Importeur und Bevollmächtigter Vertreter (Importer / Authorized Representative)
Importeure und bevollmächtigte Vertreter (Authorized Representatives, AR) sind zwei unterschiedliche Akteure im Sinne der EU-Produktvorschriften. Sie gewährleisten, dass Produkte aus Nicht-EU-Staaten allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bevor sie auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellt werden.
Importeur
Ein Importeur ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, die ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt. Der Importeur ist rechtlich dafür verantwortlich, dass:
das Produkt den anwendbaren EU-Vorschriften entspricht,
eine gültige EU-Konformitätserklärung (DoC) vorliegt,
die technische Dokumentation auf Verlangen gegenüber nationalen Behörden bereitgestellt werden kann,
die CE-Kennzeichnung und gesetzlich vorgeschriebene Produktkennzeichnung korrekt angebracht sind,
Name und Kontaktanschrift des Importeurs auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegeben sind.
Das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt durch den Importeur gilt rechtlich als „Inverkehrbringen“ im Sinne des EU-Rechts – für alle Produkte, die aus einem Drittland stammen.
Bevollmächtigter Vertreter (Authorized Representative)
Ein bevollmächtigter Vertreter ist eine juristische Person mit Sitz in der EU, die vom Hersteller außerhalb der EU schriftlich beauftragt wurde, bestimmte Aufgaben im Namen des Herstellers zu übernehmen. Zu den möglichen Aufgaben eines AR gehören:
Aufbewahrung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen,
Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden,
Durchführung von Aufgaben, die im Mandat ausdrücklich festgelegt sind.
Ein bevollmächtigter Vertreter übernimmt nicht automatisch die Rolle des Importeurs, es sei denn, er tritt ausdrücklich in dieser Funktion auf.
Wesentlicher Unterschied
Rolle | Details |
---|---|
Importeur |
Rechtliche Verantwortung: Bringt Produkt in den EU-Markt ein, trägt volle Verantwortung für die Konformität Auslöser: Einfuhr eines Produkts Sitz in der EU erforderlich: Ja |
Bevollmächtigter Vertreter |
Rechtliche Verantwortung: Handelt im Auftrag eines Nicht-EU-Herstellers mit eingeschränktem Mandat Auslöser: Schriftliche Bevollmächtigung Sitz in der EU erforderlich: Ja |
Rolle | Rechtliche Verantwortung | Auslöser | Sitz in der EU erforderlich |
---|---|---|---|
Importeur | Bringt Produkt in den EU-Markt ein, trägt volle Verantwortung für die Konformität | Einfuhr eines Produkts | Ja |
Bevollmächtigter Vertreter | Handelt im Auftrag eines Nicht-EU-Herstellers mit eingeschränktem Mandat | Schriftliche Bevollmächtigung | Ja |
Rechtliche Grundlage
Die Rollen des Importeurs und des bevollmächtigten Vertreters sind durch verschiedene EU-Rechtsakte verbindlich geregelt. Insbesondere gelten folgende Vorschriften:
Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 über die Marktüberwachung und Konformität von Produkten
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Festlegung von Anforderungen an die Akkreditierung und Marktüberwachung
Spezifische EU-Richtlinien und -Verordnungen je nach Produktgruppe, z. B.:
RED – Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagen)
EMCD – Richtlinie 2014/30/EU (elektromagnetische Verträglichkeit)
LVD – Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
MDR – Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukte)
Weitere Details zur Auslegung dieser Rollen bietet die offizielle Leitlinie der Europäischen Kommission: Blaue Anleitung zur Umsetzung der EU-Produktvorschriften (2022, PDF)
(Originaltitel: Blue Guide on the implementation of EU product rules)
Diese Anleitung erläutert Begriffe wie Inverkehrbringen, CE-Kennzeichnung, Marktüberwachung, wirtschaftliche Akteure und deren Verantwortung im Binnenmarkt umfassend und praxisnah.