Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU legt Sicherheitsziele für elektrische Betriebsmittel fest, die für eine Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC ausgelegt sind. Sie schützt Personen, Haus- und Nutztiere sowie Sachwerte vor elektrischen, thermischen, mechanischen und weiteren Gefährdungen durch das Betriebsmittel.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird durch diese Spannungsgrenzen und die Ausnahmen in Anhang II bestimmt.
Informationen zu akkreditierten Sicherheitsprüfungen, anwendbaren Normen und Bewertungsverfahren finden Sie auf unserer Seite zur elektrischen Sicherheit.
Kurzübersicht
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU gilt für elektrische Betriebsmittel, die für eine Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC ausgelegt sind, und legt die Sicherheitsziele für deren Bereitstellung auf dem EU-/EWR-Markt fest.
Hersteller müssen eine Konformitätsbewertung durchführen, eine EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen und die erforderliche technische Dokumentation erstellen.
Für elektrische Betriebsmittel im Anwendungsbereich der Richtlinie ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend.
Elektrische Betriebsmittel können zusätzlich der EMV-Richtlinie (EMCD) unterliegen. Für Funkanlagen gilt die Funkanlagenrichtlinie (RED); deren Sicherheitsanforderungen übernehmen die LVD-Sicherheitsziele ohne Spannungsgrenze.
LVD im Rahmen der CE-Kennzeichnung
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Rechtsrahmens für Produktsicherheit. Zusammen mit der EMV-Richtlinie (EMCD) und der Funkanlagen-Richtlinie (RED) bildet sie die Grundlage für die CE-Kennzeichnung elektrischer Produkte im EWR.
| Richtlinie | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Niederspannungsrichtlinie (LVD) | Elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln mit einer Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC |
| EMV-Richtlinie (EMCD) | Begrenzung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV |
| Funkanlagen-Richtlinie (RED) | Anforderungen an Funkanlagen einschließlich EMV, Sicherheit und effiziente Frequenznutzung |
| Richtlinie | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Niederspannungsrichtlinie (LVD) | Elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln mit einer Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC |
| EMV-Richtlinie (EMCD) | Begrenzung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV |
| Funkanlagen-Richtlinie (RED) | Anforderungen an Funkanlagen einschließlich EMV, Sicherheit und effiziente Frequenznutzung |
Die Sicherheitsziele der LVD erfassen elektrische und thermische Risiken sowie mechanische und weitere vom Betriebsmittel ausgehende Gefährdungen, etwa Stromschlag, Überhitzung, Brand oder Instabilität.
Sicherheitsziele der LVD
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU legt Sicherheitsziele fest, damit ordnungsgemäß installierte und gewartete sowie bestimmungsgemäß verwendete elektrische Betriebsmittel Personen, Haus- und Nutztiere oder Sachwerte nicht gefährden. Auf die Sicherheitsziele wird in Artikel 3 verwiesen; sie sind in Anhang I aufgeführt. Anhang II nennt die von der Richtlinie ausgenommenen Betriebsmittel und Erscheinungen.
Die LVD schützt insbesondere vor:
elektrischen Gefährdungen wie Stromschlag, Kurzschluss und Isolationsfehlern
thermischen Risiken wie Überhitzung, Verbrennungen und Brand
mechanischen und strukturellen Gefährdungen wie beweglichen Teilen, Instabilität und unzureichender Gehäusefestigkeit
weiteren vom Betriebsmittel ausgehenden Gefährdungen, etwa erfahrungsgemäß auftretenden nichtelektrischen Gefahren
Die Richtlinie gilt vorbehaltlich der Ausnahmen in Anhang II für elektrische Betriebsmittel, die für eine Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC ausgelegt sind. Betriebsmittel außerhalb dieser Spannungsgrenzen fallen nicht unter die LVD. Verbraucherprodukte darunter fallen grundsätzlich unter die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, soweit keine besonderen EU-Vorschriften dieselben Sicherheitsaspekte regeln.
