CE-Anforderungen – Übersicht
Funkgeräte dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften erfüllen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.
Bei Funkprodukten greifen häufig mehrere regulatorische Vorgaben gleichzeitig. Neben der Funkanlagenrichtlinie (RED) können auch die EMV-Richtlinie (EMCD), die Niederspannungsrichtlinie (LVD) oder weitere produktspezifische EU-Rechtsvorschriften anwendbar sein.
Wichtige Punkte
Die CE-Kennzeichnung gilt für Produkte, die unter EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt wurden.
Hersteller sind verantwortlich für die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation und die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC). Für Hersteller außerhalb der EU wird in vielen Fällen ein Bevollmächtigter (Authorised Representative) benannt.
Unterstützung bei der Umsetzung
IB-Lenhardt AG unterstützt Hersteller bei der Umsetzung der CE-Anforderungen für Funkgeräte, einschließlich Prüfkoordination, technischer Dokumentation, Konformitätsbewertung und Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung (DoC).
Regulatorischer Rahmen
Zentrale EU-Richtlinien für Funkgeräte
Funkgeräte im Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen in der Regel mehreren europäischen Richtlinien. Je nach Produkttyp und technischer Ausführung können unterschiedliche Anforderungen aus den jeweiligen Rechtsakten relevant sein.
Die wichtigsten Richtlinien für Funkgeräte sind:
| Richtlinie | Anwendungsbereich |
|---|---|
| RED | Funkgeräte und Geräte mit Funkfunktion |
| EMCD | Elektromagnetische Verträglichkeit elektronischer Geräte |
| LVD | Elektrische Betriebsmittel innerhalb definierter Spannungsgrenzen |
| Richtlinie | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Radio Equipment Directive (RED) | Funkgeräte und Geräte mit Funkfunktion |
| Electromagnetic Compatibility Directive (EMCD) | Elektromagnetische Verträglichkeit elektronischer Geräte |
| Low Voltage Directive (LVD) | Elektrische Betriebsmittel innerhalb definierter Spannungsgrenzen |
Weitere relevante EU-Rechtsvorschriften
Neben den zentralen Richtlinien für Funkgeräte können je nach Produkttyp zusätzliche europäische Vorschriften gelten, etwa zu Stoffbeschränkungen, Batterien, Medizinprodukten oder speziellen Sicherheitsanforderungen.
RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) – Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542 – Anforderungen für Geräte mit integrierten oder austauschbaren Batterien
Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) – Geräte mit medizinischer Zweckbestimmung
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Funkkomponenten in Maschinen oder industriellen Anlagen
Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) – Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte (perspektivisch durch die ESPR-Verordnung ersetzt)
Typische Kombinationen von EU-Rechtsvorschriften
In der Praxis gelten für viele Produkte mehrere EU-Rechtsvorschriften gleichzeitig. Die genaue Kombination hängt von der technischen Ausführung, der vorgesehenen Verwendung sowie der Integration von Funkfunktionen in das Gesamtprodukt ab.
| Produktbeispiel | Typische EU-Rechtsvorschriften |
|---|---|
| WLAN-Router | RED + RoHS |
| Waschmaschine mit WLAN | RED + LVD + RoHS |
| Funkmodul in einer Maschine | RED + Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 + ggf. LVD |
| Produktbeispiel | Typische EU-Rechtsvorschriften |
|---|---|
| WLAN-Router | RED + RoHS |
| Waschmaschine mit WLAN | RED + LVD + RoHS |
| Funkmodul in einer Maschine | RED + Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 + ggf. LVD |
Verantwortlichkeiten im CE-Konformitätsprozess
Im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung übernehmen verschiedene Wirtschaftsakteure definierte regulatorische Aufgaben. Diese betreffen insbesondere Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler.
Die Verantwortung für die Konformität des Produkts liegt grundsätzlich beim Hersteller. Weitere Wirtschaftsakteure übernehmen unterstützende oder prüfende Funktionen innerhalb der Lieferkette.
| Wirtschaftsakteur | Rolle im CE-Konformitätsprozess |
|---|---|
| Hersteller | Durchführung der Konformitätsbewertung, Erstellung der technischen Dokumentation, Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC) und Anbringen der CE-Kennzeichnung |
| Bevollmächtigter (Authorised Representative) | Kann vom Hersteller beauftragt werden, bestimmte regulatorische Aufgaben innerhalb der EU wahrzunehmen |
| Importeur | Stellt sicher, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt hat, das Produkt korrekt gekennzeichnet ist und eine EU-Konformitätserklärung vorliegt; bringt seine Kontaktdaten am Produkt an und ergreift Maßnahmen bei festgestellter Nichtkonformität |
| Händler | Stellt sicher, dass Produkte nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den geltenden EU-Anforderungen entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind |
| Wirtschaftsakteur | Rolle im CE-Konformitätsprozess |
|---|---|
| Hersteller | Durchführung der Konformitätsbewertung, Erstellung der technischen Dokumentation, Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (DoC) und Anbringen der CE-Kennzeichnung |
| Bevollmächtigter (Authorised Representative) | Kann vom Hersteller beauftragt werden, bestimmte regulatorische Aufgaben innerhalb der EU wahrzunehmen |
| Importeur | Stellt sicher, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt hat, das Produkt korrekt gekennzeichnet ist und eine EU-Konformitätserklärung vorliegt; bringt seine Kontaktdaten am Produkt an und ergreift Maßnahmen bei festgestellter Nichtkonformität |
| Händler | Stellt sicher, dass Produkte nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den geltenden EU-Anforderungen entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind |
Die konkreten Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure sind in den jeweiligen EU-Rechtsvorschriften sowie im Beschluss Nr. 768/2008/EG über den gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten festgelegt.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Anforderungen zu den wichtigsten europäischen Richtlinien für Funkgeräte finden Sie in den folgenden Übersichtsseiten:
Offizielle Quellen
EU-Rechtsvorschriften und Leitlinien
-
Europäische Kommission: Leitfaden zur Anwendung der EU-Produktvorschriften („Blue Guide“) – 2022
Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu
-
Beschluss Nr. 768/2008/EG über den gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
Verfügbar unter: eur-lex.europa.eu
-
Übersicht der CE-Kennzeichnungsanforderungen der Europäischen Kommission
Verfügbar unter: single-market-economy.ec.europa.eu
Weitere Ressource
-
TAMSys by IB-Lenhardt AG – Type Approval Management System
Zentrale Plattform zur Verwaltung internationaler Funkzulassungen, technischer Dokumentation, Kennzeichnungsanforderungen und regulatorischer Produktinformationen über den gesamten Produktlebenszyklus.
Hinweis: Alle Quellen wurden zuletzt im März 2026 überprüft. Für den aktuellsten Stand der Rechtsvorschriften empfiehlt sich die Recherche in der EUR-Lex-Datenbank sowie auf den offiziellen Seiten der Europäischen Kommission.