ANATEL-Marktzugang und Import-Regelungen
Kurzübersicht
Ohne gültige ANATEL-Zulassung dürfen keine Funk- oder Telekommunikationsgeräte in Brasilien eingeführt, verkauft oder betrieben werden.
Für die Zollabfertigung sind eine aktive Homologationsnummer und ein bei GS1 Brasil registrierter EAN-Code erforderlich.
Nur juristische Personen mit brasilianischer Steuernummer (CNPJ) dürfen als Antragsteller und Importeur auftreten.
Temporäre Einfuhren (z. B. Prototypen oder Messegeräte) müssen vorab deklariert und mit dem OCD abgestimmt oder durch ANATEL genehmigt werden.
Produkte ohne gültige Zulassung können vom Zoll blockiert oder beschlagnahmt und mit Sanktionen belegt werden.
Gesetzliche Grundlage für den Marktzugang
Die gesetzliche Pflicht zur Zulassung aller Funk- und Telekommunikationsgeräte in Brasilien ergibt sich aus dem brasilianischen Telekommunikationsgesetz (Lei Geral de Telecomunicações – LGT) sowie der ANATEL-Resolution Nr. 715/2019.
Darüber hinaus gelten weitere administrative Vorschriften – insbesondere der ANATEL-Akt Nr. 7280/2020 sowie ergänzende normative Akte.
Zu den zentralen Pflichten zählen:
Die Produktzulassung über das Zertifizierungssystem von ANATEL (SGCH)
Die Konformitätskennzeichnung mit einer offiziellen Homologationsnummer
Die Umsetzung von Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen – einschließlich EAN-Code-Registrierung bei GS1 Brasil
Importbedingungen und Zollanforderungen
Die Zollabfertigung in Brasilien wird nur gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Produkt ist im nationalen ANATEL-Zertifizierungsregister (SGCH) eingetragen.
Es trägt eine gültige Homologationsnummer gemäß den Kennzeichnungsvorgaben von ANATEL.
Es ist mit einem aktiven EAN-Code versehen, der über GS1 Brasil registriert wurde.
Für die Einfuhr erforderlich sind:
Ein von der benannten Zertifizierungsstelle (OCD) ausgestelltes Konformitätszertifikat
Eine gültige Unternehmensregistrierung mit brasilianischer CNPJ-Nummer
Ein über GS1 Brasil registrierter EAN-Code, der mit dem zertifizierten Produkt verknüpft ist
Versand- oder Verpackungsdokumente mit Verweis auf die Homologationsnummer
Hinweis: Die ANATEL-Zulassung (Homologation) und das Konformitätszertifikat sind zwei getrennte Dokumente. Beide sind für die legale Einfuhr und den Marktzugang zwingend erforderlich.
Zuständigkeiten im ANATEL-Verfahren
Folgende Akteure übernehmen spezifische Rollen im ANATEL-Zulassungsverfahren:
Rolle | Verantwortung |
---|---|
Hersteller | Stellt die technische Konformität sicher und übermittelt die Produktunterlagen |
Lokaler Vertreter (CNPJ) | Tritt als Antragsteller und rechtlicher Importeur in Brasilien auf |
Zertifizierungsstelle (OCD) | Bewertet die Konformität, stellt das Zertifikat aus, kann die Importprüfung unterstützen |
Zollbehörde | Überprüft die ANATEL-Zulassung vor der Markteinführung |
Rolle | Verantwortung |
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Hersteller | Stellt die technische Konformität sicher und übermittelt die Produktunterlagen |
Lokaler Vertreter (CNPJ) | Tritt als Antragsteller und rechtlicher Importeur in Brasilien auf |
Zertifizierungsstelle (OCD) | Bewertet die Konformität, stellt das Zertifikat aus, kann die Importprüfung unterstützen |
Zollbehörde | Überprüft die ANATEL-Zulassung vor der Markteinführung |
Hinweis: Als Importeur kann nur eine in Brasilien registrierte juristische Person mit gültiger CNPJ auftreten. Ausländische Unternehmen benötigen einen lokalen Repräsentanten oder eine Tochtergesellschaft.
Ausnahmen und temporäre Einfuhren
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen von der regulären ANATEL-Zulassung möglich – insbesondere bei befristeter oder nicht-kommerzieller Nutzung. Mögliche Fälle sind:
Prototypen, die nicht zum Verkauf bestimmt sind (z. B. für Forschung und Entwicklung (F&E) oder interne Tests)
Ausrüstung für Messen oder Ausstellungen
Ersatzteile für bereits zertifizierte Geräte (nur unter strenger Kontrolle)
Solche Einfuhren müssen im Vorfeld deklariert und – je nach Fall – durch die Zertifizierungsstelle (OCD) oder – falls erforderlich – durch ANATEL genehmigt werden. Die Vorlage begleitender Nachweisdokumente ist verpflichtend.
Internationale Prüfberichte
In bestimmten Fällen kann ANATEL Prüfberichte ausländischer Labore anerkennen – jedoch nur, wenn:
das Prüflabor formell anerkannt ist, und
die betreffende Produktkategorie dies zulässt.
Diese Ausnahme ist vorab mit der benannten Zertifizierungsstelle (OCD) abzustimmen und gilt nicht für die meisten Consumer-Produkte oder funkrelevanten Technologien.
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie in der FAQ zu FCC- und CE-Prüfberichten.
Folgen fehlender Konformität
Die Einfuhr nicht zertifizierter Funk- oder Telekommunikationsgeräte kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
Zurückweisung oder Beschlagnahme durch den Zoll
Geldbußen und rechtliche Sanktionen
Aussetzung der Importrechte
Marktrückruf oder Verkaufsverbot
Das Programm Celular Legal überwacht aktiv den Markt und deaktiviert nicht autorisierte Geräte, die ohne gültige ANATEL-Zulassung verkauft oder im Netz aktiviert werden.
Beispiel:
Eine Lieferung WLAN-fähiger Smart Plugs wurde bei der Einfuhr abgelehnt, da auf der Verpackung die erforderliche ANATEL-Homologationsnummer fehlte und der zugehörige EAN-Code nicht bei GS1 Brasil registriert war.
Weiterführende Informationen und Support
Für detaillierte Informationen zu Zertifizierungsverfahren, Kennzeichnungspflichten und Gerätekategorien empfehlen wir folgende Seiten:
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