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Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU legt Sicherheitsziele für elektrische Betriebsmittel fest, die für eine Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC ausgelegt sind. Sie schützt Personen, Haus- und Nutztiere sowie Sachwerte vor elektrischen, thermischen, mechanischen und weiteren Gefährdungen durch das Betriebsmittel.


Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird durch diese Spannungsgrenzen und die Ausnahmen in Anhang II bestimmt.

Informationen zu akkreditierten Sicherheitsprüfungen, anwendbaren Normen und Bewertungsverfahren finden Sie auf unserer Seite zur elektrischen Sicherheit.

Kurzübersicht

  • Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU gilt für elektrische Betriebsmittel, die für eine Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC ausgelegt sind, und legt die Sicherheitsziele für deren Bereitstellung auf dem EU-/EWR-Markt fest.

  • Hersteller müssen eine Konformitätsbewertung durchführen, eine EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen und die erforderliche technische Dokumentation erstellen.

  • Für elektrische Betriebsmittel im Anwendungsbereich der Richtlinie ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend.

  • Elektrische Betriebsmittel können zusätzlich der EMV-Richtlinie (EMCD) unterliegen. Für Funkanlagen gilt die Funkanlagenrichtlinie (RED); deren Sicherheitsanforderungen übernehmen die LVD-Sicherheitsziele ohne Spannungsgrenze.

LVD im Rahmen der CE-Kennzeichnung

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Rechtsrahmens für Produktsicherheit. Zusammen mit der EMV-Richtlinie (EMCD) und der Funkanlagen-Richtlinie (RED) bildet sie die Grundlage für die CE-Kennzeichnung elektrischer Produkte im EWR.

Richtlinie Anwendungsbereich
Niederspannungsrichtlinie (LVD) Elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln mit einer Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC
EMV-Richtlinie (EMCD) Begrenzung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV
Funkanlagen-Richtlinie (RED) Anforderungen an Funkanlagen einschließlich EMV, Sicherheit und effiziente Frequenznutzung
Richtlinie Anwendungsbereich
Niederspannungsrichtlinie (LVD) Elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln mit einer Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC
EMV-Richtlinie (EMCD) Begrenzung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV
Funkanlagen-Richtlinie (RED) Anforderungen an Funkanlagen einschließlich EMV, Sicherheit und effiziente Frequenznutzung

Die Sicherheitsziele der LVD erfassen elektrische und thermische Risiken sowie mechanische und weitere vom Betriebsmittel ausgehende Gefährdungen, etwa Stromschlag, Überhitzung, Brand oder Instabilität.

Sicherheitsziele der LVD

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU legt Sicherheitsziele fest, damit ordnungsgemäß installierte und gewartete sowie bestimmungsgemäß verwendete elektrische Betriebsmittel Personen, Haus- und Nutztiere oder Sachwerte nicht gefährden. Auf die Sicherheitsziele wird in Artikel 3 verwiesen; sie sind in Anhang I aufgeführt. Anhang II nennt die von der Richtlinie ausgenommenen Betriebsmittel und Erscheinungen.


Die LVD schützt insbesondere vor:

  • elektrischen Gefährdungen wie Stromschlag, Kurzschluss und Isolationsfehlern

  • thermischen Risiken wie Überhitzung, Verbrennungen und Brand

  • mechanischen und strukturellen Gefährdungen wie beweglichen Teilen, Instabilität und unzureichender Gehäusefestigkeit

  • weiteren vom Betriebsmittel ausgehenden Gefährdungen, etwa erfahrungsgemäß auftretenden nichtelektrischen Gefahren

Die Richtlinie gilt vorbehaltlich der Ausnahmen in Anhang II für elektrische Betriebsmittel, die für eine Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC ausgelegt sind. Betriebsmittel außerhalb dieser Spannungsgrenzen fallen nicht unter die LVD. Verbraucherprodukte darunter fallen grundsätzlich unter die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, soweit keine besonderen EU-Vorschriften dieselben Sicherheitsaspekte regeln.


