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CE-Anforderungen – Übersicht

Funkgeräte dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften erfüllen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.


Bei Funkprodukten greifen häufig mehrere regulatorische Vorgaben gleichzeitig. Neben der Funkanlagenrichtlinie (RED) können auch die EMV-Richtlinie (EMCD), die Niederspannungsrichtlinie (LVD) oder weitere produktspezifische EU-Rechtsvorschriften anwendbar sein.

Wichtige Punkte

  • Die CE-Kennzeichnung gilt für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden.

  • Hersteller sind verantwortlich für die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation und die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC). Für Hersteller außerhalb der EU wird in vielen Fällen ein Bevollmächtigter (Authorised Representative) benannt.

Unterstützung bei der Umsetzung

IB-Lenhardt AG unterstützt Hersteller bei der Umsetzung der CE-Anforderungen für Funkgeräte, einschließlich Prüfkoordination, technischer Dokumentation, Konformitätsbewertung und Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung (DoC).

CE-Konformitätsbewertung und Kennzeichnung

Regulatorischer Rahmen

Anwendbare Richtlinien ermitteln
z. B. RED, EMCD, LVD
Konformitätsbewertung & technische Dokumentation
Prüfung, Messungen, Unterlagen
Notifizierte Stelle (NB) einschalten
je nach Richtlinie und Konformitätsbewertungsverfahren
ggf. erforderlich
EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen
Verantwortung liegt beim Hersteller
CE-Kennzeichnung anbringen
Voraussetzung für den EWR-Marktzugang
Notifizierte Stelle (NB) einschalten
je nach Richtlinie und Konformitätsbewertungsverfahren
ggf. erforderlich
Hinweis: Die CE-Kennzeichnung ist eine Herstellererklärung — keine Behördenzertifizierung. Bei Funkgeräten gelten häufig mehrere Richtlinien gleichzeitig (RED, EMCD, ggf. LVD). Ob eine Notifizierte Stelle einzuschalten ist, hängt vom jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren ab — bei der RED ist dies für viele Produktkategorien nicht zwingend erforderlich.

Zentrale EU-Richtlinien für Funkgeräte

Funkgeräte im Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen in der Regel mehreren europäischen Richtlinien. Je nach Produkttyp und technischer Ausführung können unterschiedliche Anforderungen aus den jeweiligen Rechtsakten relevant sein.

Die wichtigsten Richtlinien für Funkgeräte sind:

Richtlinie Anwendungsbereich
RED Funkgeräte und Geräte mit Funkfunktion
EMCD Elektromagnetische Verträglichkeit elektronischer Geräte
LVD Elektrische Betriebsmittel innerhalb definierter Spannungsgrenzen
Richtlinie Anwendungsbereich
Radio Equipment Directive (RED) Funkgeräte und Geräte mit Funkfunktion
Electromagnetic Compatibility Directive (EMCD) Elektromagnetische Verträglichkeit elektronischer Geräte
Low Voltage Directive (LVD) Elektrische Betriebsmittel innerhalb definierter Spannungsgrenzen

Weitere relevante EU-Rechtsvorschriften

Neben den zentralen Richtlinien für Funkgeräte können je nach Produkttyp zusätzliche europäische Vorschriften gelten, etwa zu Stoffbeschränkungen, Batterien, Medizinprodukten oder speziellen Sicherheitsanforderungen.

  • RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) – Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

  • Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542 – Anforderungen für Geräte mit integrierten oder austauschbaren Batterien

  • Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Geräte mit medizinischer Zweckbestimmung

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Funkkomponenten in Maschinen oder industriellen Anlagen

  • Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) – Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte (perspektivisch durch die ESPR-Verordnung ersetzt)

Typische Kombinationen von EU-Rechtsvorschriften

In der Praxis gelten für viele Produkte mehrere EU-Rechtsvorschriften gleichzeitig. Die genaue Kombination hängt von der technischen Ausführung, der vorgesehenen Verwendung sowie der Integration von Funkfunktionen in das Gesamtprodukt ab.

Produktbeispiel Typische EU-Rechtsvorschriften
WLAN-Router RED + RoHS
Waschmaschine mit WLAN RED + LVD + RoHS
Funkmodul in einer Maschine RED + Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 + ggf. LVD
Produktbeispiel Typische EU-Rechtsvorschriften
WLAN-Router RED + RoHS
Waschmaschine mit WLAN RED + LVD + RoHS
Funkmodul in einer Maschine RED + Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 + ggf. LVD

Verantwortlichkeiten im CE-Konformitätsprozess

Im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung übernehmen verschiedene Wirtschaftsakteure definierte regulatorische Aufgaben. Diese betreffen insbesondere Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler.

Die Verantwortung für die Konformität des Produkts liegt grundsätzlich beim Hersteller. Weitere Wirtschaftsakteure übernehmen unterstützende oder prüfende Funktionen innerhalb der Lieferkette.

Wirtschaftsakteur Rolle im CE-Konformitätsprozess
Hersteller Durchführung der Konformitätsbewertung, Erstellung der technischen Dokumentation, Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC) und Anbringen der CE-Kennzeichnung
Bevollmächtigter (Authorised Representative) Kann vom Hersteller beauftragt werden, bestimmte regulatorische Aufgaben innerhalb der EU wahrzunehmen
Importeur Stellt sicher, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt hat, das Produkt korrekt gekennzeichnet ist und eine EU-Konformitätserklärung vorliegt; bringt seine Kontaktdaten am Produkt an und ergreift Maßnahmen bei festgestellter Nichtkonformität
Händler Stellt sicher, dass Produkte nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den geltenden EU-Anforderungen entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind
Wirtschaftsakteur Rolle im CE-Konformitätsprozess
Hersteller Durchführung der Konformitätsbewertung, Erstellung der technischen Dokumentation, Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC) und Anbringen der CE-Kennzeichnung
Bevollmächtigter (Authorised Representative) Kann vom Hersteller beauftragt werden, bestimmte regulatorische Aufgaben innerhalb der EU wahrzunehmen
Importeur Stellt sicher, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt hat, das Produkt korrekt gekennzeichnet ist und eine EU-Konformitätserklärung vorliegt; bringt seine Kontaktdaten am Produkt an und ergreift Maßnahmen bei festgestellter Nichtkonformität
Händler Stellt sicher, dass Produkte nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den geltenden EU-Anforderungen entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind

Die konkreten Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure sind in den jeweiligen EU-Rechtsvorschriften sowie im Beschluss Nr. 768/2008/EG über den gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten festgelegt.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Anforderungen zu den wichtigsten europäischen Richtlinien für Funkgeräte finden Sie in den folgenden Übersichtsseiten:

Offizielle Quellen

EU-Rechtsvorschriften und Leitlinien

  • Europäische Kommission: Leitfaden zur Anwendung der EU-Produktvorschriften („Blue Guide“) – 2022

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

  • Beschluss Nr. 768/2008/EG über den gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

  • Übersicht der CE-Kennzeichnungsanforderungen der Europäischen Kommission

    Verfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu

Weitere Ressource

  • TAMSys by IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System

    Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, technischer Dokumentation, Kennzeichnungsanforderungen und regulatorischer Produktinformationen über den gesamten Produktlebenszyklus.

    TAMSys – Type Approval Management System

Hinweis: Alle Quellen wurden zuletzt im März 2026 überprüft. Für den aktuellsten Stand der Rechtsvorschriften empfiehlt sich die Recherche in der EUR-Lex-Datenbank sowie auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.

Überprüft und aktualisiert am 17. März 2026 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben
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