ANATEL – Zulassungsverfahren und Compliance (FAQ)
Diese Seite beantwortet häufige Fragen zur ANATEL-Zulassung von Funk- und Telekommunikationsgeräten in Brasilien. Sie richtet sich an Produktmanager, Regulatory Specialists und Compliance-Teams, die den Marktzugang vorbereiten oder verantworten.
Einen vollständigen Überblick zum regulatorischen Rahmen und zum Zertifizierungsverfahren finden Sie auf der Seite ANATEL-Zulassung – Übersicht.
Allgemeine Anforderungen
Ist eine ANATEL-Zulassung auch für interne oder Entwicklungsgeräte erforderlich?
Ja. Alle Funk- und Telekommunikationsgeräte, die in Brasilien betrieben werden sollen, benötigen eine gültige Zulassung – auch bei interner Nutzung, zu F&E-Zwecken oder ohne kommerziellen Vertrieb.
Ausnahmen gelten nur in begrenztem Umfang, z. B. bei Prototypen ohne HF-Funktion oder für Inhouse-Tests. Stimmen Sie sich im Einzelfall mit Ihrer Zertifizierungsstelle (OCD) ab.
Ist ein lokaler Repräsentant für ausländische Hersteller verpflichtend?
Ja. Der Antrag muss über eine in Brasilien registrierte juristische Person mit gültiger CNPJ-Nummer erfolgen.
Prüfungen und Dokumentation
Können FCC- oder CE-Prüfberichte zur Beschleunigung verwendet werden?
Nein. Alle vorgeschriebenen Prüfungen müssen in einem ANATEL-akkreditierten Labor in Brasilien durchgeführt werden. Ausländische Berichte können als zusätzliche Nachweise dienen, ersetzen die lokalen Prüfungen jedoch nicht.
Welche Unterlagen sind für die ANATEL-Zertifizierung erforderlich?
Erforderlich sind u. a. technische Unterlagen (z. B. Blockdiagramme, Produktfotos), portugiesische Benutzerhandbücher und Spezifikationsdatenblätter. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Abschnitt Erforderliche Unterlagen auf der Seite zur ANATEL-Zulassung.
Sind E-Labels zulässig?
Ja – für Geräte mit Display. Die elektronische Kennzeichnung muss bestimmte Usability-Vorgaben erfüllen und im Rahmen der Zertifizierung vom OCD genehmigt werden.
Details zur Darstellung, Platzierung und Dokumentation finden Sie auf der Seite Kennzeichnung mit ANATEL-Label.
Sind GS1-Codes für die ANATEL-Zulassung verpflichtend?
Ja. Jedes Produktmodell muss über einen eindeutigen EAN-Code verfügen, der bei GS1 Brasil registriert ist.
Der Code ist Voraussetzung für die Rückverfolgbarkeit und für die Zollabfertigung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt zu EAN-Codes und Produktdatenbank.
Dauer & Erneuerung
Wie lange dauert das ANATEL-Zertifizierungsverfahren?
Die durchschnittliche Dauer beträgt 6 bis 10 Wochen – abhängig von Produkttyp und Qualität der eingereichten Unterlagen.
Bei komplexen Geräten oder begrenzten Laborressourcen kann sich der Prozess auf bis zu 12 Wochen verlängern.
Was passiert, wenn das Zertifikat abläuft?
Für Produkte der Kategorien I und II muss die Erneuerung rechtzeitig vor Ablauf erfolgen.
ANATEL gewährt eine Nachfrist von 180 Tagen. Danach ist eine vollständige Neuzertifizierung – einschließlich erneuter Prüfungen – erforderlich.
Produktänderungen und Wartung
Erfordern Firmware- oder Software-Updates eine neue Zulassung?
Nur wenn sie das HF-Verhalten beeinflussen (z. B. Ausgangsleistung, Frequenz, Modulation).
Reine UI-Anpassungen oder funktionale Änderungen ohne Auswirkung auf die Funkparameter müssen in der Regel nicht gemeldet werden – im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit dem OCD empfehlenswert.
Was ist bei Änderungen am Label nach der Zertifizierung zu beachten?
Alle Änderungen an Format, Inhalt oder Position des Labels müssen vom OCD geprüft und freigegeben werden, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Kann dieselbe Zertifizierung für Varianten oder Produktfamilien verwendet werden?
Nur wenn die Varianten technisch identisch sind und bereits in der ursprünglichen Zertifizierung deklariert wurden.
Andernfalls ist eine neue Zertifizierung oder eine Ergänzung erforderlich.
Was passiert bei Produktänderungen nach der Zulassung?
Alle Hardware- oder Firmware-Änderungen, die das HF-Verhalten beeinflussen, müssen dem OCD gemeldet werden.
Das OCD entscheidet, ob ein Update, eine Ergänzung oder eine vollständige Neuzertifizierung erforderlich ist.
Kleinere Änderungen ohne Einfluss auf Funkparameter erfordern in der Regel keine Maßnahmen – eine Rücksprache mit dem OCD wird dennoch empfohlen.
→ Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Produktänderungen.
Gerätetypen und Anwendungsszenarien
Unterliegen auch integrierte Module oder Komponenten der Zulassungspflicht?
Ja. Funkmodule wie BLE, Zigbee oder Wi-Fi müssen eigenständig zertifiziert werden – auch wenn sie nicht für Endnutzer zugänglich sind.
Welche Kennzeichnungspflichten gelten für sehr kleine Geräte?
Wenn der physische Platz begrenzt ist, kann auf dem Gerät lediglich die ANATEL-ID angebracht werden.
Der vollständige Labelinhalt muss dann im Benutzerhandbuch dargestellt werden.
Alternativ ist bei geeigneter Benutzeroberfläche auch ein E-Label möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
→ Weitere Details finden Sie auf der Seite Kennzeichnung mit ANATEL-Label.
Weitere Fragen zur Zulassung oder zum Prozess?
→ Informieren Sie sich über unsere ANATEL-Zertifizierungsservices oder kontaktieren Sie unser Team für eine individuelle Beratung.