Darüber hinaus unterstützt die LVD den freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), indem sie technische Anforderungen harmonisiert, Konformitätshindernisse reduziert und ein einheitliches Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten gewährleistet.

Geltungsbereich der LVD

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) gilt für eine breite Palette elektrischer Betriebsmittel, die in privaten, gewerblichen oder industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Der Anwendungsbereich ergibt sich aus dem definierten Spannungsbereich und den explizit aufgeführten Ausnahmen.

Kategorie1 Beispiele Rechtsgrundlage Anwendbarkeit der LVD
Von der LVD abgedeckt2
Haushaltsgeräte Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger LVD 2014/35/EU Gilt
Industrie- und Gewerbegeräte Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke LVD 2014/35/EU Gilt
Elektrische Komponenten Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren LVD 2014/35/EU Gilt
IT- und AV-Geräte Computer, Monitore, Audiosysteme LVD 2014/35/EU Gilt
Von der LVD ausgenommen
Funkanlagen Drahtlose Kommunikationsgeräte Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU Ausgenommen
Explosionsgeschützte Geräte Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Ausgenommen
Medizinprodukte Elektrisch betriebene Medizinprodukte Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 Ausgenommen
Spezielle Verkehrsausrüstung Schiffs-, Luftfahrt- und Eisenbahnausrüstung LVD Anhang II (bei Einhaltung internationaler Sicherheitsbestimmungen) Ausgenommen
Produkte außerhalb der Spannungsgrenzen3 Unter 50 V AC / 75 V DC oder über 1000 V AC / 1500 V DC GPSR (EU) 2023/9883 Ausgenommen
  1. Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. LVD + EMCD).
  2. Geräte der aufgeführten Kategorien mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi, Bluetooth) unterliegen der RED.
  3. Für Verbraucherprodukte außerhalb der LVD-Spannungsgrenzen gilt die GPSR nur für Sicherheitsaspekte, die nicht durch besondere EU-Vorschriften abgedeckt sind.
Kategorie1 Details
Von der LVD abgedeckt2
Haushaltsgeräte Beispiele: Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
Industrie- und Gewerbegeräte Beispiele: Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
Elektrische Komponenten Beispiele: Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
IT- und AV-Geräte Beispiele: Computer, Monitore, Audiosysteme
Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU
Anwendbarkeit der LVD: Gilt
Von der LVD ausgenommen
Funkanlagen Beispiele: Drahtlose Kommunikationsgeräte
Rechtsgrundlage: Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Explosionsgeschützte Geräte Beispiele: Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche
Rechtsgrundlage: ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Medizinprodukte Beispiele: Elektrisch betriebene Medizinprodukte
Rechtsgrundlage: Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Spezielle Verkehrsausrüstung Beispiele: Schiffs-, Luftfahrt- und Eisenbahnausrüstung
Rechtsgrundlage: LVD Anhang II (bei Einhaltung internationaler Sicherheitsbestimmungen)
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
Produkte außerhalb der Spannungsgrenzen3 Beispiele: Unter 50 V AC / 75 V DC oder über 1000 V AC / 1500 V DC
Rechtsgrundlage: GPSR (EU) 2023/9883
Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen
  1. Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. LVD + EMCD).
  2. Geräte der aufgeführten Kategorien mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi, Bluetooth) unterliegen der RED.
  3. Für Verbraucherprodukte außerhalb der LVD-Spannungsgrenzen gilt die GPSR nur für Sicherheitsaspekte, die nicht durch besondere EU-Vorschriften abgedeckt sind.

LVD-Konformität & CE-Voraussetzungen

Die Konformität umfasst sowohl die technische Sicherheit des Produkts als auch die formale Dokumentation im Rahmen der CE-Kennzeichnung.


Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten:

  • Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen

  • Erstellung der technischen Dokumentation

  • Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC)

  • Anbringung der CE-Kennzeichnung

  • Einhaltung der Pflichten der Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsvorgaben

Die folgenden Module führen durch diese Schritte und beschreiben den vollständigen Prozess der LVD-Konformität.

