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Low Voltage Directive (LVD) – Niederspannungsrichtlinie

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU) legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für elektrische Betriebsmittel fest, die mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V Wechselspannung (AC) oder 75 und 1500 V Gleichspannung (DC) betrieben werden. Sie dient dem Schutz vor Risiken wie Stromschlag, Überhitzung oder mechanischer Instabilität – für Anwender, Systeme und Sachwerte.


Die LVD ist verpflichtend für viele elektrische Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden – vom Haushaltsgerät über Steuerkomponenten bis hin zu industriellen Anlagen. Sie bildet – neben der Funkanlagen-Richtlinie (RED) und der Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie, EMCD) – einen zentralen Rechtsrahmen für die CE-Kennzeichnung elektrischer Produkte.

Detaillierte Informationen zu anerkannten Prüfverfahren und geltenden Sicherheitsstandards finden Sie auf unserer Seite elektrische Sicherheit.

Kurzübersicht – TL;DR

  • Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU gilt für Geräte im Spannungsbereich von 50–1000 V AC bzw. 75–1500 V DC und legt grundlegende Sicherheitsanforderungen fest.

  • Hersteller müssen eine Konformitätsbewertung durchführen, eine EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen und technische Dokumentation bereitstellen.

  • Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend für den Marktzugang im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

  • Funkfunktionen und Aspekte der elektromagnetischen Verträglichkeit sind nicht Bestandteil der LVD – diese unterliegen der RED bzw. EMCD.

LVD im Rahmen der CE-Kennzeichnung

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) ist ein integraler Bestandteil des europäischen Rechtsrahmens für Produktsicherheit. Zusammen mit der EMV-Richtlinie (EMCD) und der Funkanlagen-Richtlinie (RED) bildet sie die Grundlage für die CE-Kennzeichnung elektrischer Geräte im EWR.

Richtlinie Anwendungsbereich
Niederspannungsrichtlinie (LVD) Elektrische Sicherheit von Geräten im Spannungsbereich 50–1000 V AC / 75–1500 V DC
EMV-Richtlinie (EMCD) Vermeidung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV
Funkanlagen-Richtlinie (RED) Regulierung von Funkgeräten inklusive EMV, Sicherheit und Frequenznutzung
Richtlinie Anwendungsbereich
Niederspannungsrichtlinie (LVD) Elektrische Sicherheit von Geräten im Spannungsbereich 50–1000 V AC / 75–1500 V DC
EMV-Richtlinie (EMCD) Vermeidung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV
Funkanlagen-Richtlinie (RED) Regulierung von Funkgeräten inklusive EMV, Sicherheit und Frequenznutzung

Im Unterschied zur EMCD und RED liegt der Fokus der LVD auf Gefahren wie Stromschlag, Kurzschluss und Brandrisiken.

Sicherheitsziele der LVD

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU) soll sicherstellen, dass elektrische Betriebsmittel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ohne Gefährdung von Anwendern, Tieren oder Sachwerten betrieben werden können. Sie definiert harmonisierte Anforderungen zum Schutz vor:

  • Elektrischen Gefährdungen wie Stromschlag oder Kurzschluss

  • Thermischen Risiken wie Überhitzung oder Brand

  • Mechanischen und strukturellen Gefahren wie beweglichen Teilen oder instabiler Bauweise

Die LVD gilt ausschließlich für Geräte im definierten Spannungsbereich. Produkte mit geringerer Nennspannung unterliegen stattdessen der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG (General Product Safety Directive, GPSD).


Über die Sicherheitsaspekte hinaus unterstützt die LVD auch den freien Warenverkehr im EWR: Einheitliche technische Anforderungen erleichtern den Marktzugang, reduzieren Konformitätsbarrieren und gewährleisten ein durchgängig hohes Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten.

Anwendungsbereich der LVD

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) gilt für eine breite Palette elektrischer Betriebsmittel, die in privaten, gewerblichen oder industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Sie grenzt klar ab, welche Gerätekategorien den Sicherheitsanforderungen der LVD unterliegen – und welche explizit ausgenommen sind.

