Low Voltage Directive (LVD) – Niederspannungsrichtlinie
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU) legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für elektrische Betriebsmittel fest, die mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V Wechselspannung (AC) oder 75 und 1500 V Gleichspannung (DC) betrieben werden. Sie dient dem Schutz vor Risiken wie Stromschlag, Überhitzung oder mechanischer Instabilität – für Anwender, Systeme und Sachwerte.
Die LVD ist verpflichtend für viele elektrische Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden – vom Haushaltsgerät über Steuerkomponenten bis hin zu industriellen Anlagen. Sie bildet – neben der Funkanlagen-Richtlinie (RED) und der Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie, EMCD) – einen zentralen Rechtsrahmen für die CE-Kennzeichnung elektrischer Produkte.
Detaillierte Informationen zu anerkannten Prüfverfahren und geltenden Sicherheitsstandards finden Sie auf unserer Seite elektrische Sicherheit.
Kurzübersicht – TL;DR
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU gilt für Geräte im Spannungsbereich von 50–1000 V AC bzw. 75–1500 V DC und legt grundlegende Sicherheitsanforderungen fest.
Hersteller müssen eine Konformitätsbewertung durchführen, eine EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen und technische Dokumentation bereitstellen.
Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend für den Marktzugang im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Funkfunktionen und Aspekte der elektromagnetischen Verträglichkeit sind nicht Bestandteil der LVD – diese unterliegen der RED bzw. EMCD.
LVD im Rahmen der CE-Kennzeichnung
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) ist ein integraler Bestandteil des europäischen Rechtsrahmens für Produktsicherheit. Zusammen mit der EMV-Richtlinie (EMCD) und der Funkanlagen-Richtlinie (RED) bildet sie die Grundlage für die CE-Kennzeichnung elektrischer Geräte im EWR.
Richtlinie | Anwendungsbereich |
---|---|
Niederspannungsrichtlinie (LVD) | Elektrische Sicherheit von Geräten im Spannungsbereich 50–1000 V AC / 75–1500 V DC |
EMV-Richtlinie (EMCD) | Vermeidung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV |
Funkanlagen-Richtlinie (RED) | Regulierung von Funkgeräten inklusive EMV, Sicherheit und Frequenznutzung |
Richtlinie | Anwendungsbereich |
---|---|
Niederspannungsrichtlinie (LVD) | Elektrische Sicherheit von Geräten im Spannungsbereich 50–1000 V AC / 75–1500 V DC |
EMV-Richtlinie (EMCD) | Vermeidung elektromagnetischer Störungen und Sicherstellung der EMV |
Funkanlagen-Richtlinie (RED) | Regulierung von Funkgeräten inklusive EMV, Sicherheit und Frequenznutzung |
Im Unterschied zur EMCD und RED liegt der Fokus der LVD auf Gefahren wie Stromschlag, Kurzschluss und Brandrisiken.
Sicherheitsziele der LVD
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD 2014/35/EU) soll sicherstellen, dass elektrische Betriebsmittel im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ohne Gefährdung von Anwendern, Tieren oder Sachwerten betrieben werden können. Sie definiert harmonisierte Anforderungen zum Schutz vor:
Elektrischen Gefährdungen wie Stromschlag oder Kurzschluss
Thermischen Risiken wie Überhitzung oder Brand
Mechanischen und strukturellen Gefahren wie beweglichen Teilen oder instabiler Bauweise
Die LVD gilt ausschließlich für Geräte im definierten Spannungsbereich. Produkte mit geringerer Nennspannung unterliegen stattdessen der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG (General Product Safety Directive, GPSD).
Über die Sicherheitsaspekte hinaus unterstützt die LVD auch den freien Warenverkehr im EWR: Einheitliche technische Anforderungen erleichtern den Marktzugang, reduzieren Konformitätsbarrieren und gewährleisten ein durchgängig hohes Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten.
Anwendungsbereich der LVD
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) gilt für eine breite Palette elektrischer Betriebsmittel, die in privaten, gewerblichen oder industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Sie grenzt klar ab, welche Gerätekategorien den Sicherheitsanforderungen der LVD unterliegen – und welche explizit ausgenommen sind.
Kategorie | Beispiele | Rechtsgrundlage | Anwendbarkeit der LVD |
---|---|---|---|
Von der LVD abgedeckt | |||
Haushaltsgeräte | Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger | LVD 2014/35/EU | Gilt |
Industrie- und Gewerbegeräte | Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke | LVD 2014/35/EU | Gilt |
Elektrische Komponenten | Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren | LVD 2014/35/EU | Gilt |
IT- und AV-Geräte* | Computer, Monitore, Audiosysteme | LVD 2014/35/EU | Gilt |
Von der LVD ausgenommen | |||
Funkanlagen | Drahtlose Kommunikationsgeräte | Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU | Ausgenommen |
Explosionsgeschützte Geräte | Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche | ATEX-Richtlinie 2014/34/EU | Ausgenommen |
Medizinprodukte | Elektrisch betriebene Medizinprodukte | Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 | Ausgenommen |
Elektrische Systeme im Verkehr | Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen | Spezifische sektorale Vorschriften | Ausgenommen |
Produkte unterhalb der Spannungsgrenze** | Unterhalb der LVD-Spannungsgrenzwerte | Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) | Ausgenommen |
* Geräte mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi-Router, Bluetooth-Lautsprecher) unterliegen der RED.
** Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. EMV-Richtlinie zusätzlich zur LVD).
Kategorie | Details |
---|---|
Von der LVD abgedeckt | |
Haushaltsgeräte |
Beispiele: Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
Industrie- und Gewerbegeräte |
Beispiele: Elektrowerkzeuge, Beleuchtungssysteme, Steuerschränke Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
Elektrische Komponenten |
Beispiele: Schaltgeräte, Kabel, Transformatoren Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
IT- und AV-Geräte* |
Beispiele: Computer, Monitore, Audiosysteme Rechtsgrundlage: LVD 2014/35/EU Anwendbarkeit der LVD: Gilt |
Von der LVD ausgenommen | |
Funkanlagen |
Beispiele: Drahtlose Kommunikationsgeräte Rechtsgrundlage: Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
Explosionsgeschützte Geräte |
Beispiele: Elektrische Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche Rechtsgrundlage: ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
Medizinprodukte |
Beispiele: Elektrisch betriebene Medizinprodukte Rechtsgrundlage: Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
Elektrische Systeme im Verkehr |
Beispiele: Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen Rechtsgrundlage: Spezifische sektorale Vorschriften Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
Produkte unterhalb der Spannungsgrenze** |
Beispiele: Unterhalb der LVD-Spannungsgrenzwerte Rechtsgrundlage: Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) Anwendbarkeit der LVD: Ausgenommen |
* Geräte mit Funkfunktion (z. B. Wi-Fi-Router, Bluetooth-Lautsprecher) unterliegen der RED.
** Produkte können je nach Funktion mehreren Richtlinien unterliegen (z. B. EMV-Richtlinie zusätzlich zur LVD).
LVD-Konformität & CE-Voraussetzungen
Um elektrische Produkte rechtskonform im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr zu bringen, müssen Hersteller die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU erfüllen. Dazu zählen Maßnahmen zur Produktsicherheit, Konformitätsbewertung und technischer Dokumentation.
Zentrale Herstellerpflichten
1. Konformitätsbewertung
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihr Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllt. Dazu gehören:
Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen
Durchführung und Dokumentation einer Risikobewertung (elektrisch, thermisch, mechanisch, chemisch)
Umsetzung geeigneter Maßnahmen in Entwicklung und Produktion zur Gewährleistung der Langzeitsicherheit
2. Technische Dokumentation
Eine technische Dokumentation ist zu erstellen und mindestens zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen des Produkts aufzubewahren. Sie muss unter anderem enthalten:
Produktbeschreibung und technische Spezifikationen
Prüfberichte und Nachweise zur Konformität
Risikobewertung und angewendete Normen
Fertigungsunterlagen, Schaltpläne und technische Zeichnungen
Begründung für eventuelle Abweichungen von Normen
Wenn das Produkt unter mehrere EU-Richtlinien fällt (z. B. LVD + EMV), muss die Dokumentation alle zutreffenden Anforderungen abdecken.
3. EU-Konformitätserklärung (DoC)
Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, in der bestätigt wird, dass das Produkt die Anforderungen der LVD und gegebenenfalls weiterer Richtlinien erfüllt. Die DoC muss:
Von einer verantwortlichen Person unterschrieben und datiert sein
In der Sprache des Zielmarkts verfügbar sein
In der technischen Dokumentation referenziert werden
Vor dem Inverkehrbringen erstellt und bei Bedarf aktualisiert werden
Technische Umsetzung der Sicherheitsanforderungen
Nach Erstellung der DoC müssen sämtliche technischen Schutzanforderungen vollständig und korrekt umgesetzt sein, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Technische Sicherheitsanforderungen
Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) verlangt nicht nur die formale Konformitätsdokumentation, sondern auch den technischen Nachweis, dass elektrische Betriebsmittel konstruktiv sicher ausgelegt sind. Sie definiert grundlegende Schutzprinzipien zum Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten.
Zentrale Sicherheitsaspekte
Schutzaspekt | Anforderung |
---|---|
Elektrische Sicherheit | Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Isolationsfehlern |
Thermische Risiken | Vermeidung von Überhitzung, Brandschutz, thermische Stabilität |
Mechanische Gefährdungen | Schutz vor beweglichen Teilen und instabiler Bauweise |
Chemische Sicherheit | Vermeidung gesundheits- oder sicherheitskritischer chemischer Stoffe und Reaktionen (sofern relevant) |
Schutzaspekt | Anforderung |
---|---|
Elektrische Sicherheit | Schutz vor Stromschlag, Kurzschluss, Isolationsfehlern |
Thermische Risiken | Vermeidung von Überhitzung, Brandschutz, thermische Stabilität |
Mechanische Gefährdungen | Schutz vor beweglichen Teilen und instabiler Bauweise |
Chemische Sicherheit | Vermeidung gesundheits- oder sicherheitskritischer chemischer Stoffe und Reaktionen (sofern relevant) |
Harmonisierte Normen zur LVD-Konformität
Die Anwendung harmonisierter Sicherheitsnormen bietet einen strukturierten Weg, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) nachzuweisen.
Produkttyp | Zugehörige Sicherheitsnorm |
---|---|
IT- und AV-Geräte | EN 62368-1 – Sicherheitsanforderungen für Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräte |
Haushaltsgeräte | EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte |
Industrielle Maschinen | EN 60204-1 – Sicherheit elektrischer Ausrüstungen von Maschinen |
Beleuchtungssysteme | EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten |
Mess-, Steuer- und Laborgeräte | EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte |
Produkttyp | Zugehörige Sicherheitsnorm |
---|---|
IT- und AV-Geräte | EN 62368-1 – Sicherheitsanforderungen für Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnikgeräte |
Haushaltsgeräte | EN 60335-1 – Sicherheit elektrischer Haushaltsgeräte |
Industrielle Maschinen | EN 60204-1 – Sicherheit elektrischer Ausrüstungen von Maschinen |
Beleuchtungssysteme | EN 60598-1 – Sicherheit von Leuchten |
Mess-, Steuer- und Laborgeräte | EN 61010-1 – Sicherheit elektrischer Mess-, Steuer- und Laborgeräte |
Die Anwendung harmonisierter Normen begründet die Vermutung der Konformität mit der LVD. Sie erleichtert die CE-Kennzeichnung und erhöht die Rechtssicherheit.
Die Verwendung harmonisierter Normen ist freiwillig. Wird davon abgewichen, müssen alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen eigenständig erfüllt und dokumentiert werden.
Es sollte immer auf die aktuelle offizielle EU-Liste harmonisierter Normen zurückgegriffen werden, um veraltete Referenzen zu vermeiden.
Sobald die technische Sicherheit gewährleistet ist, müssen CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vollständig umgesetzt werden.
CE-Kennzeichnung & Marktüberwachung
Sobald ein Produkt die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU erfüllt und alle technischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind, ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Darüber hinaus müssen Hersteller, Importeure und Händler ihren jeweiligen gesetzlichen Pflichten nachkommen. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen die Einhaltung und greifen bei Verstößen ein.
1. Anforderungen an die CE-Kennzeichnung
Vor dem Inverkehrbringen sind folgende Schritte verpflichtend:
Alle Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllen
EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen
CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt anbringen
Selbstzertifizierung unter der LVD
Sofern harmonisierte Normen vollständig angewendet werden, ist eine Selbstzertifizierung ohne Notifizierte Stelle (Notified Body) zulässig.
2. Pflichten der Wirtschaftsakteure
Alle Akteure der Lieferkette tragen Verantwortung:
Rolle | Zentrale Pflichten |
---|---|
Hersteller | DoC erstellen, Konformität sicherstellen, technische Unterlagen 10 Jahre aufbewahren |
Importeure | Vor Inverkehrbringen sicherstellen, dass Produkte aus Nicht-EU-Ländern LVD-konform sind |
Händler | Beim Vertrieb sicherstellen, dass Produkte CE-gekennzeichnet sind und über notwendige Unterlagen verfügen |
Rolle | Zentrale Pflichten |
---|---|
Hersteller | DoC erstellen, Konformität sicherstellen, technische Unterlagen 10 Jahre aufbewahren |
Importeure | Vor Inverkehrbringen sicherstellen, dass Produkte aus Nicht-EU-Ländern LVD-konform sind |
Händler | Beim Vertrieb sicherstellen, dass Produkte CE-gekennzeichnet sind und über notwendige Unterlagen verfügen |
3. Marktüberwachung & Durchsetzung
Marktbehörden führen Stichprobenprüfungen durch und können bei Verstößen folgende Maßnahmen ergreifen:
Anforderung technischer Unterlagen
Produkttests und Risikobewertung
Maßnahmen wie Rückrufe, Warnungen oder Verkaufsverbote
Folgen bei Nichtkonformität:
Marktverbote und Rückrufaktionen
Bußgelder und rechtliche Schritte
Reputations- und Umsatzverluste
Alle Beteiligten müssen auf Anfrage kooperieren und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
FAQ – Häufige Fragen zur LVD-Konformität
Welche Produkte fallen unter die LVD?
Die Niederspannungsrichtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50–1000 V Wechselspannung (AC) bzw. 75–1500 V Gleichspannung (DC). Dazu zählen u. a. Haushaltsgeräte, industrielle Maschinen, Leuchten sowie IT- und AV-Geräte. Produkte mit geringerer Spannung unterliegen der Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG).
Benötigen alle elektrischen Produkte eine CE-Kennzeichnung nach LVD?
Ja. Geräte im Anwendungsbereich der LVD dürfen nur mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Diese muss sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein und bestätigt die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen.
Ist eine Selbstzertifizierung unter der LVD möglich?
Ja. Wenn harmonisierte Normen vollständig angewendet werden, können Hersteller die Konformitätsbewertung eigenständig durchführen. In diesem Fall ist keine Beteiligung einer notifizierten Stelle erforderlich.
Wie verhält sich die LVD zur Maschinenrichtlinie (MR)?
Einige industrielle Geräte unterliegen sowohl der LVD als auch der Maschinenrichtlinie (MR) 2006/42/EG:
Die Maschinenrichtlinie schließt bestimmte elektrische Produkte aus, z. B. Haushaltsgeräte, IT-Ausrüstung oder Niederspannungsschaltgeräte.
Bei sogenannten "Migrationsprodukten", die sowohl als Arbeitsmittel als auch als Verbrauchergerät eingesetzt werden können, entscheidet der Hersteller, welche Richtlinie anzuwenden ist.
In der Praxis gilt häufig die Maschinenrichtlinie. Elektrische Komponenten innerhalb solcher Maschinen müssen dennoch den Anforderungen der LVD entsprechen.
Müssen Gehäuse und Komponenten nach LVD CE-gekennzeichnet sein?
Das hängt vom konkreten Produkt ab:
Fertige elektrische Betriebsmittel wie Netzteile oder Leuchten sind CE-kennzeichnungspflichtig.
Komponenten wie Transformatoren oder Elektromotoren tragen in der Regel ebenfalls eine CE-Kennzeichnung.
Bei Bauteilen, deren Sicherheit erst durch die Endmontage gewährleistet wird, ist eine eigenständige CE-Kennzeichnung meist nicht erforderlich – sie können aber anderen Richtlinien unterliegen.
Wenn ein Gehäuse Teil einer Baugruppe ist, muss es die Sicherheitsanforderungen der LVD erfüllen, benötigt aber keine eigene Kennzeichnung.
Was passiert bei Verstößen gegen die LVD?
Nichtkonforme Produkte können zu folgenden Konsequenzen führen:
Verkaufsverbote oder Rückrufaktionen
Geldbußen und rechtliche Schritte gegen Hersteller oder Importeure
Reputationsverluste und wirtschaftliche Schäden
Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden?
Hersteller sind verpflichtet, die technische Dokumentation mindestens zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der letzten Bereitstellung des Produkts im Markt aufzubewahren.
Tragen Importeure und Händler ebenfalls Verantwortung?
Ja:
Importeure müssen sicherstellen, dass Produkte aus Drittländern vor dem Inverkehrbringen im EWR LVD-konform sind.
Händler sind verpflichtet zu prüfen, ob die Produkte CE-gekennzeichnet sind und über die erforderlichen Begleitunterlagen verfügen.
Weiterführende Informationen & Offizielle Quellen
EU-Rechtsvorschriften & Leitlinien
-
Europäische Kommission (2021): Evaluierungsbericht zur Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, SWD/2021/0202 final
Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu
-
Harmonisierte Normen zur LVD:
Übersicht der Europäischen Kommission über aktuell anerkannte Sicherheitsnormen gemäß 2014/35/EUVerfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu (englisch)
Zusätzliche Ressource
-
TAMSys von IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System
Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, länderspezifischer Anforderungen und technischer Regulierungen – basierend auf den jeweils geltenden Standards und Prüfpflichten.
→ TAMSys – Type Approval Management System
Hinweis: Alle Quellen wurden zuletzt im Mai 2025 überprüft. Für den aktuellsten Stand der Rechtsvorschriften und Normen empfiehlt sich ein Blick in die EUR-Lex-Datenbank und die offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.
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