Konformitätsbewertung & Herstellerpflichten

Hersteller sind verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Produkte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllen. Die Konformitätsbewertung umfasst alle technischen und dokumentarischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Sicherheit des Produkts vor dem Inverkehrbringen im EWR nachzuweisen.

1. Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen

Die Sicherheitsziele müssen mit geeigneten Methoden bewertet und dokumentiert werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen (z. B. EN 60335-1, EN 62368-1, EN 60204-1)

  • Durchführung einer Risikobewertung aller relevanten Gefährdungen (elektrisch, thermisch, mechanisch, chemisch)

  • Nachweis der konstruktiven Sicherheit einschließlich Isolationsfestigkeit, Temperaturgrenzen, Fehlerschutz und Umgebungseinflüsse

  • Validierung des fertigen Produkts durch Prüfungen im Labor oder interne Tests

  • Bewertung von Änderungen (Varianten, Firmware, Komponentenänderungen)

Die Anwendung harmonisierter Normen begründet die Vermutung der Konformität, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei Abweichungen müssen die Schutzziele eigenständig erfüllt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

2. Technische Dokumentation

Hersteller müssen die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des betreffenden elektrischen Betriebsmittels aufbewahren. Die Dokumentation muss die Einhaltung der Sicherheitsziele belegen.


Die technische Dokumentation umfasst unter anderem:

  • Produktbeschreibung, technische Spezifikationen und vorgesehenen Verwendungszweck

  • Konstruktionsunterlagen (Schaltpläne, Zeichnungen, Stücklisten)

  • Nachweisprüfungen und Prüfberichte

  • Angaben zu angewendeten harmonisierten Normen oder alternativen Lösungen

  • Risikobewertung und Maßnahmen zur Risikominderung

  • Fertigungs- und Qualitätskontrollprozesse

  • Kopie der EU-Konformitätserklärung (DoC)

Wenn ein Produkt zusätzlich weiteren EU-Richtlinien unterliegt (z. B. EMCD oder RED), muss die Dokumentation alle zutreffenden Anforderungen abdecken.

3. EU-Konformitätserklärung (DoC)

Die EU-Konformitätserklärung bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen der LVD und aller weiteren anwendbaren EU-Rechtsvorschriften erfüllt. Sie muss:

  • von einer verantwortlichen Person unterschrieben und datiert sein

  • in der Sprache des jeweiligen Zielmarkts vorliegen

  • auf die angewendeten harmonisierten Normen verweisen

  • in der technischen Dokumentation enthalten sein

  • vor dem Inverkehrbringen erstellt und bei Änderungen aktualisiert werden

Mit Unterzeichnung der DoC übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für die Konformität des Produkts.

Technische Sicherheitsanforderungen

Neben der formalen Konformitätsbewertung verlangt die LVD den Nachweis, dass elektrische Betriebsmittel für ihren vorgesehenen Verwendungszweck sicher konstruiert und gebaut sind. Die Sicherheitsziele müssen erfüllt sein, wenn das Betriebsmittel ordnungsgemäß installiert und gewartet sowie bestimmungsgemäß oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen verwendet wird.

Zentrale Schutzaspekte der LVD

Schutzaspekt Anforderung
Elektrische Sicherheit Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Kriechstrecken- und Isolationsfehlern; Fehlerschutz und sichere Isolation
Thermische Risiken Vermeidung von Überhitzung, Schutz vor Verbrennungen und Brandgefahr, thermische Stabilität von Bauteilen und Materialien
Mechanische Gefährdungen Schutz vor beweglichen oder scharfkantigen Teilen, mechanischer Instabilität und strukturellen Schwachstellen
Chemische Sicherheit Vermeidung sicherheitskritischer Reaktionen, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Materialdegradation (sofern relevant)
Schutz vor äußeren Einflüssen Sicherheit bei Feuchtigkeit, Staub, Vibration, Fremdkörpern, Temperatur- und Druckeinflüssen; geeignete Schutzarten und Umgebungsklassifizierung
Sicherer Betrieb & Benutzerinformationen Schutz gegen Fehlanwendung, klare Kennzeichnung, verständliche Bedienungsanleitungen und erforderliche Warnhinweise
Schutzaspekt Anforderung
Elektrische Sicherheit Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Kriechstrecken- und Isolationsfehlern; Fehlerschutz und sichere Isolation
Thermische Risiken Vermeidung von Überhitzung, Schutz vor Verbrennungen und Brandgefahr, thermische Stabilität von Bauteilen und Materialien
Mechanische Gefährdungen Schutz vor beweglichen oder scharfkantigen Teilen, mechanischer Instabilität und strukturellen Schwachstellen
Chemische Sicherheit Vermeidung sicherheitskritischer Reaktionen, Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Materialdegradation (sofern relevant)
Schutz vor äußeren Einflüssen Sicherheit bei Feuchtigkeit, Staub, Vibration, Fremdkörpern, Temperatur- und Druckeinflüssen; geeignete Schutzarten und Umgebungsklassifizierung
Sicherer Betrieb & Benutzerinformationen Schutz gegen Fehlanwendung, klare Kennzeichnung, verständliche Bedienungsanleitungen und erforderliche Warnhinweise

Umsetzung der technischen Sicherheit

Zur Erfüllung dieser Schutzanforderungen müssen Hersteller geeignete technische Maßnahmen treffen, darunter:

  • Auswahl sicherheitsrelevanter Komponenten, Materialien und Isolationssysteme

  • Konstruktion nach anerkannten Sicherheitsprinzipien

  • Prüfung unter normalen Betriebsbedingungen sowie unter vorhersehbaren Fehlbedingungen

  • Bewertung möglicher Stör- und Fehlerzustände (einschließlich Single-Fault-Conditions)

  • Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit und Verschmutzungsgrad

Diese Anforderungen werden in der Praxis überwiegend durch die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen erfüllt, die im nächsten Modul aufgeführt sind.

Harmonisierte Normen zur LVD-Konformität

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU legt Sicherheitsziele fest, schreibt jedoch keine detaillierten technischen Lösungen vor. Harmonisierte Normen konkretisieren diese Ziele und bieten einen anerkannten Weg zum Nachweis der Konformität. Ihre Fundstellen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Konformitätsvermutung und freiwillige Anwendung

Die Einhaltung einer im Amtsblatt aufgeführten harmonisierten Norm begründet nur für die von ihr abgedeckten Sicherheitsziele eine Konformitätsvermutung. Die Anwendung harmonisierter Normen ist freiwillig. Werden sie nicht oder nur teilweise angewendet, muss der Hersteller durch andere technische Lösungen nachweisen und dokumentieren, wie die anwendbaren Sicherheitsziele erfüllt werden.


Die Auswahl richtet sich nach Produkttyp, vorgesehenem Verwendungszweck und Umgebungsbedingungen. Maßgeblich für die Konformitätsvermutung ist die im Amtsblatt zitierte Ausgabe einschließlich eines gegebenenfalls genannten Datums, an dem die Vermutungswirkung einer ersetzten Ausgabe endet.

Typische harmonisierte Normen nach Produkttyp

Die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen bietet einen strukturierten Weg, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) nachzuweisen.

Produkttyp Zugehörige Sicherheitsnorm
IT- und AV-Geräte EN 62368-1 – Sicherheit von Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräten
Haushaltsgeräte EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte (inkl. relevanter Teilnormen EN 60335-2-xx)
Elektrische Ausrüstung von Maschinen EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Beleuchtungstechnik EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten
Mess-, Steuer- und Laborgeräte EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte
Transformatoren & Stromversorgungen EN 61558-1 – Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und Stromversorgungen
Schaltgeräte & Verteiler EN 61439-1 / -2 – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
Produkttyp Zugehörige Sicherheitsnorm
IT- und AV-Geräte EN 62368-1 – Sicherheit von Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräten
Haushaltsgeräte EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte (inkl. relevanter Teilnormen EN 60335-2-xx)
Elektrische Ausrüstung von Maschinen EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Beleuchtungstechnik EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten
Mess-, Steuer- und Laborgeräte EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte
Transformatoren & Stromversorgungen EN 61558-1 – Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und Stromversorgungen
Schaltgeräte & Verteiler EN 61439-1 / -2 – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen

Hinweis: Die Liste ist nicht vollständig. Je nach Betriebsmittel können zusätzliche oder produktspezifische Teilnormen erforderlich sein. EN 60204-1 betrifft die elektrische Ausrüstung von Maschinen; für die Konformitätsbewertung der vollständigen Maschine gelten die anwendbaren Maschinenvorschriften.

Auswahl und Anwendung der Normen

Bei der Anwendung von Normen sollten Hersteller:

  • die im Amtsblatt der Europäischen Union zitierte Ausgabe und ein gegebenenfalls genanntes Ende der Vermutungswirkung einer ersetzten Ausgabe ermitteln,

  • die für Produkttyp, vorgesehenen Verwendungszweck und vorhersehbare Bedingungen relevanten Normen und Abschnitte bewerten,

  • vollständig oder teilweise angewendete Normen sowie alternative technische Lösungen dokumentieren und

  • die erforderlichen Prüfungen während Entwicklung, Verifikation und Produktionsüberwachung festlegen.

Bezug zur CE-Kennzeichnung

Im Amtsblatt aufgeführte harmonisierte Normen können die Konformitätsbewertung vereinfachen:

  • Sie liefern technische Verfahren zur Behandlung der von den jeweiligen Abschnitten abgedeckten Risiken.

  • Anwendbare Normen oder andere technische Spezifikationen werden in der EU-Konformitätserklärung angegeben.

CE-Kennzeichnung & Marktüberwachung

Erfüllt ein elektrisches Betriebsmittel die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie und liegt die erforderliche Dokumentation vor, darf es mit der CE-Kennzeichnung versehen und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität mit allen anwendbaren EU-Rechtsvorschriften.

1. Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung

Vor der Anbringung müssen folgende Schritte abgeschlossen sein:

Anbringung der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung muss:

  • sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Betriebsmittel oder seinem Typenschild angebracht sein,

  • auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht werden, wenn die Kennzeichnung des Betriebsmittels nicht möglich oder wegen seiner Art nicht gerechtfertigt ist, und

  • den gesetzlich festgelegten Proportionen und Kennzeichnungsvorgaben entsprechen.

Die LVD sieht ausschließlich die interne Fertigungskontrolle (Modul A) vor. Eine notifizierte Stelle ist unabhängig davon, ob harmonisierte Normen angewendet werden, nicht beteiligt. Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung durch und übernimmt die alleinige Verantwortung für die EU-Konformitätserklärung.

2. Pflichten der Wirtschaftsakteure

Hersteller, Importeure und Händler tragen gemeinsam Verantwortung für die Konformität der Produkte über die gesamte Lieferkette hinweg.