Kategorie Beispiele Rechtsgrundlage Anwendbarkeit der LVD
Von der LVD abgedeckt
Haushaltsgeräte Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger LVD 2014/35/EU Gilt
Industrie- und Gewerbegeräte Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke LVD 2014/35/EU Gilt
Elektrische Komponenten Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren LVD 2014/35/EU Gilt
IT- und AV-Geräte* Computer, Monitore, Audiosysteme LVD 2014/35/EU Gilt
Von der LVD ausgenommen
Funkanlagen Drahtlose Kommunikationsgeräte Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU Ausgenommen
Explosionsgeschützte Geräte Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Ausgenommen
Medizinprodukte Elektrisch betriebene Medizinprodukte Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 Ausgenommen
Elektrische Systeme im Verkehr Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen Spezifische sektorale Vorschriften Ausgenommen
Produkte unterhalb der Spannungsgrenze** Unterhalb der LVD-Spannungsgrenzwerte Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) Ausgenommen

* Geräte mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi-Router, Bluetooth-Lautsprecher) unterliegen der RED.

** Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. EMV-Richtlinie zusätzlich zur LVD).

Kategorie Details
Von der LVD abgedeckt
Haushaltsgeräte Beispiele: Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
Industrie- und Gewerbegeräte Beispiele: Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
Elektrische Komponenten Beispiele: Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
IT- und AV-Geräte* Beispiele: Computer, Monitore, Audiosysteme
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
Von der LVD ausgenommen
Funkanlagen Beispiele: Drahtlose Kommunikationsgeräte
Rechtsgrundlage: Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Explosionsgeschützte Geräte Beispiele: Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche
Rechtsgrundlage: ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Medizinprodukte Beispiele: Elektrisch betriebene Medizinprodukte
Rechtsgrundlage: Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Elektrische Systeme im Verkehr Beispiele: Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen
Rechtsgrundlage: Spezifische sektorale Vorschriften
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Produkte unterhalb der Spannungsgrenze** Beispiele: Unterhalb der LVD-Spannungsgrenzwerte
Rechtsgrundlage: Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG)
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen

* Geräte mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi-Router, Bluetooth-Lautsprecher) unterliegen der RED.

** Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. EMV-Richtlinie zusätzlich zur LVD).

LVD-Konformität & CE-Voraussetzungen

Um elektrische Produkte rechtskonform im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr zu bringen, müssen Hersteller die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU erfüllen. Dazu zählen Maßnahmen zur Produktsicherheit, Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation.

Zentrale Herstellerpflichten

1. Konformitätsbewertung

Hersteller müssen sicherstellen, dass ihr Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllt. Dazu gehören:

  • Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen

  • Durchführung und Dokumentation einer Risikobewertung (elektrisch, thermisch, mechanisch, chemisch)

  • Umsetzung geeigneter Maßnahmen in Entwicklung und Produktion zur Gewährleistung der Langzeitsicherheit

2. Technische Dokumentation

Eine technische Dokumentation ist zu erstellen und mindestens zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen des Produkts aufzubewahren. Sie muss unter anderem enthalten:

  • Produktbeschreibung und technische Spezifikationen

  • Prüfberichte und Nachweise zur Konformität

  • Risikobewertung und angewendete Normen

  • Fertigungsunterlagen, Schaltpläne und technische Zeichnungen

  • Begründung für eventuelle Abweichungen von Normen

Wenn das Produkt unter mehrere EU-Richtlinien fällt (z. B. LVD + EMV), muss die Dokumentation alle zutreffenden Anforderungen abdecken.

3. EU-Konformitätserklärung (DoC)

Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, in der bestätigt wird, dass das Produkt die Anforderungen der LVD und gegebenenfalls weiterer Richtlinien erfüllt. Die DoC muss:

  • Von einer verantwortlichen Person unterschrieben und datiert sein

  • In der Sprache des Zielmarkts verfügbar sein

  • In der technischen Dokumentation referenziert werden

  • Vor dem Inverkehrbringen erstellt und bei Bedarf aktualisiert werden

Technische Umsetzung der Sicherheitsanforderungen
Nach Erstellung der DoC müssen sämtliche technischen Schutzanforderungen vollständig und korrekt umgesetzt sein, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Grafik mit vier Modulen: 1. Bewertung der Konformität, 2. Technische Dokumentation, 3. Konformitätserklärung & CE-Kennzeichnung, 4. Marktüberwachung.
Vier Schritte zur LVD-Konformität: Bewertung, Dokumentation, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung

Technische Sicherheitsanforderungen

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) verlangt nicht nur die formale Konformitätsdokumentation, sondern auch den technischen Nachweis, dass elektrische Betriebsmittel konstruktiv sicher ausgelegt sind. Sie definiert grundlegende Schutzprinzipien zum Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten.

Zentrale Sicherheitsaspekte

Schutzaspekt Anforderung
Elektrische Sicherheit Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Isolationsfehlern
Thermische Risiken Vermeidung von Überhitzung, Brandschutz, thermische Stabilität
Mechanische Gefährdungen Schutz vor beweglichen Teilen und instabiler Bauweise
Chemische Sicherheit Vermeidung gesundheits- oder sicherheitskritischer chemischer Stoffe und Reaktionen (sofern relevant)
Schutzaspekt Anforderung
Elektrische Sicherheit Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Isolationsfehlern
Thermische Risiken Vermeidung von Überhitzung, Brandschutz, thermische Stabilität
Mechanische Gefährdungen Schutz vor beweglichen Teilen und instabiler Bauweise
Chemische Sicherheit Vermeidung gesundheits- oder sicherheitskritischer chemischer Stoffe und Reaktionen (sofern relevant)

Harmonisierte Normen zur LVD-Konformität

Die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen bietet einen strukturierten Weg, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) nachzuweisen.

Produkttyp Zugehörige Sicherheitsnorm
IT- und AV-Geräte EN 62368-1 – Sicherheitsanforderungen für Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräte
Haushaltsgeräte EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte
Industrielle Maschinen EN 60204-1 – Sicherheit elektrischer Ausrüstungen von Maschinen
Beleuchtungssysteme EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten
Mess-, Steuer- und Laborgeräte EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte
Produkttyp Zugehörige Sicherheitsnorm
IT- und AV-Geräte EN 62368-1 – Sicherheitsanforderungen für Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräte
Haushaltsgeräte EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte
Industrielle Maschinen EN 60204-1 – Sicherheit elektrischer Ausrüstungen von Maschinen
Beleuchtungssysteme EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten
Mess-, Steuer- und Laborgeräte EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte

Die Anwendung harmonisierter Normen begründet die Vermutung der Konformität mit der LVD. Sie erleichtert die CE-Kennzeichnung und erhöht die Rechtssicherheit.

  • Die Verwendung harmonisierter Normen ist freiwillig. Wird davon abgewichen, müssen alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen eigenständig erfüllt und dokumentiert werden.

  • Es sollte immer auf die aktuelle offizielle EU-Liste harmonisierter Normen zurückgegriffen werden, um veraltete Referenzen zu vermeiden.

Sobald die technische Sicherheit gewährleistet ist, müssen CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vollständig umgesetzt werden.

CE-Kennzeichnung & Marktüberwachung

Sobald ein Produkt die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU erfüllt und alle technischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind, ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Darüber hinaus müssen Hersteller, Importeure und Händler ihren jeweiligen gesetzlichen Pflichten nachkommen. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen die Einhaltung und greifen bei Verstößen ein.

1. Anforderungen an die CE-Kennzeichnung

Vor dem Inverkehrbringen sind folgende Schritte verpflichtend:

Selbstzertifizierung unter der LVD

Sofern harmonisierte Normen vollständig angewendet werden, ist eine Selbstzertifizierung ohne Notifizierte Stelle (Notified Body) zulässig.

2. Pflichten der Wirtschaftsakteure

Alle Akteure der Lieferkette tragen Verantwortung:

Rolle Zentrale Pflichten
Hersteller DoC erstellen, Konformität sicherstellen, technische Unterlagen 10 Jahre aufbewahren
Importeure Vor Inverkehrbringen sicherstellen, dass Produkte aus Nicht-EU-Ländern LVD-konform sind
Händler Beim Vertrieb sicherstellen, dass Produkte CE-gekennzeichnet sind und über notwendige Unterlagen verfügen
Rolle Zentrale Pflichten
Hersteller DoC erstellen, Konformität sicherstellen, technische Unterlagen 10 Jahre aufbewahren
Importeure Vor Inverkehrbringen sicherstellen, dass Produkte aus Nicht-EU-Ländern LVD-konform sind
Händler Beim Vertrieb sicherstellen, dass Produkte CE-gekennzeichnet sind und über notwendige Unterlagen verfügen

3. Marktüberwachung & Durchsetzung

Marktbehörden führen Stichprobenprüfungen durch und können bei Verstößen folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Anforderung technischer Unterlagen

  • Produkttests und Risikobewertung

  • Maßnahmen wie Rückrufe, Warnungen oder Verkaufsverbote

Folgen bei Nichtkonformität:

  • Marktverbote und Rückrufaktionen

  • Bußgelder und rechtliche Schritte

  • Reputations- und Umsatzverluste

Alle Beteiligten müssen auf Anfrage kooperieren und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

FAQ – Häufige Fragen zur LVD-Konformität

Welche Produkte fallen unter die LVD?

