ANATEL-Kennzeichnung in Brasilien
Kurzübersicht
Zugelassene Produkte benötigen eine ANATEL-Kennzeichnung im passenden Format.
Die physische Kennzeichnung muss dauerhaft, ohne Werkzeug zugänglich und auf einem nicht abnehmbaren Teil angebracht sein.
E-Labels sind bei integriertem Display oder Betrieb mit einem Displaygerät möglich. Es gelten Zugangs-, Integritäts- und Verpackungsvorgaben.
Dokumentieren Sie Kennzeichnungsart und Platzierung. Stimmen Sie spätere Änderungen mit der benannten Zertifizierungsstelle (OCD) ab.
Homologationsnummer und Produktunterlagen müssen übereinstimmen.
Pflicht zur Kennzeichnung
Zugelassene Produkte müssen eine ANATEL-Kennzeichnung tragen. Die zwölfstellige Homologationsnummer folgt dem Format HHHHH-AA-FFFFF, zum Beispiel 12345-24-09876. Mögliche Kennzeichnungsarten sind unter anderem:
Das ANATEL-Siegel mit Logo und Homologationsnummer
Das Wort „ANATEL“, gefolgt von der Homologationsnummer
Elektronische Kennzeichnung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
Platzierung der Kennzeichnung
Die physische Kennzeichnung muss:
Während der gesamten Nutzungsdauer lesbar und dauerhaft angebracht sein
Auf einem nicht abnehmbaren Teil des Produkts stehen
Ohne Werkzeug zugänglich sein
Mögliche Positionen sind:
Rückseite oder Unterseite des Geräts
Eine feste Fläche in einem ohne Werkzeug zugänglichen Batteriefach
Ein nicht abnehmbarer Teil des Gehäuses
Typische Kennzeichnungsfehler
Häufige Kennzeichnungsfehler sind:
Ungeeignete Platzierung: Die Kennzeichnung steht auf einem abnehmbaren Teil oder ist nur mit Werkzeug zugänglich.
Unvollständige Angaben: Die Homologationsnummer fehlt oder ist falsch formatiert.
Mangelnde Beständigkeit: Die Kennzeichnung löst sich bei normalem Gebrauch oder verblasst.
Ungeeignetes E-Label: Die elektronische Kennzeichnung erfüllt die Zugangs- oder Integritätsanforderungen nicht.
Prüfen Sie Format, Platzierung und Beständigkeit bei der Dokumentationsprüfung mit der OCD.
Kennzeichnung im Benutzerhandbuch
Eine Kennzeichnung im Benutzerhandbuch ist in einem der folgenden Fälle zulässig:
Der Platz reicht nachweislich nicht aus und das Produkt trägt keine Kennzeichen internationaler Zertifizierungsstellen.
Die Kennzeichnung am Produkt bereitet technische Schwierigkeiten.
Die Kennzeichnung muss dann im Benutzerhandbuch stehen; auf der Verpackung ist sie zusätzlich möglich. Klären Sie mit der OCD, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welches Format gilt.
E-Label: elektronische Kennzeichnung
Elektronische Kennzeichnung ist bei Geräten mit integriertem Display oder beim Betrieb mit einem Displaygerät zulässig. Im Zertifizierungsverfahren gilt:
Der Antragsteller dokumentiert, wie das E-Label klar und lesbar angezeigt wird.
Die OCD prüft die Kennzeichnungsunterlagen anhand der ANATEL-Vorgaben.
Technische Bedingungen für E-Labels
Für Zugang und Umsetzung gelten unter anderem:
Einfacher Zugriff, vorzugsweise innerhalb von drei Schritten ab dem Haupt- oder Startmenü
Zugriff ohne Codes, Passwörter oder besondere Berechtigungen, ohne Plug-ins und ohne zusätzliches Spezialzubehör
Werksseitig eingerichtete Kennzeichnung und Anzeigesoftware, gegen Manipulation geschützt
Kennzeichnung bleibt nach Rücksetzen auf Werkseinstellungen erhalten
Zugangsanleitung im Benutzerhandbuch oder in der Kurzanleitung; alternativ auf der Verpackung oder der Website des Antragstellers
Verpackungskennzeichnung: Bei Produkten für Endnutzer ist zusätzlich eine Kennzeichnung auf der Verpackung erforderlich. Die Ausnahmen in Ato nº 4088/2020 bleiben zu beachten.
Unterlagen zur Kennzeichnung
Die Zertifizierungsunterlagen müssen Kennzeichnungsart und Platzierung erkennen lassen. Dazu gehören:
Produktfotos, die die vorgesehene Position zeigen
Bei E-Labels eine Beschreibung, wie die Kennzeichnung angezeigt wird
Kennzeichnungsentwürfe und zugehörige Produktunterlagen zur Einreichung bei der OCD
Stimmen Sie geplante Änderungen an Kennzeichnungsart oder Platzierung mit der OCD ab. Die OCD bewertet die Auswirkungen und klärt, ob aktualisierte Unterlagen oder eine förmliche Änderung erforderlich sind.
Nummer und Produktunterlagen
Mit der Homologationsnummer ordnen Sie die Produktkennzeichnung dem zugelassenen Modell und den zugehörigen Unterlagen zu. Folgende Angaben müssen übereinstimmen:
Homologationsnummer und Modellbezeichnung
Kennzeichnungsentwurf und dokumentierte Position
Kennzeichnung am Produkt, auf der Verpackung und in den Unterlagen, soweit anwendbar
Verantwortung für die Kennzeichnung
Für die Kennzeichnung sind je nach Herkunft und Verwendung des Produkts verantwortlich:
Der brasilianische Hersteller, unabhängig vom Fertigungsstandort
Der rechtliche Vertreter des Herstellers bei importierten Produkten
Der Nutzer bei direkter Einfuhr zum Eigengebrauch, bei Nutzung für Telekommunikationsdienste oder bei nicht kommerziellen handgefertigten Produkten
Importierte Produkte müssen grundsätzlich vor der Einfuhr nach Brasilien gekennzeichnet sein. Ausnahmen regelt Ato nº 4088/2020.
Bei einer Homologation zum Eigengebrauch muss der Antragsteller die ANATEL-Kennzeichnung mit der im Zertifikat angegebenen Nummer am Produkt anbringen. Wählen Sie die Kennzeichnungsart passend zur Bauform des Produkts und zu den geltenden Anforderungen.
Praxisbeispiele
Die folgenden Beispiele zeigen mögliche Positionen. Kennzeichnungsart und Ausnahmen richten sich nach dem jeweiligen Produkt:
| Gerätetyp | Details |
|---|---|
| Smarter Lautsprecher |
Platzierung: Geräteunterseite Hinweise: Dauerhafte Kennzeichnung auf einem nicht abnehmbaren Teil |
| Eingebettetes Funkmodul |
Platzierung: ANATEL + Nummer auf dem Modul Hinweise: Kennzeichnung im Benutzerhandbuch, soweit zulässig |
| Fahrzeugmodul |
Platzierung: Kennzeichnung am Modul Hinweise: Zugänglichkeit und zulässige Ausnahmen prüfen |
| Smartwatch (E-Label) |
Platzierung: Displaymenü Hinweise: Zugangs-, Integritäts- und Verpackungsvorgaben beachten |
| Gerätetyp | Platzierung | Hinweise |
|---|---|---|
| Smarter Lautsprecher | Geräteunterseite | Dauerhafte Kennzeichnung auf einem nicht abnehmbaren Teil |
| Eingebettetes Funkmodul | ANATEL + Nummer auf dem Modul | Kennzeichnung im Benutzerhandbuch, soweit zulässig |
| Fahrzeugmodul | Kennzeichnung am Modul | Zugänglichkeit und zulässige Ausnahmen prüfen |
| Smartwatch (E-Label) | Displaymenü | Zugangs-, Integritäts- und Verpackungsvorgaben beachten |
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→ ANATEL-Zertifizierung für Brasilien
Amtliche Quellen
Portugiesisch: Ato nº 4088/2020 · Ato nº 4083/2020 · Ato nº 4077/2020 · Ato nº 18086/2025
Regulatorische Quellen zuletzt geprüft am 20. Oktober 2026.
Autor: IBL-Editors Team
Technische Überprüfung: Keshia Bauer - Certification Specialist | IB-Lenhardt AG Feedback zu diesem Artikel geben