Rolle Zentrale Pflichten
Hersteller Konstruktion und Sicherheit gewährleisten; technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahren; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Serienüberwachung sicherstellen
Importeure Vor Inverkehrbringen prüfen, ob Produkte aus Drittstaaten LVD-konform und korrekt gekennzeichnet sind; eigene Kontaktangaben am Produkt anbringen; eine Kopie der EU-Konformitätserklärung 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen bereithalten und die technische Dokumentation den Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen; Behörden unterstützen
Händler Sichtprüfung auf CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen; nur konforme Produkte vertreiben; ordnungsgemäße Lagerung und Transport sicherstellen; bei Verdachtsfällen korrekt reagieren und Rückverfolgbarkeit gewährleisten
Rolle Zentrale Pflichten
Hersteller Konstruktion und Sicherheit gewährleisten; technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufbewahren; EU-Konformitätserklärung ausstellen; CE-Kennzeichnung anbringen; Serienüberwachung sicherstellen
Importeure Vor Inverkehrbringen prüfen, ob Produkte aus Drittstaaten LVD-konform und korrekt gekennzeichnet sind; eigene Kontaktangaben am Produkt anbringen; eine Kopie der EU-Konformitätserklärung 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen bereithalten und die technische Dokumentation den Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen; Behörden unterstützen
Händler Sichtprüfung auf CE-Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen; nur konforme Produkte vertreiben; ordnungsgemäße Lagerung und Transport sicherstellen; bei Verdachtsfällen korrekt reagieren und Rückverfolgbarkeit gewährleisten

3. Marktüberwachung & Durchsetzung

Die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten kontrollieren und bewerten Produkte im Rahmen des geltenden EU-Marktüberwachungsrechts einschließlich der Verordnung (EU) 2019/1020.

Typische Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden

  • Anforderung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation

  • Inspektion oder Prüfung von Produkten und Bewertung vermuteter Risiken

  • Aufforderung an den Wirtschaftsakteur, eine Nichtkonformität zu beseitigen

Mögliche Maßnahmen bei Nichtkonformität

  • Beschränkung oder Verbot der Bereitstellung auf dem Markt

  • Anordnung von Rücknahme oder Rückruf, soweit angemessen

  • Anwendung der im nationalen Recht vorgesehenen Sanktionen

Die Maßnahme richtet sich nach Art und Schwere der Nichtkonformität. Gefährliche Produkte können über das Schnellwarnsystem Safety Gate gemeldet werden. Wirtschaftsakteure müssen mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und die erforderliche Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

FAQ – Häufige Fragen zur LVD-Konformität

Welche Produkte fallen unter die LVD?

Die LVD gilt vorbehaltlich der Ausnahmen in Anhang II für elektrische Betriebsmittel, die für eine Nennspannung von 50–1000 V AC oder 75–1500 V DC ausgelegt sind. Typische Kategorien sind Haushaltsgeräte, Industrie- und Gewerbegeräte, Beleuchtungstechnik sowie IT- und AV-Geräte.
Betriebsmittel unterhalb oder oberhalb dieser Spannungsgrenzen fallen nicht unter die LVD. Für Verbraucherprodukte gilt grundsätzlich die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, soweit keine besonderen EU-Vorschriften dieselben Sicherheitsaspekte regeln.

Benötigen alle elektrischen Produkte eine CE-Kennzeichnung nach LVD?

Nein. Nur elektrische Betriebsmittel im Anwendungsbereich der LVD müssen vor dem Inverkehrbringen eine CE-Kennzeichnung tragen. Andere EU-Rechtsvorschriften wie die EMV-Richtlinie können parallel gelten. Funkanlagen werden nach der RED und nicht nach der LVD bewertet; die RED übernimmt jedoch die LVD-Sicherheitsziele ohne Spannungsgrenze.
Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität mit allen anwendbaren EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften und ist grundsätzlich sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Betriebsmittel oder seinem Typenschild anzubringen.

Ist eine Selbstzertifizierung unter der LVD möglich?

Ja. Nach der LVD führt der Hersteller die Konformitätsbewertung selbst im Verfahren der internen Fertigungskontrolle (Modul A) durch; eine notifizierte Stelle ist nicht beteiligt.
Harmonisierte Normen begründen für die von ihnen abgedeckten Sicherheitsziele eine Konformitätsvermutung, ihre Anwendung ist jedoch freiwillig. Werden sie nicht oder nur teilweise angewendet, muss der Hersteller die Konformität durch andere technische Lösungen nachweisen.

Wie verhält sich die LVD zur Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung?

Für Maschinen gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; ihre Nachfolgerin, die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, ist ab dem 20. Januar 2027 anwendbar.

  • Für eine Maschine regeln die Maschinenvorschriften die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen in Bezug auf elektrische Gefährdungen; dabei gelten die Sicherheitsziele der LVD.

  • Bestimmte elektrische und elektronische Produkte im Anwendungsbereich der LVD sind von den Maschinenvorschriften ausgenommen.

  • Eigenständig in Verkehr gebrachte elektrische Betriebsmittel, etwa ein Netzteil, können selbst der LVD unterliegen.

  • Bei Grenzfällen muss der Hersteller ermitteln und dokumentieren, welche Rechtsvorschriften gelten.

Müssen Gehäuse und Komponenten separat CE-gekennzeichnet sein?

Das hängt vom konkreten Produkt ab:

  • Endgeräte und fertige elektrische Betriebsmittel (z. B. Netzteile, Leuchten, Elektrogeräte) im Anwendungsbereich der LVD benötigen eine CE-Kennzeichnung.

  • Einzelne Komponenten, Baugruppen oder Gehäuse müssen nur dann CE-gekennzeichnet sein, wenn sie als eigenständige elektrische Betriebsmittel gelten und unter eine EU-Richtlinie fallen — etwa wenn sie ohne zusätzliche Endmontage in Verkehr gebracht werden.

  • Bauteile, deren Sicherheit erst durch die Endmontage oder Funktionseinbindung gewährleistet wird, sind in der Regel nicht separat CE-pflichtig. Sie können jedoch anderen Richtlinien unterliegen (z. B. EMCD, RoHS, REACH etc.).

Was passiert bei Verstößen gegen die LVD?

Je nach Art und Schwere der Nichtkonformität können Behörden Korrekturmaßnahmen verlangen, die Bereitstellung des Produkts beschränken oder verbieten oder eine Rücknahme beziehungsweise einen Rückruf anordnen. Sanktionen bestimmen sich nach nationalem Recht. Gefährliche Produkte können über das Schnellwarnsystem Safety Gate gemeldet werden.

Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden?

Hersteller müssen die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des betreffenden elektrischen Betriebsmittels aufbewahren.

Tragen Importeure und Händler ebenfalls Verantwortung?

Ja:

  • Importeure müssen sicherstellen, dass Produkte aus Drittländern vor dem Inverkehrbringen im EWR LVD-konform sind.

  • Händler sind verpflichtet zu prüfen, ob die Produkte CE-gekennzeichnet sind und über die erforderlichen Begleitunterlagen verfügen.

Weiterführende Informationen & Offizielle Quellen

EU-Rechtsvorschriften & Leitlinien

  • Europäische Kommission (2021): Evaluierungsbericht zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, SWD/2021/0202 final

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

  • Harmonisierte Normen zur LVD:
    Übersicht der Europäischen Kommission über aktuell anerkannte Sicherheitsnormen gemäß 2014/35/EU

    Verfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu (englisch)

  • Aktueller konsolidierter Arbeitstext. Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 zu harmonisierten Normen für elektrische Betriebsmittel, konsolidierte Fassung vom 30. April 2026.

    EUR-Lex: eur-lex.europa.eu

Zusätzliche Ressource

  • TAMSys von IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System

    Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, länderspezifischer Anforderungen und technischer Regulierungen – basierend auf den jeweils geltenden Standards und Prüfpflichten.
    → TAMSys – Type Approval Management System

Die Rechtsgrundlagen wurden am 9. Oktober 2026 geprüft. Den aktuellen Stand der EU-Rechtsakte und harmonisierten Normen entnehmen Sie den im Amtsblatt veröffentlichten verbindlichen Fassungen über EUR-Lex.

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Überprüft und aktualisiert am 9. Oktober 2026
Autor: IBL-Editors Team
Technische Überprüfung: Daniel Lenhardt - CEO & Owner | IB-Lenhardt AG
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