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SRRC für Short-Range-Devices (SRD)

Wichtige Punkte

  • Für alle Short-Range-Devices (SRD), die in China über Mikroleistungsgrenzen hinaus senden oder regulierte Frequenzbänder nutzen, ist eine SRRC-Zertifizierung verpflichtend.

  • Sämtliche Prüfungen müssen in China in vom MIIT benannten Prüflaboren durchgeführt werden.

  • Häufig genutzte Technologien wie Bluetooth, Wi-Fi (2,4 GHz / 5 GHz) und Zigbee unterliegen in der Regel der Zulassungspflicht.

  • Zugelassene Geräte müssen mit einer gültigen CMIIT-ID gekennzeichnet sein. Ausländische Hersteller benötigen einen lokalen Antragsteller.

  • Eine generelle Ausnahme für zertifizierte Funkmodule besteht unter SRRC nicht.

Zulassungsanforderungen für SRD-Technologien

Bluetooth-, Wi‑Fi- und Zigbee-Geräte gelten in China als genehmigungspflichtige Funkanlagen, sofern sie aktiv senden und dabei Mikroleistungsgrenzen überschreiten oder regulierte Frequenzbänder nutzen.

Diese Technologien sind zentrale Bestandteile moderner drahtloser Systeme – sowohl in der Unterhaltungselektronik als auch in industriellen Anwendungen und im Automobilbereich.


SRD-Technologien unterliegen spezifischen Prüf-, Frequenz- und Kennzeichnungsvorgaben. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht typischer Anforderungen nach Funkstandard.

Bluetooth (SRRC-Zulassung)

Sowohl Bluetooth Classic (BR/EDR) als auch Bluetooth Low Energy (LE) – einschließlich LE Audio – erfordern in China eine SRRC-Typenzulassung, wenn Mikroleistungsgrenzen überschritten oder regulierte Frequenzen genutzt werden.


Bluetooth arbeitet üblicherweise im 2,4-GHz-ISM-Band. Wird dabei eine Sendeleistung von mehr als 10 mW EIRP erreicht, ist eine Zulassung zwingend erforderlich.
Auch vorzertifizierte Funkmodule müssen individuell zugelassen werden – eine generelle Freistellung besteht nicht.

Zentrale Anforderungen

  • Durchführung aller Prüfungen in MIIT-akkreditierten Prüflaboren in China

  • Nachweis des Frequenzsprungverhaltens bei Classic-Bluetooth-Geräten

  • Bewertung relevanter HF-Parameter wie Ausgangsleistung, Bandbreite und Störaussendungen

  • Einreichung vollständiger technischer Dokumentation in chinesischer Sprache

  • Kennzeichnung mit einer gültigen CMIIT-ID am Gerät oder in der Anleitung

  • E-Label nur zulässig, wenn im Zertifizierungsprozess ausdrücklich genehmigt

Vollständige Kennzeichnungsregeln zur CMIIT-ID anzeigen
Bluetooth – Technologie & Compliance: Internationale Zulassung im Überblick

UWB (SRRC-Zulassung)

Ultra-Wideband (UWB) ist in China zulassungspflichtig, wenn Geräte im regulierten Frequenzbereich von 7163–8812 MHz senden. Die SRRC-Zertifizierung unterliegt dabei besonderen technischen und betrieblichen Auflagen.

Zentrale Anforderungen

  • Durchführung aller Prüfungen in MIIT-akkreditierten Prüflaboren in China

  • Nachweis der Einhaltung von Impulsparametern, Bandbreite und Störaussendungen

  • Einhaltung von Nutzungsbeschränkungen wie z. B. Indoor-only-Betrieb oder Interferenzvermeidung

  • Kennzeichnung mit einer gültigen CMIIT-ID

  • Antragstellung und Registrierung durch eine chinesische Rechtseinheit

  • UWB-Zertifikate gelten in der Regel nur für ein Jahr

UWB-Geräte müssen so konfiguriert sein, dass sie ausschließlich im freigegebenen Spektrum betrieben werden. Auch zertifizierte Module sind nicht automatisch freigestellt und müssen einzeln zugelassen werden.

Die Grundlage für die SRRC-Zulassung bildet die MIIT-Mitteilung Nr. 77 (2024), die die zulässigen Frequenzbereiche und Betriebsbedingungen für UWB-Technologie in China definiert. Sie ersetzt die frühere Mitteilung Nr. 354 (2008).


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Zur globalen Übersicht: UWB – Technologie & Compliance

Kennzeichnungspflichten für SRD-Geräte (CMIIT-ID)

Alle Geräte mit SRRC-Zertifizierung müssen eine gültige CMIIT-ID tragen. Platzierung, Format und Sichtbarkeit richten sich nach Produkttyp und Gehäuseform.


Die Kennzeichnung muss dauerhaft angebracht, gut lesbar und ohne Zerlegen des Geräts erkennbar sein. Bei Platzmangel kann sie auch auf Verpackung oder Benutzerhandbuch erfolgen – eine elektronische Anzeige (e-Label) ist jedoch nur zulässig, wenn sie im Zertifizierungsprozess genehmigt wurde.

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Weitere Technologien wie Wi‑Fi, Zigbee oder RFID werden in Kürze ergänzt.

Überprüft und aktualisiert am 27. Mai 2025 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben