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ANATEL-Kennzeichnung in Brasilien

Kurzübersicht

Pflicht zur Kennzeichnung

Zugelassene Produkte müssen eine ANATEL-Kennzeichnung tragen. Die zwölfstellige Homologationsnummer folgt dem Format HHHHH-AA-FFFFF, zum Beispiel 12345-24-09876. Mögliche Kennzeichnungsarten sind unter anderem:

  • Das ANATEL-Siegel mit Logo und Homologationsnummer

  • Das Wort „ANATEL“, gefolgt von der Homologationsnummer

  • Elektronische Kennzeichnung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

ANATEL-Label
Schematisches ANATEL-Label mit Logo, Homologationsnummer und optionalem Barcode.

Platzierung der Kennzeichnung

Die physische Kennzeichnung muss:

  • Während der gesamten Nutzungsdauer lesbar und dauerhaft angebracht sein

  • Auf einem nicht abnehmbaren Teil des Produkts stehen

  • Ohne Werkzeug zugänglich sein

Mögliche Positionen sind:

  • Rückseite oder Unterseite des Geräts

  • Eine feste Fläche in einem ohne Werkzeug zugänglichen Batteriefach

  • Ein nicht abnehmbarer Teil des Gehäuses

Typische Kennzeichnungsfehler

Häufige Kennzeichnungsfehler sind:

  • Ungeeignete Platzierung: Die Kennzeichnung steht auf einem abnehmbaren Teil oder ist nur mit Werkzeug zugänglich.

  • Unvollständige Angaben: Die Homologationsnummer fehlt oder ist falsch formatiert.

  • Mangelnde Beständigkeit: Die Kennzeichnung löst sich bei normalem Gebrauch oder verblasst.

  • Ungeeignetes E-Label: Die elektronische Kennzeichnung erfüllt die Zugangs- oder Integritätsanforderungen nicht.

Prüfen Sie Format, Platzierung und Beständigkeit bei der Dokumentationsprüfung mit der OCD.

Kennzeichnung im Benutzerhandbuch

Eine Kennzeichnung im Benutzerhandbuch ist in einem der folgenden Fälle zulässig:

  • Der Platz reicht nachweislich nicht aus und das Produkt trägt keine Kennzeichen internationaler Zertifizierungsstellen.

  • Die Kennzeichnung am Produkt bereitet technische Schwierigkeiten.

Die Kennzeichnung muss dann im Benutzerhandbuch stehen; auf der Verpackung ist sie zusätzlich möglich. Klären Sie mit der OCD, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welches Format gilt.

E-Label: elektronische Kennzeichnung

Elektronische Kennzeichnung ist bei Geräten mit integriertem Display oder beim Betrieb mit einem Displaygerät zulässig. Im Zertifizierungsverfahren gilt:

  • Der Antragsteller dokumentiert, wie das E-Label klar und lesbar angezeigt wird.

  • Die OCD prüft die Kennzeichnungsunterlagen anhand der ANATEL-Vorgaben.

Technische Bedingungen für E-Labels

Für Zugang und Umsetzung gelten unter anderem:

  • Einfacher Zugriff, vorzugsweise innerhalb von drei Schritten ab dem Haupt- oder Startmenü

  • Zugriff ohne Codes, Passwörter oder besondere Berechtigungen, ohne Plug-ins und ohne zusätzliches Spezialzubehör

  • Werksseitig eingerichtete Kennzeichnung und Anzeigesoftware, gegen Manipulation geschützt

  • Kennzeichnung bleibt nach Rücksetzen auf Werkseinstellungen erhalten

  • Zugangsanleitung im Benutzerhandbuch oder in der Kurzanleitung; alternativ auf der Verpackung oder der Website des Antragstellers

  • Verpackungskennzeichnung: Bei Produkten für Endnutzer ist zusätzlich eine Kennzeichnung auf der Verpackung erforderlich. Die Ausnahmen in Ato nº 4088/2020 bleiben zu beachten.

Unterlagen zur Kennzeichnung

Die Zertifizierungsunterlagen müssen Kennzeichnungsart und Platzierung erkennen lassen. Dazu gehören:

  • Produktfotos, die die vorgesehene Position zeigen

  • Bei E-Labels eine Beschreibung, wie die Kennzeichnung angezeigt wird

  • Kennzeichnungsentwürfe und zugehörige Produktunterlagen zur Einreichung bei der OCD

Stimmen Sie geplante Änderungen an Kennzeichnungsart oder Platzierung mit der OCD ab. Die OCD bewertet die Auswirkungen und klärt, ob aktualisierte Unterlagen oder eine förmliche Änderung erforderlich sind.

Nummer und Produktunterlagen

Mit der Homologationsnummer ordnen Sie die Produktkennzeichnung dem zugelassenen Modell und den zugehörigen Unterlagen zu. Folgende Angaben müssen übereinstimmen:

  • Homologationsnummer und Modellbezeichnung

  • Kennzeichnungsentwurf und dokumentierte Position

  • Kennzeichnung am Produkt, auf der Verpackung und in den Unterlagen, soweit anwendbar

Verantwortung für die Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung sind je nach Herkunft und Verwendung des Produkts verantwortlich:

  • Der brasilianische Hersteller, unabhängig vom Fertigungsstandort

  • Der rechtliche Vertreter des Herstellers bei importierten Produkten

  • Der Nutzer bei direkter Einfuhr zum Eigengebrauch, bei Nutzung für Telekommunikationsdienste oder bei nicht kommerziellen handgefertigten Produkten

Importierte Produkte müssen grundsätzlich vor der Einfuhr nach Brasilien gekennzeichnet sein. Ausnahmen regelt Ato nº 4088/2020.

Bei einer Homologation zum Eigengebrauch muss der Antragsteller die ANATEL-Kennzeichnung mit der im Zertifikat angegebenen Nummer am Produkt anbringen. Wählen Sie die Kennzeichnungsart passend zur Bauform des Produkts und zu den geltenden Anforderungen.

Praxisbeispiele

Die folgenden Beispiele zeigen mögliche Positionen. Kennzeichnungsart und Ausnahmen richten sich nach dem jeweiligen Produkt:

Gerätetyp Details
Smarter Lautsprecher Platzierung: Geräteunterseite
Hinweise: Dauerhafte Kennzeichnung auf einem nicht abnehmbaren Teil
Eingebettetes Funkmodul Platzierung: ANATEL + Nummer auf dem Modul
Hinweise: Kennzeichnung im Benutzerhandbuch, soweit zulässig
Fahrzeugmodul Platzierung: Kennzeichnung am Modul
Hinweise: Zugänglichkeit und zulässige Ausnahmen prüfen
Smartwatch (E-Label) Platzierung: Displaymenü
Hinweise: Zugangs-, Integritäts- und Verpackungsvorgaben beachten
Gerätetyp Platzierung Hinweise
Smarter Lautsprecher Geräteunterseite Dauerhafte Kennzeichnung auf einem nicht abnehmbaren Teil
Eingebettetes Funkmodul ANATEL + Nummer auf dem Modul Kennzeichnung im Benutzerhandbuch, soweit zulässig
Fahrzeugmodul Kennzeichnung am Modul Zugänglichkeit und zulässige Ausnahmen prüfen
Smartwatch (E-Label) Displaymenü Zugangs-, Integritäts- und Verpackungsvorgaben beachten

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Wir unterstützen Sie bei der Kennzeichnungsprüfung und Dokumentation im Rahmen Ihres ANATEL-Zertifizierungsprojekts.
→ ANATEL-Zertifizierung für Brasilien

Amtliche Quellen

Portugiesisch: Ato nº 4088/2020 · Ato nº 4083/2020 · Ato nº 4077/2020 · Ato nº 18086/2025

Regulatorische Quellen zuletzt geprüft am 20. Oktober 2026.

Überprüft und aktualisiert am 28. Oktober 2026
Autor: IBL-Editors Team
Technische Überprüfung: Keshia Bauer - Certification Specialist | IB-Lenhardt AG
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