Darüber hinaus unterstützt die LVD den freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), indem sie technische Anforderungen harmonisiert, Konformitätshindernisse reduziert und ein einheitliches Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten gewährleistet.
Geltungsbereich der LVD
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) gilt für eine breite Palette elektrischer Betriebsmittel, die in privaten, gewerblichen oder industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Der Anwendungsbereich ergibt sich aus dem definierten Spannungsbereich und den explizit aufgeführten Ausnahmen.
| Kategorie1 | Beispiele | Rechtsgrundlage | Anwendbarkeit der LVD |
|---|---|---|---|
| Von der LVD abgedeckt2 | |||
| Haushaltsgeräte | Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger | LVD 2014/35/EU | Gilt |
| Industrie- und Gewerbegeräte | Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke | LVD 2014/35/EU | Gilt |
| Elektrische Komponenten | Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren | LVD 2014/35/EU | Gilt |
| IT- und AV-Geräte | Computer, Monitore, Audiosysteme | LVD 2014/35/EU | Gilt |
| Von der LVD ausgenommen | |||
| Funkanlagen | Drahtlose Kommunikationsgeräte | Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU | Ausgenommen |
| Explosionsgeschützte Geräte | Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche | ATEX-Richtlinie 2014/34/EU | Ausgenommen |
| Medizinprodukte | Elektrisch betriebene Medizinprodukte | Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 | Ausgenommen |
| Spezielle Verkehrsausrüstung | Schiffs-, Luftfahrt- und Eisenbahnausrüstung | LVD Anhang II (bei Einhaltung internationaler Sicherheitsbestimmungen) | Ausgenommen |
| Produkte außerhalb der Spannungsgrenzen3 | Unter 50 V AC / 75 V DC oder über 1000 V AC / 1500 V DC | GPSR (EU) 2023/9883 | Ausgenommen |
- Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. LVD + EMCD).
- Geräte der aufgeführten Kategorien mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi, Bluetooth) unterliegen der RED.
- Für Verbraucherprodukte außerhalb der LVD-Spannungsgrenzen gilt die GPSR nur für Sicherheitsaspekte, die nicht durch besondere EU-Vorschriften abgedeckt sind.
| Kategorie1 | Details |
|---|---|
| Von der LVD abgedeckt2 | |
| Haushaltsgeräte |
Beispiele: Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
| Industrie- und Gewerbegeräte |
Beispiele: Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
| Elektrische Komponenten |
Beispiele: Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
| IT- und AV-Geräte |
Beispiele: Computer, Monitore, Audiosysteme Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
| Von der LVD ausgenommen | |
| Funkanlagen |
Beispiele: Drahtlose Kommunikationsgeräte Rechtsgrundlage: Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
| Explosionsgeschützte Geräte |
Beispiele: Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche Rechtsgrundlage: ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
| Medizinprodukte |
Beispiele: Elektrisch betriebene Medizinprodukte Rechtsgrundlage: Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
| Spezielle Verkehrsausrüstung |
Beispiele: Schiffs-, Luftfahrt- und Eisenbahnausrüstung Rechtsgrundlage: LVD Anhang II (bei Einhaltung internationaler Sicherheitsbestimmungen) Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
| Produkte außerhalb der Spannungsgrenzen3 |
Beispiele: Unter 50 V AC / 75 V DC oder über 1000 V AC / 1500 V DC Rechtsgrundlage: GPSR (EU) 2023/9883 Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
- Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. LVD + EMCD).
- Geräte der aufgeführten Kategorien mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi, Bluetooth) unterliegen der RED.
- Für Verbraucherprodukte außerhalb der LVD-Spannungsgrenzen gilt die GPSR nur für Sicherheitsaspekte, die nicht durch besondere EU-Vorschriften abgedeckt sind.
LVD-Konformität & CE-Voraussetzungen
Die Konformität umfasst sowohl die technische Sicherheit des Produkts als auch die formale Dokumentation im Rahmen der CE-Kennzeichnung.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten:
Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen
Erstellung der technischen Dokumentation
Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC)
Anbringung der CE-Kennzeichnung
Einhaltung der Pflichten der Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsvorgaben
Die folgenden Module führen durch diese Schritte und beschreiben den vollständigen Prozess der LVD-Konformität.
Konformitätsbewertung & Herstellerpflichten
Hersteller sind verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllen. Die Konformitätsbewertung umfasst alle technischen und dokumentarischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Sicherheit des Produkts vor dem Inverkehrbringen im EWR nachzuweisen.
1. Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen
Die Sicherheitsziele müssen mit geeigneten Methoden bewertet und dokumentiert werden.
Dazu gehören insbesondere:
Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen (z. B. EN 60335-1, EN 62368-1, EN 60204-1)
Durchführung einer Risikobewertung aller relevanten Gefährdungen (elektrisch, thermisch, mechanisch, chemisch)
Nachweis der konstruktiven Sicherheit einschließlich Isolationsfestigkeit, Temperaturgrenzen, Fehlerschutz und Umgebungseinflüsse
Validierung des fertigen Produkts durch Prüfungen im Labor oder interne Tests
Bewertung von Änderungen (Varianten, Firmware, Komponentenänderungen)
Die Anwendung harmonisierter Normen begründet die Vermutung der Konformität, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei Abweichungen müssen die Schutzziele eigenständig erfüllt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
2. Technische Dokumentation
Hersteller müssen die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des betreffenden elektrischen Betriebsmittels aufbewahren. Die Dokumentation muss die Einhaltung der Sicherheitsziele belegen.
Die technische Dokumentation umfasst unter anderem:
Produktbeschreibung, technische Spezifikationen und vorgesehenen Verwendungszweck
Konstruktionsunterlagen (Schaltpläne, Zeichnungen, Stücklisten)
Nachweisprüfungen und Prüfberichte
Angaben zu angewendeten harmonisierten Normen oder alternativen Lösungen
Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung
Fertigungs- und Qualitätskontrollprozesse
Kopie der EU-Konformitätserklärung (DoC)
Wenn ein Produkt zusätzlich weiteren EU-Richtlinien unterliegt (z. B. EMCD oder RED), muss die Dokumentation alle zutreffenden Anforderungen abdecken.
3. EU-Konformitätserklärung (DoC)
Die EU-Konformitätserklärung bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen der LVD und aller weiteren anwendbaren EU-Rechtsvorschriften erfüllt. Sie muss:
von einer verantwortlichen Person unterschrieben und datiert sein
in der Sprache des jeweiligen Zielmarkts vorliegen
auf die angewendeten harmonisierten Normen verweisen
in der technischen Dokumentation enthalten sein
vor dem Inverkehrbringen erstellt und bei Änderungen aktualisiert werden
Mit Unterzeichnung der DoC übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für die Konformität des Produkts.
Technische Sicherheitsanforderungen
Neben der formalen Konformitätsbewertung verlangt die LVD den Nachweis, dass elektrische Betriebsmittel für ihren vorgesehenen Verwendungszweck sicher konstruiert und gebaut sind. Die Sicherheitsziele müssen erfüllt sein, wenn das Betriebsmittel ordnungsgemäß installiert und gewartet sowie bestimmungsgemäß oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen verwendet wird.
Zentrale Schutzaspekte der LVD
| Schutzaspekt | Anforderung |
|---|---|
| Elektrische Sicherheit | Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Kriechstrecken- und Isolationsfehlern; Fehlerschutz und sichere Isolation |
| Thermische Risiken | Vermeidung von Überhitzung, Schutz vor Verbrennungen und Brandgefahr, thermische Stabilität von Bauteilen und Materialien |
| Mechanische Gefährdungen | Schutz vor beweglichen oder scharfkantigen Teilen, mechanischer Instabilität und strukturellen Schwachstellen |
| Chemische Sicherheit | Vermeidung sicherheitskritischer Reaktionen, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Materialdegradation (sofern relevant) |
| Schutz vor äußeren Einflüssen | Sicherheit bei Feuchtigkeit, Staub, Vibration, Fremdkörpern, Temperatur- und Druckeinflüssen; geeignete Schutzarten und Umgebungsklassifizierung |
| Sicherer Betrieb & Benutzerinformationen | Schutz gegen Fehlanwendung, klare Kennzeichnung, verständliche Bedienungsanleitungen und erforderliche Warnhinweise |
| Schutzaspekt | Anforderung |
|---|---|
| Elektrische Sicherheit | Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Kriechstrecken- und Isolationsfehlern; Fehlerschutz und sichere Isolation |
| Thermische Risiken | Vermeidung von Überhitzung, Schutz vor Verbrennungen und Brandgefahr, thermische Stabilität von Bauteilen und Materialien |
| Mechanische Gefährdungen | Schutz vor beweglichen oder scharfkantigen Teilen, mechanischer Instabilität und strukturellen Schwachstellen |
| Chemische Sicherheit | Vermeidung sicherheitskritischer Reaktionen, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Materialdegradation (sofern relevant) |
| Schutz vor äußeren Einflüssen | Sicherheit bei Feuchtigkeit, Staub, Vibration, Fremdkörpern, Temperatur- und Druckeinflüssen; geeignete Schutzarten und Umgebungsklassifizierung |
| Sicherer Betrieb & Benutzerinformationen | Schutz gegen Fehlanwendung, klare Kennzeichnung, verständliche Bedienungsanleitungen und erforderliche Warnhinweise |
Umsetzung der technischen Sicherheit
Zur Erfüllung dieser Schutzanforderungen müssen Hersteller geeignete technische Maßnahmen treffen, darunter:
Auswahl sicherheitsrelevanter Komponenten, Materialien und Isolationssysteme
Konstruktion nach anerkannten Sicherheitsprinzipien
Prüfung unter normalen Betriebsbedingungen sowie unter vorhersehbaren Fehlbedingungen
Bewertung möglicher Stör- und Fehlerzustände (einschließlich Single-Fault-Conditions)
Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und Verschmutzungsgrad
Diese Anforderungen werden in der Praxis überwiegend durch die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen erfüllt, die im nächsten Modul aufgeführt sind.
Harmonisierte Normen zur LVD-Konformität
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU legt Sicherheitsziele fest, schreibt jedoch keine detaillierten technischen Lösungen vor. Harmonisierte Normen konkretisieren diese Ziele und bieten einen anerkannten Weg zum Nachweis der Konformität. Ihre Fundstellen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Konformitätsvermutung und freiwillige Anwendung
Die Einhaltung einer im Amtsblatt aufgeführten harmonisierten Norm begründet nur für die von ihr abgedeckten Sicherheitsziele eine Konformitätsvermutung. Die Anwendung harmonisierter Normen ist freiwillig. Werden sie nicht oder nur teilweise angewendet, muss der Hersteller durch andere technische Lösungen nachweisen und dokumentieren, wie die anwendbaren Sicherheitsziele erfüllt werden.
Die Auswahl richtet sich nach Produkttyp, vorgesehenem Verwendungszweck und Umgebungsbedingungen. Maßgeblich für die Konformitätsvermutung ist die im Amtsblatt zitierte Ausgabe einschließlich eines gegebenenfalls genannten Datums, an dem die Vermutungswirkung einer ersetzten Ausgabe endet.
Typische harmonisierte Normen nach Produkttyp
Die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen bietet einen strukturierten Weg, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) nachzuweisen.
| Produkttyp | Zugehörige Sicherheitsnorm |
|---|---|
| IT- und AV-Geräte | EN 62368-1 – Sicherheit von Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräten |
| Haushaltsgeräte | EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte (inkl. relevanter Teilnormen EN 60335-2-xx) |
| Elektrische Ausrüstung von Maschinen | EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen |
| Beleuchtungstechnik | EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten |
| Mess-, Steuer- und Laborgeräte | EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte |
| Transformatoren & Stromversorgungen | EN 61558-1 – Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und Stromversorgungen |
| Schaltgeräte & Verteiler | EN 61439-1 / -2 – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen |
| Produkttyp | Zugehörige Sicherheitsnorm |
|---|---|
| IT- und AV-Geräte | EN 62368-1 – Sicherheit von Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräten |
| Haushaltsgeräte | EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte (inkl. relevanter Teilnormen EN 60335-2-xx) |
| Elektrische Ausrüstung von Maschinen | EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen |
| Beleuchtungstechnik | EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten |
| Mess-, Steuer- und Laborgeräte | EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte |
| Transformatoren & Stromversorgungen | EN 61558-1 – Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und Stromversorgungen |
| Schaltgeräte & Verteiler | EN 61439-1 / -2 – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen |
Hinweis: Die Liste ist nicht vollständig. Je nach Betriebsmittel können zusätzliche oder produktspezifische Teilnormen erforderlich sein. EN 60204-1 betrifft die elektrische Ausrüstung von Maschinen; für die Konformitätsbewertung der vollständigen Maschine gelten die anwendbaren Maschinenvorschriften.
Auswahl und Anwendung der Normen
Bei der Anwendung von Normen sollten Hersteller:
die im Amtsblatt der Europäischen Union zitierte Ausgabe und ein gegebenenfalls genanntes Ende der Vermutungswirkung einer ersetzten Ausgabe ermitteln,
die für Produkttyp, vorgesehenen Verwendungszweck und vorhersehbare Bedingungen relevanten Normen und Abschnitte bewerten,
vollständig oder teilweise angewendete Normen sowie alternative technische Lösungen dokumentieren und
die erforderlichen Prüfungen während Entwicklung, Verifikation und Produktionsüberwachung festlegen.
Bezug zur CE-Kennzeichnung
Im Amtsblatt aufgeführte harmonisierte Normen können die Konformitätsbewertung vereinfachen:
Sie liefern technische Verfahren zur Behandlung der von den jeweiligen Abschnitten abgedeckten Risiken.
Anwendbare Normen oder andere technische Spezifikationen werden in der EU-Konformitätserklärung angegeben.
CE-Kennzeichnung & Marktüberwachung
Erfüllt ein elektrisches Betriebsmittel die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie und liegt die erforderliche Dokumentation vor, darf es mit der CE-Kennzeichnung versehen und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität mit allen anwendbaren EU-Rechtsvorschriften.
1. Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung
Vor der Anbringung müssen folgende Schritte abgeschlossen sein:
Durchführung der Konformitätsbewertung
Erstellung der technischen Dokumentation
Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC)
Umsetzung aller erforderlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen
Bewertung aller anwendbaren EU-Rechtsvorschriften (z. B. LVD + EMV-Richtlinie; RED für Funkanlagen)
Anbringung der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung muss:
sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Betriebsmittel oder seinem Typenschild angebracht sein,
auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht werden, wenn die Kennzeichnung des Betriebsmittels nicht möglich oder wegen seiner Art nicht gerechtfertigt ist, und
den gesetzlich festgelegten Proportionen und Kennzeichnungsvorgaben entsprechen.
Die LVD sieht ausschließlich die interne Fertigungskontrolle (Modul A) vor. Eine notifizierte Stelle ist unabhängig davon, ob harmonisierte Normen angewendet werden, nicht beteiligt. Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung durch und übernimmt die alleinige Verantwortung für die EU-Konformitätserklärung.
2. Pflichten der Wirtschaftsakteure
Hersteller, Importeure und Händler tragen gemeinsam Verantwortung für die Konformität der Produkte über die gesamte Lieferkette hinweg.
| Rolle | Zentrale Pflichten |
|---|---|
| Hersteller | Konstruktion und Sicherheit gewährleisten; technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahren; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Serienüberwachung sicherstellen |
| Importeure | Vor Inverkehrbringen prüfen, ob Produkte aus Drittstaaten LVD-konform und korrekt gekennzeichnet sind; eigene Kontaktangaben am Produkt anbringen; eine Kopie der EU-Konformitätserklärung 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen bereithalten und die technische Dokumentation den Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen; Behörden unterstützen |
| Händler | Sichtprüfung auf CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen; nur konforme Produkte vertreiben; ordnungsgemäße Lagerung und Transport sicherstellen; bei Verdachtsfällen korrekt reagieren und Rückverfolgbarkeit gewährleisten |
| Rolle | Zentrale Pflichten |
|---|---|
| Hersteller | Konstruktion und Sicherheit gewährleisten; technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahren; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Serienüberwachung sicherstellen |
| Importeure | Vor Inverkehrbringen prüfen, ob Produkte aus Drittstaaten LVD-konform und korrekt gekennzeichnet sind; eigene Kontaktangaben am Produkt anbringen; eine Kopie der EU-Konformitätserklärung 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen bereithalten und die technische Dokumentation den Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen; Behörden unterstützen |
| Händler | Sichtprüfung auf CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen; nur konforme Produkte vertreiben; ordnungsgemäße Lagerung und Transport sicherstellen; bei Verdachtsfällen korrekt reagieren und Rückverfolgbarkeit gewährleisten |
3. Marktüberwachung & Durchsetzung
Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten kontrollieren und bewerten Produkte im Rahmen des geltenden EU-Marktüberwachungsrechts einschließlich der Verordnung (EU) 2019/1020.
Typische Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden
Anforderung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation
Inspektion oder Prüfung von Produkten und Bewertung vermuteter Risiken
Aufforderung an den Wirtschaftsakteur, eine Nichtkonformität zu beseitigen
Mögliche Maßnahmen bei Nichtkonformität
Beschränkung oder Verbot der Bereitstellung auf dem Markt
Anordnung von Rücknahme oder Rückruf, soweit angemessen
Anwendung der im nationalen Recht vorgesehenen Sanktionen
Die Maßnahme richtet sich nach Art und Schwere der Nichtkonformität. Gefährliche Produkte können über das Schnellwarnsystem Safety Gate gemeldet werden. Wirtschaftsakteure müssen mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und die erforderliche Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
FAQ – Häufige Fragen zur LVD-Konformität
Welche Produkte fallen unter die LVD?
Die LVD gilt vorbehaltlich der Ausnahmen in Anhang II für elektrische Betriebsmittel, die für eine Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC ausgelegt sind. Typische Kategorien sind Haushaltsgeräte, Industrie- und Gewerbegeräte, Beleuchtungstechnik sowie IT- und AV-Geräte.
Betriebsmittel unterhalb oder oberhalb dieser Spannungsgrenzen fallen nicht unter die LVD. Für Verbraucherprodukte gilt grundsätzlich die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, soweit keine besonderen EU-Vorschriften dieselben Sicherheitsaspekte regeln.
Benötigen alle elektrischen Produkte eine CE-Kennzeichnung nach LVD?
Nein. Nur elektrische Betriebsmittel im Anwendungsbereich der LVD müssen vor dem Inverkehrbringen eine CE-Kennzeichnung tragen. Andere EU-Rechtsvorschriften wie die EMV-Richtlinie können parallel gelten. Funkanlagen werden nach der RED und nicht nach der LVD bewertet; die RED übernimmt jedoch die LVD-Sicherheitsziele ohne Spannungsgrenze.
Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität mit allen anwendbaren EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften und ist grundsätzlich sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Betriebsmittel oder seinem Typenschild anzubringen.
Ist eine Selbstzertifizierung unter der LVD möglich?
Ja. Nach der LVD führt der Hersteller die Konformitätsbewertung selbst im Verfahren der internen Fertigungskontrolle (Modul A) durch; eine notifizierte Stelle ist nicht beteiligt.
Harmonisierte Normen begründen für die von ihnen abgedeckten Sicherheitsziele eine Konformitätsvermutung, ihre Anwendung ist jedoch freiwillig. Werden sie nicht oder nur teilweise angewendet, muss der Hersteller die Konformität durch andere technische Lösungen nachweisen.
Wie verhält sich die LVD zur Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung?
Für Maschinen gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; ihre Nachfolgerin, die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, ist ab dem 20. Januar 2027 anwendbar.
Für eine Maschine regeln die Maschinenvorschriften die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen in Bezug auf elektrische Gefährdungen; dabei gelten die Sicherheitsziele der LVD.
Bestimmte elektrische und elektronische Produkte im Anwendungsbereich der LVD sind von den Maschinenvorschriften ausgenommen.
Eigenständig in Verkehr gebrachte elektrische Betriebsmittel, etwa ein Netzteil, können selbst der LVD unterliegen.
Bei Grenzfällen muss der Hersteller ermitteln und dokumentieren, welche Rechtsvorschriften gelten.
Müssen Gehäuse und Komponenten separat CE-gekennzeichnet sein?
Das hängt vom konkreten Produkt ab:
Endgeräte und fertige elektrische Betriebsmittel (z. B. Netzteile, Leuchten, Elektrogeräte) im Anwendungsbereich der LVD benötigen eine CE-Kennzeichnung.
Einzelne Komponenten, Baugruppen oder Gehäuse müssen nur dann CE-gekennzeichnet sein, wenn sie als eigenständige elektrische Betriebsmittel gelten und unter eine EU-Richtlinie fallen — etwa wenn sie ohne zusätzliche Endmontage in Verkehr gebracht werden.
Bauteile, deren Sicherheit erst durch die Endmontage oder Funktionseinbindung gewährleistet wird, sind in der Regel nicht separat CE-pflichtig. Sie können jedoch anderen Richtlinien unterliegen (z. B. EMCD, RoHS, REACH etc.).
Was passiert bei Verstößen gegen die LVD?
Je nach Art und Schwere der Nichtkonformität können Behörden Korrekturmaßnahmen verlangen, die Bereitstellung des Produkts beschränken oder verbieten oder eine Rücknahme beziehungsweise einen Rückruf anordnen. Sanktionen bestimmen sich nach nationalem Recht. Gefährliche Produkte können über das Schnellwarnsystem Safety Gate gemeldet werden.
Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden?
Hersteller müssen die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des betreffenden elektrischen Betriebsmittels aufbewahren.
Tragen Importeure und Händler ebenfalls Verantwortung?
Ja:
Importeure müssen sicherstellen, dass Produkte aus Drittländern vor dem Inverkehrbringen im EWR LVD-konform sind.
Händler sind verpflichtet zu prüfen, ob die Produkte CE-gekennzeichnet sind und über die erforderlichen Begleitunterlagen verfügen.
Weiterführende Informationen & Offizielle Quellen
EU-Rechtsvorschriften & Leitlinien
-
Europäische Kommission (2021): Evaluierungsbericht zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, SWD/2021/0202 final
Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu
-
Harmonisierte Normen zur LVD:
Übersicht der Europäischen Kommission über aktuell anerkannte Sicherheitsnormen gemäß 2014/35/EUVerfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu (englisch)
-
Aktueller konsolidierter Arbeitstext. Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 zu harmonisierten Normen für elektrische Betriebsmittel, konsolidierte Fassung vom 30. April 2026.
EUR-Lex: eur-lex.europa.eu
Zusätzliche Ressource
-
TAMSys von IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System
Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, länderspezifischer Anforderungen und technischer Regulierungen – basierend auf den jeweils geltenden Standards und Prüfpflichten.
→ TAMSys – Type Approval Management System
Die Rechtsgrundlagen wurden am 9. Oktober 2026 geprüft. Den aktuellen Stand der EU-Rechtsakte und harmonisierten Normen entnehmen Sie den im Amtsblatt veröffentlichten verbindlichen Fassungen über EUR-Lex.
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Autor: IBL-Editors Team
Technische Überprüfung: Daniel Lenhardt - CEO & Owner | IB-Lenhardt AG Feedback zu diesem Artikel geben