Responsible Person (EU)
Die Responsible Person (EU) ist eine juristische oder natürliche Person mit Sitz in der Europäischen Union, die vom Hersteller außerhalb der EU benannt wird, um bei der Platzierung von Produkten auf dem EU-Markt die regulatorische Verantwortung zu übernehmen. Für Funkanlagen ergibt sich diese Rolle aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020, weil die Funkanlagenrichtlinie (RED) zu den in Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung aufgeführten Rechtsakten gehört.
Wann ist eine Responsible Person erforderlich?
Eine Responsible Person muss benannt werden, wenn Funkanlagen von Herstellern in Verkehr gebracht werden, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind und keine Niederlassung in der EU haben. Die Aufgaben umfassen:
Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC) und der technischen Unterlagen für Marktüberwachungsbehörden
Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden bei präventiven oder korrektiven Maßnahmen
Sicherstellung der Verfügbarkeit und Pflege von Rückverfolgbarkeits- und Konformitätsinformationen
Rechtliche Grundlage
Die Pflicht zur Benennung eines in der EU ansässigen verantwortlichen Wirtschaftsakteurs ergibt sich aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020. Sie gilt für Funkanlagen, weil die Richtlinie 2014/53/EU (RED) in Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung aufgeführt ist; sie ergibt sich nicht aus Artikel 4 der RED selbst.
Zentrale Anforderungen
Der Name, die Adresse und die Kontaktdaten der Responsible Person müssen:
Auf der Produktverpackung, dem Etikett oder den Begleitunterlagen angebracht sein
Für Behörden und Endnutzer klar sichtbar und lesbar sein
Wichtige Abgrenzung
Die Responsible Person übernimmt nicht automatisch die gesetzlichen Verpflichtungen eines Importeurs oder eines Bevollmächtigten. Allerdings kann eine einzelne juristische Person mehrere Rollen gleichzeitig erfüllen, sofern sie entsprechend benannt wird.
Zulässige Entitäten
Die Rolle der Responsible Person kann übernommen werden durch:
Einen in der EU ansässigen Importeur
Einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Beauftragung
Einen Fulfillment-Dienstleister (z. B. Logistikplattform) unter bestimmten Voraussetzungen
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Autor: IBL-Editors Team
Technische Überprüfung: Keshia Bauer - Certification Specialist | IB-Lenhardt AG Feedback zu diesem Artikel geben