Die Niederspannungsrichtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50–1000 V Wechselspannung (AC) bzw. 75–1500 V Gleichspannung (DC). Dazu zählen u. a. Haushaltsgeräte, industrielle Maschinen, Leuchten sowie IT- und AV-Geräte. Produkte mit geringerer Spannung unterliegen der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG).

Benötigen alle elektrischen Produkte eine CE-Kennzeichnung nach LVD?

Ja. Geräte im Anwendungsbereich der LVD dürfen nur mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Diese muss sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein und bestätigt die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen.

Ist eine Selbstzertifizierung unter der LVD möglich?

Ja. Wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden, können Hersteller die Konformitätsbewertung eigenständig durchführen. In diesem Fall ist keine Beteiligung einer notifizierten Stelle erforderlich.

Wie verhält sich die LVD zur Maschinenrichtlinie (MR)?

Einige industrielle Geräte unterliegen sowohl der LVD als auch der Maschinenrichtlinie (MR) 2006/42/EG:

  • Die Maschinenrichtlinie schließt bestimmte elektrische Produkte aus, z. B. Haushaltsgeräte, IT-Ausrüstung oder Niederspannungsschaltgeräte.

  • Bei sogenannten "Migrationsprodukten", die sowohl als Arbeitsmittel als auch als Verbrauchergerät eingesetzt werden können, entscheidet der Hersteller, welche Richtlinie anzuwenden ist.

  • In der Praxis gilt häufig die Maschinenrichtlinie. Elektrische Komponenten innerhalb solcher Maschinen müssen dennoch den Anforderungen der LVD entsprechen.

Müssen Gehäuse und Komponenten nach LVD CE-gekennzeichnet sein?

Das hängt vom konkreten Produkt ab:

  • Fertige elektrische Betriebsmittel wie Netzteile oder Leuchten sind CE-kennzeichnungspflichtig.

  • Komponenten wie Transformatoren oder Elektromotoren tragen in der Regel ebenfalls eine CE-Kennzeichnung.

  • Bei Bauteilen, deren Sicherheit erst durch die Endmontage gewährleistet wird, ist eine eigenständige CE-Kennzeichnung meist nicht erforderlich – sie können aber anderen Richtlinien unterliegen.

  • Wenn ein Gehäuse Teil einer Baugruppe ist, muss es die Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllen, benötigt aber keine eigene Kennzeichnung.

Was passiert bei Verstößen gegen die LVD?

Nichtkonforme Produkte können zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Verkaufsverbote oder Rückrufaktionen

  • Geldbußen und rechtliche Schritte gegen Hersteller oder Importeure

  • Reputationsverluste und wirtschaftliche Schäden

Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden?

Hersteller sind verpflichtet, die technische Dokumentation mindestens zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der letzten Bereitstellung des Produkts im Markt aufzubewahren.

Tragen Importeure und Händler ebenfalls Verantwortung?

Ja:

  • Importeure müssen sicherstellen, dass Produkte aus Drittländern vor dem Inverkehrbringen im EWR LVD-konform sind.

  • Händler sind verpflichtet zu prüfen, ob die Produkte CE-gekennzeichnet sind und über die erforderlichen Begleitunterlagen verfügen.

Weiterführende Informationen & Offizielle Quellen

EU-Rechtsvorschriften & Leitlinien

  • Europäische Kommission (2021): Evaluierungsbericht zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, SWD/2021/0202 final

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

  • Harmonisierte Normen zur LVD:
    Übersicht der Europäischen Kommission über aktuell anerkannte Sicherheitsnormen gemäß 2014/35/EU

    Verfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu (englisch)

Zusätzliche Ressource

  • TAMSys von IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System

    Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, länderspezifischer Anforderungen und technischer Regulierungen – basierend auf den jeweils geltenden Standards und Prüfpflichten.
    TAMSys – Type Approval Management System

Hinweis: Alle Quellen wurden zuletzt im Mai 2025 überprüft. Für den aktuellsten Stand der Rechtsvorschriften und Normen empfiehlt sich ein Blick in die EUR-Lex-Datenbank und die offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.

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Überprüft und aktualisiert am 3. Juni 2025 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben