Industrie fordert vollständige EU-Freigabe des oberen 6-GHz-Bandes für WLAN

Führende Telekommunikations- und Infrastrukturunternehmen haben sich in einem offenen Schreiben an den Bundesminister für Digitales, Karsten Wildberger, gewandt und fordern eine klare Positionierung Deutschlands zur künftigen Nutzung des oberen 6-GHz-Frequenzbands (6425–7125 MHz). Ziel ist eine vollständige Freigabe des Frequenzbereichs für lizenzfreies WLAN auf EU-Ebene. Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem Deutsche Glasfaser, EWE TEL, HPE, Fritz (AVM), Lancom Systems und NetCologne.
Die IB-Lenhardt AG unterstützt diese Position ausdrücklich
Als akkreditiertes Prüflabor mit internationaler Expertise im Bereich Funkzulassungen sieht die IB-Lenhardt AG in der Freigabe dieses Spektrums einen entscheidenden Schritt für die Weiterentwicklung leistungsfähiger WLAN-Technologien – insbesondere im Zusammenhang mit Wi-Fi 7 und deren Anwendungen in Industrie 4.0, eHealth, Energieinfrastruktur und Bildung.
Warum das obere 6-GHz-Band so wichtig ist:
Etwa 90 % des gesamten Datenverkehrs in Deutschland werden bereits heute über Festnetz- und WLAN-Infrastrukturen abgewickelt.
Der neue Standard Wi-Fi 7 erfordert Kanalbandbreiten von bis zu 320 MHz, die nur im oberen 6-GHz-Band zur Verfügung stehen.
Eine exklusive Frequenzzuteilung an Mobilfunkanbieter würde sich voraussichtlich auf dicht besiedelte urbane Gebiete beschränken – während ländliche und suburbane Regionen weitgehend ungenutzt blieben.
WLAN ist flächendeckend verfügbar, leistungsfähig und wirtschaftlich einsetzbar.
Die nächste Plenarsitzung der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) – dem hochrangigen Beratungsgremium der Europäischen Kommission für Frequenzpolitik – ist für den 12. November 2025 angesetzt. Im Rahmen dieser Sitzung wird eine Empfehlung zur künftigen Nutzung des oberen 6-GHz-Bandes erwartet. Auf dieser Grundlage könnte die Europäische Kommission eine harmonisierte Regelung auf EU-Ebene einleiten.
Weitere Hintergründe finden Sie im Beitrag von Heise Online vom 26. Oktober 2025.