Konformitätsbewertung (Conformity Assessment)
Die Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem ein Hersteller nachweist, dass ein Produkt alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllt, bevor es auf dem Markt bereitgestellt wird. In der Europäischen Union ist sie ein verpflichtender Schritt im Rahmen der Produktsicherheitsvorschriften und umfasst in der Regel technische Prüfungen, Dokumentation sowie gegebenenfalls die Einbindung einer Drittstelle.
Rechtsrahmen
Konformitätsbewertungsverfahren sind geregelt im:
New Legislative Framework (NLF) der EU
Produktspezifischen Richtlinien wie der
Die konkrete Vorgehensweise hängt vom Produkttyp, dem Risikograd und der Anwendung harmonisierter Normen ab.
Zentrale Bestandteile
Je nach gewähltem Konformitätsweg umfasst das Verfahren:
Interne Fertigungskontrolle (Selbsterklärung durch den Hersteller)
Technische Dokumentation (z. B. Prüfberichte, Schaltpläne)
Einbindung einer Benannten Stelle, z. B. bei Produkten ohne harmonisierte Normen
Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung (DoC)
Anbringung der CE-Kennzeichnung
Die Konformitätsbewertung muss abgeschlossen sein, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Bewertungsmodule im Überblick
Modul | Details |
---|---|
Modul A |
Beschreibung: Interne Fertigungskontrolle (Selbsterklärung) Typische Anwendung: Produkte mit geringem Risiko |
Modul B+C |
Beschreibung: EU-Baumusterprüfung + Konformität mit dem geprüften Typ Typische Anwendung: Produkte mittlerer Komplexität |
Modul H |
Beschreibung: Vollständige Qualitätssicherung mit Benannter Stelle Typische Anwendung: Hochrisiko- oder komplexe Produkte |
Modul | Beschreibung | Typische Anwendung |
---|---|---|
Modul A | Interne Fertigungskontrolle (Selbsterklärung) | Produkte mit geringem Risiko |
Modul B+C | EU-Baumusterprüfung + Konformität mit dem geprüften Typ | Produkte mittlerer Komplexität |
Modul H | Vollständige Qualitätssicherung mit Benannter Stelle | Hochrisiko- oder komplexe Produkte |
Das anwendbare Modul richtet sich nach der einschlägigen EU-Richtlinie und der jeweiligen Produktkategorie.
Verantwortung des Herstellers
Der Hersteller bleibt stets für die Konformität des Produkts verantwortlich – auch wenn er Prüfungen an Dritte überträgt oder eine Benannte Stelle einbindet.
Die EU-Konformitätserklärung (DoC) dient als rechtlicher Nachweis der Einhaltung der Vorschriften.