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Responsible Person (EU)

Die Responsible Person (EU) ist eine juristische oder natürliche Person mit Sitz in der Europäischen Union, die vom Hersteller außerhalb der EU benannt wird, um bei der Platzierung von Produkten auf dem EU-Markt die regulatorische Verantwortung zu übernehmen. Diese Rolle ist unter bestimmten Bedingungen gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2014/53/EU (RED) sowie Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 erforderlich.

Wann ist eine Responsible Person erforderlich?

Eine Responsible Person muss benannt werden, wenn Funkanlagen von Herstellern in Verkehr gebracht werden, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind und keine Niederlassung in der EU haben. Die Aufgaben umfassen:

  • Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC) und der technischen Unterlagen für Marktüberwachungsbehörden

  • Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden bei präventiven oder korrektiven Maßnahmen

  • Sicherstellung der Verfügbarkeit und Pflege von Rückverfolgbarkeits- und Konformitätsinformationen

Rechtliche Grundlage

Die Anforderungen an die Responsible Person ergeben sich aus:

  • RED Artikel 4(3): Verpflichtung zur Benennung einer verantwortlichen Person für Funkanlagen

  • Verordnung (EU) 2019/1020: Erweiterung des Grundsatzes auf weitere Produktgruppen, insbesondere im Kontext von Fernabsatz und Online-Handel

Zentrale Anforderungen

Der Name, die Adresse und die Kontaktdaten der Responsible Person müssen:

  • Auf der Produktverpackung, dem Etikett oder den Begleitunterlagen angebracht sein

  • Für Behörden und Endnutzer klar sichtbar und lesbar sein

Wichtige Abgrenzung

Die Responsible Person übernimmt nicht automatisch die gesetzlichen Verpflichtungen eines Importeurs oder eines Bevollmächtigten. Allerdings kann eine einzelne juristische Person mehrere Rollen gleichzeitig erfüllen, sofern sie entsprechend benannt wird.

Zulässige Entitäten

Die Rolle der Responsible Person kann übernommen werden durch:

  • Einen in der EU ansässigen Importeur

  • Einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Beauftragung

  • Einen Fulfillment-Dienstleister (z. B. Logistikplattform) unter bestimmten Voraussetzungen

Überprüft und aktualisiert am 12. Juni 2025 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben