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CE-Anforderungen – Übersicht

Funkgeräte dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften erfüllen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.


Für Funkgeräte können mehrere EU-Rechtsakte gleichzeitig relevant sein. Die Funkanlagenrichtlinie (RED) bildet den zentralen Rechtsrahmen und übernimmt die einschlägigen Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie (LVD) sowie die wesentlichen Anforderungen der EMV-Richtlinie (EMCD). Weitere produktspezifische EU-Rechtsvorschriften können je nach Produkt parallel anwendbar sein.

Wichtige Punkte

  • Die CE-Kennzeichnung gilt für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden.

  • Hersteller sind verantwortlich für die Durchführung der Konformitätsbewertung, die Erstellung der technischen Dokumentation und die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC).

Unterstützung bei der Umsetzung

IB-Lenhardt AG unterstützt Hersteller bei der CE-Konformität von Funkgeräten, einschließlich Prüfkoordination, technischer Dokumentation, Unterstützung im Konformitätsbewertungsverfahren und Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung (DoC).

CE-Konformitätsbewertung und Kennzeichnung

Regulatorischer Rahmen

Anwendbare EU-Rechtsvorschriften ermitteln
z. B. RED, EMCD, LVD, RoHS und anwendbare produktspezifische Rechtsvorschriften
Konformitätsbewertung & technische Dokumentation
Bewertung, Prüfungen und Nachweisdokumentation
Notifizierte Stelle (NB) einschalten
Kann je nach anwendbarer Rechtsvorschrift und Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich sein
EU-Konformitätserklärung (DoC) ausstellen
Verantwortung liegt beim Hersteller
CE-Kennzeichnung anbringen
Voraussetzung für den Marktzugang im EWR
Notifizierte Stelle (NB) einschalten
Kann je nach anwendbarer Rechtsvorschrift und Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich sein
Hinweis: Die CE-Kennzeichnung ist eine Herstellererklärung, keine Behördenzertifizierung. Je nach Produkt können RED, EMCD, LVD und weitere EU-Rechtsvorschriften relevant sein. Fällt ein Funkgerät unter die RED, gelten LVD und EMCD für dasselbe Funkgerät normalerweise nicht zusätzlich. Ob eine Notifizierte Stelle einzubeziehen ist, hängt von den anwendbaren Rechtsvorschriften und dem Konformitätsbewertungsverfahren ab.

Zentrale EU-Richtlinien mit Relevanz für Funkgeräte

Welche EU-Richtlinie anwendbar ist, hängt vom Produkttyp, der technischen Ausführung und davon ab, ob das Produkt eine Funkfunktion enthält.

Die wichtigsten Richtlinien für Funkgeräte sind:

Richtlinie Anwendungsbereich
RED Funkgeräte und Produkte mit integrierter Funkfunktion
EMCD Elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer und elektronischer Betriebsmittel
LVD Elektrische Betriebsmittel innerhalb definierter Spannungsgrenzen
Richtlinie Anwendungsbereich
Radio Equipment Directive (RED) Funkgeräte und Produkte mit integrierter Funkfunktion
Electromagnetic Compatibility Directive (EMCD) Elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer und elektronischer Betriebsmittel
Low Voltage Directive (LVD) Elektrische Betriebsmittel innerhalb definierter Spannungsgrenzen

Weitere relevante EU-Rechtsvorschriften

Je nach Produkttyp können weitere EU-Rechtsvorschriften gelten, etwa zu Stoffbeschränkungen, Batterien, Medizinprodukten, Maschinen oder Ökodesign.

  • RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) – Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

  • Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – Anforderungen an Batterien und Produkte, die Batterien enthalten

  • Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Anforderungen an Medizinprodukte und Zubehör mit medizinischer Zweckbestimmung

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Sicherheitsanforderungen an Maschinen, einschließlich Maschinen mit integrierten Funkgeräten; die Verordnung gilt ab dem 20. Januar 2027

  • Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 (ESPR) und anwendbare produktspezifische Ökodesign-Maßnahmen – Ökodesign-Anforderungen an erfasste Produktgruppen; bestehende Maßnahmen des bisherigen Rechtsrahmens können während des Übergangs weitergelten

Typische Kombinationen von EU-Rechtsvorschriften

In der Praxis können für ein Produkt mehrere EU-Rechtsvorschriften gleichzeitig gelten. Die genaue Kombination hängt von der technischen Ausführung, der vorgesehenen Verwendung sowie der Integration von Funkfunktionen ab.

Produktbeispiel Typische EU-Rechtsvorschriften
WLAN-Router RED + RoHS
Waschmaschine mit integriertem WLAN RED + RoHS + anwendbare Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften
Maschine mit integriertem Funkgerät RED + Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bis 19. Januar 2027) / Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ab 20. Januar 2027) + gegebenenfalls RoHS
Produktbeispiel Typische EU-Rechtsvorschriften
WLAN-Router RED + RoHS
Waschmaschine mit integriertem WLAN RED + RoHS + anwendbare Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften
Maschine mit integriertem Funkgerät RED + Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bis 19. Januar 2027) / Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ab 20. Januar 2027) + gegebenenfalls RoHS

Verantwortlichkeiten im CE-Konformitätsprozess

Im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung übernehmen verschiedene Wirtschaftsakteure klar definierte regulatorische Aufgaben. Dazu zählen insbesondere Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler.

Die Verantwortung für die Konformität des Produkts liegt grundsätzlich beim Hersteller. Weitere Wirtschaftsakteure haben spezifische Prüf- und Compliance-Pflichten innerhalb der Lieferkette.

Wirtschaftsakteur Rolle im CE-Konformitätsprozess
Hersteller Führt die Konformitätsbewertung durch, erstellt die technische Dokumentation, stellt die EU-Konformitätserklärung (DoC) aus und bringt die CE-Kennzeichnung an
Bevollmächtigter (Authorised Representative) Kann vom Hersteller im Rahmen eines schriftlichen Mandats beauftragt werden, bestimmte regulatorische Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen
Importeur Prüft, ob der Hersteller die erforderliche Konformitätsbewertung durchgeführt hat, das Produkt die vorgeschriebene Kennzeichnung trägt und die erforderlichen Unterlagen verfügbar sind. Bringt seine Identifikations- und Kontaktdaten wie vorgeschrieben an und ergreift bei Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen
Händler Handelt mit der gebotenen Sorgfalt und prüft vor der Bereitstellung auf dem Markt, ob das Produkt die vorgeschriebene Kennzeichnung trägt, von den erforderlichen Unterlagen begleitet wird und die erforderlichen Angaben zu Hersteller und Importeur enthält
Wirtschaftsakteur Rolle im CE-Konformitätsprozess
Hersteller Führt die Konformitätsbewertung durch, erstellt die technische Dokumentation, stellt die EU-Konformitätserklärung (DoC) aus und bringt die CE-Kennzeichnung an
Bevollmächtigter (Authorised Representative) Kann vom Hersteller im Rahmen eines schriftlichen Mandats beauftragt werden, bestimmte regulatorische Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen
Importeur Prüft, ob der Hersteller die erforderliche Konformitätsbewertung durchgeführt hat, das Produkt die vorgeschriebene Kennzeichnung trägt und die erforderlichen Unterlagen verfügbar sind. Bringt seine Identifikations- und Kontaktdaten wie vorgeschrieben an und ergreift bei Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen
Händler Handelt mit der gebotenen Sorgfalt und prüft vor der Bereitstellung auf dem Markt, ob das Produkt die vorgeschriebene Kennzeichnung trägt, von den erforderlichen Unterlagen begleitet wird und die erforderlichen Angaben zu Hersteller und Importeur enthält

Die konkreten Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure sind in den jeweils anwendbaren EU-Rechtsvorschriften festgelegt, die sich grundsätzlich am gemeinsamen Rechtsrahmen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG orientieren.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Anforderungen zu den zentralen EU-Richtlinien mit Relevanz für Funk- und Elektronikprodukte finden Sie auf den folgenden Übersichtsseiten:

Offizielle Quellen

EU-Rechtsvorschriften und Leitlinien

  • Europäische Kommission: Leitfaden zur Anwendung der EU-Produktvorschriften („Blue Guide“) – 2022

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

  • Beschluss Nr. 768/2008/EG über den gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

    Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu

  • Übersicht der CE-Kennzeichnungsanforderungen der Europäischen Kommission

    Verfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu

Weitere Ressource

  • TAMSys by IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System

    Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, technischer Dokumentation, Kennzeichnungsanforderungen und regulatorischer Produktinformationen über den gesamten Produktlebenszyklus.

    TAMSys – Type Approval Management System

Hinweis: Alle Quellen wurden zuletzt im Juli 2026 überprüft. Für den aktuellsten Stand der Rechtsvorschriften empfiehlt sich die Recherche in der EUR-Lex-Datenbank sowie auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.

Überprüft und aktualisiert am 17. Juli 2026
Autor: IBL-Editors Team
Technische Überprüfung: Oliver Kneip - Managing Director | KL-Certification GmbH
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