esc zum verlassen

Importeur und Bevollmächtigter Vertreter (Importer / Authorized Representative)

Importeure und bevollmächtigte Vertreter (Authorized Representatives, AR) sind zwei unterschiedliche Akteure im Sinne der EU-Produktvorschriften. Sie gewährleisten, dass Produkte aus Nicht-EU-Staaten allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bevor sie auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellt werden.

Importeur

Ein Importeur ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, die ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt. Der Importeur ist rechtlich dafür verantwortlich, dass:

  • das Produkt den anwendbaren EU-Vorschriften entspricht,

  • eine gültige EU-Konformitätserklärung (DoC) vorliegt,

  • die technische Dokumentation auf Verlangen gegenüber nationalen Behörden bereitgestellt werden kann,

  • die CE-Kennzeichnung und gesetzlich vorgeschriebene Produktkennzeichnung korrekt angebracht sind,

  • Name und Kontaktanschrift des Importeurs auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegeben sind.

Das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt durch den Importeur gilt rechtlich als „Inverkehrbringen“ im Sinne des EU-Rechts – für alle Produkte, die aus einem Drittland stammen.

Bevollmächtigter Vertreter (Authorized Representative)

Ein bevollmächtigter Vertreter ist eine juristische Person mit Sitz in der EU, die vom Hersteller außerhalb der EU schriftlich beauftragt wurde, bestimmte Aufgaben im Namen des Herstellers zu übernehmen. Zu den möglichen Aufgaben eines AR gehören:

  • Aufbewahrung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen,

  • Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden,

  • Durchführung von Aufgaben, die im Mandat ausdrücklich festgelegt sind.

Ein bevollmächtigter Vertreter übernimmt nicht automatisch die Rolle des Importeurs, es sei denn, er tritt ausdrücklich in dieser Funktion auf.

Wesentlicher Unterschied

Rolle Details
Importeur Rechtliche Verantwortung: Bringt Produkt in den EU-Markt ein, trägt volle Verantwortung für die Konformität
Auslöser: Einfuhr eines Produkts
Sitz in der EU erforderlich: Ja
Bevollmächtigter Vertreter Rechtliche Verantwortung: Handelt im Auftrag eines Nicht-EU-Herstellers mit eingeschränktem Mandat
Auslöser: Schriftliche Bevollmächtigung
Sitz in der EU erforderlich: Ja
Rolle Rechtliche Verantwortung Auslöser Sitz in der EU erforderlich
Importeur Bringt Produkt in den EU-Markt ein, trägt volle Verantwortung für die Konformität Einfuhr eines Produkts Ja
Bevollmächtigter Vertreter Handelt im Auftrag eines Nicht-EU-Herstellers mit eingeschränktem Mandat Schriftliche Bevollmächtigung Ja

Rechtliche Grundlage

Die Rollen des Importeurs und des bevollmächtigten Vertreters sind durch verschiedene EU-Rechtsakte verbindlich geregelt. Insbesondere gelten folgende Vorschriften:

  • Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 über die Marktüberwachung und Konformität von Produkten

  • Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Festlegung von Anforderungen an die Akkreditierung und Marktüberwachung

  • Spezifische EU-Richtlinien und -Verordnungen je nach Produktgruppe, z. B.:

    • RED – Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagen)

    • EMCD – Richtlinie 2014/30/EU (elektromagnetische Verträglichkeit)

    • LVD – Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)

    • MDR – Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukte)


Weitere Details zur Auslegung dieser Rollen bietet die offizielle Leitlinie der Europäischen Kommission: Blaue Anleitung zur Umsetzung der EU-Produktvorschriften (2022, PDF)
(Originaltitel: Blue Guide on the implementation of EU product rules)


Diese Anleitung erläutert Begriffe wie Inverkehrbringen, CE-Kennzeichnung, Marktüberwachung, wirtschaftliche Akteure und deren Verantwortung im Binnenmarkt umfassend und praxisnah.

Überprüft und aktualisiert am 12. Juni 2025 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben