | Vermeidung von Überhitzung, Schutz vor Verbrennungen und Brandgefahr, thermische Stabilität von Bauteilen und Materialien |
| Mechanische Gefährdungen | Schutz vor beweglichen oder scharfkantigen Teilen, mechanischer Instabilität und strukturellen Schwachstellen |
| Chemische Sicherheit | Vermeidung sicherheitskritischer Reaktionen, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Materialdegradation (sofern relevant) |
| Schutz vor äußeren Einflüssen | Sicherheit bei Feuchtigkeit, Staub, Vibration, Fremdkörpern, Temperatur- und Druckeinflüssen; geeignete Schutzarten und Umgebungsklassifizierung |
| Sicherer Betrieb & Benutzerinformationen | Schutz gegen Fehlanwendung, klare Kennzeichnung, verständliche Bedienungsanleitungen und erforderliche Warnhinweise |
| Schutzaspekt | Anforderung |
|---|---|
| Elektrische Sicherheit | Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Kriechstrecken- und Isolationsfehlern; Fehlerschutz und sichere Isolation |
| Thermische Risiken | Vermeidung von Überhitzung, Schutz vor Verbrennungen und Brandgefahr, thermische Stabilität von Bauteilen und Materialien |
| Mechanische Gefährdungen | Schutz vor beweglichen oder scharfkantigen Teilen, mechanischer Instabilität und strukturellen Schwachstellen |
| Chemische Sicherheit | Vermeidung sicherheitskritischer Reaktionen, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Materialdegradation (sofern relevant) |
| Schutz vor äußeren Einflüssen | Sicherheit bei Feuchtigkeit, Staub, Vibration, Fremdkörpern, Temperatur- und Druckeinflüssen; geeignete Schutzarten und Umgebungsklassifizierung |
| Sicherer Betrieb & Benutzerinformationen | Schutz gegen Fehlanwendung, klare Kennzeichnung, verständliche Bedienungsanleitungen und erforderliche Warnhinweise |
Umsetzung der technischen Sicherheit
Zur Erfüllung dieser Schutzanforderungen müssen Hersteller geeignete technische Maßnahmen treffen, darunter:
Auswahl sicherheitsrelevanter Komponenten, Materialien und Isolationssysteme
Konstruktion nach anerkannten Sicherheitsprinzipien
Prüfung unter normalen Betriebsbedingungen sowie unter vorhersehbaren Fehlbedingungen
Bewertung möglicher Stör- und Fehlerzustände (einschließlich Single-Fault-Conditions)
Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und Verschmutzungsgrad
Diese Anforderungen werden in der Praxis überwiegend durch die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen erfüllt, die im nächsten Modul aufgeführt sind.
Harmonisierte Normen zur LVD-Konformität
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU legt grundlegende Sicherheitsziele fest, beschreibt jedoch keine detaillierten technischen Anforderungen. In der Praxis erfolgt der Nachweis der Konformität daher überwiegend durch die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen. Die Normen konkretisieren die Schutzziele der LVD und bieten einen anerkannten Weg für den Sicherheitsnachweis. Viele dieser Normen werden durch CENELEC entwickelt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Bedeutung harmonisierter Normen
Maßgeblich ist stets die aktuelle Liste harmonisierter Normen im EU-Amtsblatt, da nur diese eine gültige Vermutung der Konformität ermöglichen.
Sie bieten Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD.
Ihre Anwendung ist freiwillig, jedoch regulatorisch bevorzugt.
Bei Abweichungen müssen die Schutzziele vollständig eigenständig erfüllt und technisch dokumentiert werden.
Die Auswahl der Normen richtet sich nach Produkttyp, Nutzungsszenario und Umgebungseinflüssen.
Massgeblich ist stets die aktuelle EU-Veröffentlichung (Amtsblatt der Europäischen Union).
Typische harmonisierte Normen nach Produkttyp
Die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen bietet einen strukturierten Weg, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) nachzuweisen.
| Produkttyp | Zugehörige Sicherheitsnorm |
|---|---|
| IT- und AV-Geräte | EN 62368-1 – Sicherheit von Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräten |
| Haushaltsgeräte | EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte (inkl. relevanter Teilnormen EN 60335-2-xx) |
| Industrielle Maschinen & Maschinenbau | EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen |
| Beleuchtungstechnik | EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten |
| Mess-, Steuer- und Laborgeräte | EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte |
| Transformatoren & Stromversorgungen | EN 61558-1 – Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und Stromversorgungen |
| Schaltgeräte & Verteiler | EN 61439-1 / -2 – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen |
| Produkttyp | Zugehörige Sicherheitsnorm |
|---|---|
| IT- und AV-Geräte | EN 62368-1 – Sicherheit von Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräten |
| Haushaltsgeräte | EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte (inkl. relevanter Teilnormen EN 60335-2-xx) |
| Industrielle Maschinen & Maschinenbau | EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen |
| Beleuchtungstechnik | EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten |
| Mess-, Steuer- und Laborgeräte | EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte |
| Transformatoren & Stromversorgungen | EN 61558-1 – Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und Stromversorgungen |
| Schaltgeräte & Verteiler | EN 61439-1 / -2 – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen |
Hinweis: Die Liste ist nicht vollständig. Je nach Produktkategorie können zusätzliche oder spezifische Teilnormen erforderlich sein.
Auswahl und Anwendung der Normen
Für die normgerechte Umsetzung sollten Hersteller sicherstellen:
Nutzung der aktuell harmonisierten Normversion aus dem EU-Amtsblatt
Prüfung der geltenden Übergangsfristen bei aktualisierten Normen
Bewertung der Relevanz einzelner Kapitel abhängig vom Produkttyp
Dokumentation aller angewendeten Normen in der technischen Dokumentation
Definition normativer Prüfungen während Entwicklung, Verifikation und Serienüberwachung
Bezug zur CE-Kennzeichnung
Die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen erleichtert den CE-Prozess:
Sie bilden die technische Grundlage für die Risikobewertung,
werden in der EU-Konformitätserklärung (DoC) angegeben,
und dienen als Nachweis der technischen Schutzmaßnahmen.
CE-Kennzeichnung & Marktüberwachung
Sobald ein elektrisches Betriebsmittel die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllt und alle formalen Nachweise vorliegen, darf es im EWR mit der CE-Kennzeichnung versehen und in Verkehr gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Erfüllung aller anwendbaren EU-Richtlinien.
1. Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung
Vor der Anbringung der CE-Kennzeichnung müssen folgende Schritte abgeschlossen sein:
Durchführung der Konformitätsbewertung
Erstellung der technischen Dokumentation
Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC)
Umsetzung aller technischen Sicherheitsmaßnahmen
Berücksichtigung aller zutreffenden Richtlinien (z. B. LVD + EMCD; bei Funkanwendungen RED)
Anbringung der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung muss:
sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein
bei kleinen Geräten ergänzend auf Verpackung oder Unterlagen erscheinen
den gesetzlichen Proportionen entsprechen
Eine Notifizierte Stelle ist unter der LVD nicht erforderlich, sofern harmonisierte Normen vollständig angewendet werden (Selbstzertifizierung).
2. Pflichten der Wirtschaftsakteure
Hersteller, Importeure und Händler tragen gemeinsam Verantwortung für die Konformität der Produkte über die gesamte Lieferkette hinweg.
| Rolle | Zentrale Pflichten |
|---|---|
| Hersteller | Konstruktion und Sicherheit gewährleisten; technische Dokumentation erstellen und mindestens 10 Jahre aufbewahren; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Serienüberwachung sicherstellen |
| Importeure | Vor Inverkehrbringen prüfen, ob Produkte aus Drittstaaten LVD-konform und korrekt gekennzeichnet sind; eigene Kontaktangaben am Produkt anbringen; technische Unterlagen auf Anfrage bereitstellen; Behörden unterstützen |
| Händler | Sichtprüfung auf CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen; nur konforme Produkte vertreiben; ordnungsgemäße Lagerung und Transport sicherstellen; bei Verdachtsfällen korrekt reagieren und Rückverfolgbarkeit gewährleisten |
| Rolle | Zentrale Pflichten |
|---|---|
| Hersteller | Konstruktion und Sicherheit gewährleisten; technische Dokumentation erstellen und mindestens 10 Jahre aufbewahren; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Serienüberwachung sicherstellen |
| Importeure | Vor Inverkehrbringen prüfen, ob Produkte aus Drittstaaten LVD-konform und korrekt gekennzeichnet sind; eigene Kontaktangaben am Produkt anbringen; technische Unterlagen auf Anfrage bereitstellen; Behörden unterstützen |
| Händler | Sichtprüfung auf CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen; nur konforme Produkte vertreiben; ordnungsgemäße Lagerung und Transport sicherstellen; bei Verdachtsfällen korrekt reagieren und Rückverfolgbarkeit gewährleisten |
3. Marktüberwachung & Durchsetzung
Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten überprüfen stichprobenartig, ob Produkte den Anforderungen der LVD entsprechen. Grundlage ist die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020.
Typische behördliche Maßnahmen
Anforderung technischer Unterlagen
Laborprüfungen von Produkten aus dem Markt
Risikobewertungen bei Verdachtsfällen
Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen oder erneuten Prüfungen
Durchsetzungsmaßnahmen bei Nichtkonformität
Verkaufsverbote und Rückrufe
Veröffentlichung über das EU-Safety-Gate (RAPEX)
Bußgelder und rechtliche Schritte
verpflichtende Korrekturmaßnahmen oder Nachprüfungen
mögliche Überwachung weiterer Produktchargen
Alle Wirtschaftsakteure müssen mit den Behörden kooperieren und die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.
FAQ – Häufige Fragen zur LVD-Konformität
Welche Produkte fallen unter die LVD?
Die Niederspannungsrichtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50–1000 V Wechselspannung (AC) bzw. 75–1500 V Gleichspannung (DC). Dazu zählen u. a. Haushaltsgeräte, industrielle Maschinen, Leuchten sowie IT- und AV-Geräte. Produkte mit geringerer Spannung unterliegen der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG).
Benötigen alle elektrischen Produkte eine CE-Kennzeichnung nach LVD?
Ja — sofern sie in den Anwendungsbereich der LVD fallen und keine andere Richtlinie (z. B. bei Funkanlagen RED) ausschließliche Anwendung findet. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass alle zutreffenden EU-Vorschriften eingehalten wurden (z. B. LVD + EMCD).
Ist eine Selbstzertifizierung unter der LVD möglich?
Ja. Wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden, können Hersteller die Konformitätsbewertung eigenständig durchführen. In diesem Fall ist keine Beteiligung einer notifizierten Stelle erforderlich.
Wie verhält sich die LVD zur Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung?
Einige industrielle Geräte fallen sowohl unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bzw. ab dem 14. Januar 2027 unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230) als auch auf deren elektrische Ausrüstung unter die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (LVD).
Die Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung regelt Maschinen und vollständige oder unvollständige Maschinen mit ihren gesamten Sicherheitsanforderungen — inklusive mechanischer, elektrischer und funktionaler Aspekte.
Für elektrische Komponenten oder Baugruppen innerhalb einer Maschine gelten zusätzlich die Anforderungen der LVD, sofern deren Sicherheit nicht allein durch die Maschinenverordnung abgedeckt ist.
Bei sogenannten "Migrationsprodukten" — also Geräten, die sowohl als Maschine als auch als Verbrauchergerät genutzt werden können — muss der Hersteller prüfen und dokumentieren, welche Rechtsvorschriften zutreffen.
In vielen Fällen gilt also primär die Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung; die LVD kommt ergänzend für elektrische Teile zum Tragen.
Müssen Gehäuse und Komponenten separat CE-gekennzeichnet sein?
Das hängt vom konkreten Produkt ab:
Endgeräte und fertige elektrische Betriebsmittel (z. B. Netzteile, Leuchten, Elektrogeräte) im Anwendungsbereich der LVD benötigen eine CE-Kennzeichnung.
Einzelne Komponenten, Baugruppen oder Gehäuse müssen nur dann CE-gekennzeichnet sein, wenn sie als eigenständige elektrische Betriebsmittel gelten und unter eine EU-Richtlinie fallen — etwa wenn sie ohne zusätzliche Endmontage in Verkehr gebracht werden.
Bauteile, deren Sicherheit erst durch die Endmontage oder Funktionseinbindung gewährleistet wird, sind in der Regel nicht separat CE-pflichtig. Sie können jedoch anderen Richtlinien unterliegen (z. B. EMCD, RoHS, REACH etc.).
Was passiert bei Verstößen gegen die LVD?
Nichtkonforme Produkte können zu folgenden Konsequenzen führen:
Verkaufsverbote oder Rückrufaktionen
Geldbußen und rechtliche Schritte gegen Hersteller oder Importeure
Reputationsverluste und wirtschaftliche Schäden
Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden?
Hersteller sind verpflichtet, die technische Dokumentation mindestens zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der letzten Bereitstellung des Produkts im Markt aufzubewahren.
Tragen Importeure und Händler ebenfalls Verantwortung?
Ja:
Importeure müssen sicherstellen, dass Produkte aus Drittländern vor dem Inverkehrbringen im EWR LVD-konform sind.
Händler sind verpflichtet zu prüfen, ob die Produkte CE-gekennzeichnet sind und über die erforderlichen Begleitunterlagen verfügen.
Weiterführende Informationen & Offizielle Quellen
EU-Rechtsvorschriften & Leitlinien
-
Europäische Kommission (2021): Evaluierungsbericht zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, SWD/2021/0202 final
Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu
-
Harmonisierte Normen zur LVD:
Übersicht der Europäischen Kommission über aktuell anerkannte Sicherheitsnormen gemäß 2014/35/EUVerfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu (englisch)
Zusätzliche Ressource
-
TAMSys von IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System
Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, länderspezifischer Anforderungen und technischer Regulierungen – basierend auf den jeweils geltenden Standards und Prüfpflichten.
→ TAMSys – Type Approval Management System
Hinweis: Alle Quellen wurden zuletzt im November 2025 überprüft. Für den aktuellsten Stand der Rechtsvorschriften und Normen empfiehlt sich ein Blick in die EUR-Lex-Datenbank und die offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.
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