CE-Anforderungen – Übersicht
Funkgeräte dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften erfüllen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.
Für Funkgeräte können mehrere EU-Rechtsakte gleichzeitig relevant sein. Die Funkanlagenrichtlinie (RED) bildet den zentralen Rechtsrahmen und übernimmt die einschlägigen Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie (LVD) sowie die wesentlichen Anforderungen der EMV-Richtlinie (EMCD). Weitere produktspezifische EU-Rechtsvorschriften können je nach Produkt parallel anwendbar sein.
Wichtige Punkte
Die CE-Kennzeichnung gilt für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden.
Hersteller sind verantwortlich für die Durchführung der Konformitätsbewertung, die Erstellung der technischen Dokumentation und die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC).
Unterstützung bei der Umsetzung
IB-Lenhardt AG unterstützt Hersteller bei der CE-Konformität von Funkgeräten, einschließlich Prüfkoordination, technischer Dokumentation, Unterstützung im Konformitätsbewertungsverfahren und Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung (DoC).
Regulatorischer Rahmen
Zentrale EU-Richtlinien mit Relevanz für Funkgeräte
Welche EU-Richtlinie anwendbar ist, hängt vom Produkttyp, der technischen Ausführung und davon ab, ob das Produkt eine Funkfunktion enthält.
Die wichtigsten Richtlinien für Funkgeräte sind:
| Richtlinie | Anwendungsbereich |
|---|---|
| RED | Funkgeräte und Produkte mit integrierter Funkfunktion |
| EMCD | Elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer und elektronischer Betriebsmittel |
| LVD | Elektrische Betriebsmittel innerhalb definierter Spannungsgrenzen |
| Richtlinie | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Radio Equipment Directive (RED) | Funkgeräte und Produkte mit integrierter Funkfunktion |
| Electromagnetic Compatibility Directive (EMCD) | Elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer und elektronischer Betriebsmittel |
| Low Voltage Directive (LVD) | Elektrische Betriebsmittel innerhalb definierter Spannungsgrenzen |
Weitere relevante EU-Rechtsvorschriften
Je nach Produkttyp können weitere EU-Rechtsvorschriften gelten, etwa zu Stoffbeschränkungen, Batterien, Medizinprodukten, Maschinen oder Ökodesign.
RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) – Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – Anforderungen an Batterien und Produkte, die Batterien enthalten
Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Anforderungen an Medizinprodukte und Zubehör mit medizinischer Zweckbestimmung
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Sicherheitsanforderungen an Maschinen, einschließlich Maschinen mit integrierten Funkgeräten; die Verordnung gilt ab dem 20. Januar 2027
Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 (ESPR) und anwendbare produktspezifische Ökodesign-Maßnahmen – Ökodesign-Anforderungen an erfasste Produktgruppen; bestehende Maßnahmen des bisherigen Rechtsrahmens können während des Übergangs weitergelten
Typische Kombinationen von EU-Rechtsvorschriften
In der Praxis können für ein Produkt mehrere EU-Rechtsvorschriften gleichzeitig gelten. Die genaue Kombination hängt von der technischen Ausführung, der vorgesehenen Verwendung sowie der Integration von Funkfunktionen ab.
| Produktbeispiel | Typische EU-Rechtsvorschriften |
|---|---|
| WLAN-Router | RED + RoHS |
| Waschmaschine mit integriertem WLAN | RED + RoHS + anwendbare Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften |
| Maschine mit integriertem Funkgerät | RED + Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bis 19. Januar 2027) / Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ab 20. Januar 2027) + gegebenenfalls RoHS |
| Produktbeispiel | Typische EU-Rechtsvorschriften |
|---|---|
| WLAN-Router | RED + RoHS |
| Waschmaschine mit integriertem WLAN | RED + RoHS + anwendbare Ökodesign- und Energiekennzeichnungsvorschriften |
| Maschine mit integriertem Funkgerät | RED + Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bis 19. Januar 2027) / Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ab 20. Januar 2027) + gegebenenfalls RoHS |
Verantwortlichkeiten im CE-Konformitätsprozess
Im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung übernehmen verschiedene Wirtschaftsakteure klar definierte regulatorische Aufgaben. Dazu zählen insbesondere Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler.
Die Verantwortung für die Konformität des Produkts liegt grundsätzlich beim Hersteller. Weitere Wirtschaftsakteure haben spezifische Prüf- und Compliance-Pflichten innerhalb der Lieferkette.
| Wirtschaftsakteur | Rolle im CE-Konformitätsprozess |
|---|---|
| Hersteller | Führt die Konformitätsbewertung durch, erstellt die technische Dokumentation, stellt die EU-Konformitätserklärung (DoC) aus und bringt die CE-Kennzeichnung an |
| Bevollmächtigter (Authorised Representative) | Kann vom Hersteller im Rahmen eines schriftlichen Mandats beauftragt werden, bestimmte regulatorische Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen |
| Importeur | Prüft, ob der Hersteller die erforderliche Konformitätsbewertung durchgeführt hat, das Produkt die vorgeschriebene Kennzeichnung trägt und die erforderlichen Unterlagen verfügbar sind. Bringt seine Identifikations- und Kontaktdaten wie vorgeschrieben an und ergreift bei Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen |
| Händler | Handelt mit der gebotenen Sorgfalt und prüft vor der Bereitstellung auf dem Markt, ob das Produkt die vorgeschriebene Kennzeichnung trägt, von den erforderlichen Unterlagen begleitet wird und die erforderlichen Angaben zu Hersteller und Importeur enthält |
| Wirtschaftsakteur | Rolle im CE-Konformitätsprozess |
|---|---|
| Hersteller | Führt die Konformitätsbewertung durch, erstellt die technische Dokumentation, stellt die EU-Konformitätserklärung (DoC) aus und bringt die CE-Kennzeichnung an |
| Bevollmächtigter (Authorised Representative) | Kann vom Hersteller im Rahmen eines schriftlichen Mandats beauftragt werden, bestimmte regulatorische Aufgaben in dessen Namen wahrzunehmen |
| Importeur | Prüft, ob der Hersteller die erforderliche Konformitätsbewertung durchgeführt hat, das Produkt die vorgeschriebene Kennzeichnung trägt und die erforderlichen Unterlagen verfügbar sind. Bringt seine Identifikations- und Kontaktdaten wie vorgeschrieben an und ergreift bei Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen |
| Händler | Handelt mit der gebotenen Sorgfalt und prüft vor der Bereitstellung auf dem Markt, ob das Produkt die vorgeschriebene Kennzeichnung trägt, von den erforderlichen Unterlagen begleitet wird und die erforderlichen Angaben zu Hersteller und Importeur enthält |
Die konkreten Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure sind in den jeweils anwendbaren EU-Rechtsvorschriften festgelegt, die sich grundsätzlich am gemeinsamen Rechtsrahmen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG orientieren.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Anforderungen zu den zentralen EU-Richtlinien mit Relevanz für Funk- und Elektronikprodukte finden Sie auf den folgenden Übersichtsseiten:
Offizielle Quellen
EU-Rechtsvorschriften und Leitlinien
-
Europäische Kommission: Leitfaden zur Anwendung der EU-Produktvorschriften („Blue Guide“) – 2022
Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu
-
Beschluss Nr. 768/2008/EG über den gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu
-
Übersicht der CE-Kennzeichnungsanforderungen der Europäischen Kommission
Verfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu
Weitere Ressource
-
TAMSys by IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System
Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, technischer Dokumentation, Kennzeichnungsanforderungen und regulatorischer Produktinformationen über den gesamten Produktlebenszyklus.
Hinweis: Alle Quellen wurden zuletzt im Juli 2026 überprüft. Für den aktuellsten Stand der Rechtsvorschriften empfiehlt sich die Recherche in der EUR-Lex-Datenbank sowie auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.
Autor: IBL-Editors Team
Technische Überprüfung: Oliver Kneip - Managing Director | KL-Certification GmbH Feedback zu diesem Artikel geben