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ANATEL-Marktzugang und Import-Regelungen

Kurzübersicht

Gesetzliche Grundlage für den Marktzugang

Die gesetzliche Pflicht zur Zulassung aller Funk- und Telekommunikationsgeräte in Brasilien ergibt sich aus dem brasilianischen Telekommunikationsgesetz (Lei Geral de Telecomunicações – LGT) sowie der ANATEL-Resolution Nr. 715/2019.

Darüber hinaus gelten weitere administrative Vorschriften – insbesondere der ANATEL-Akt Nr. 7280/2020 sowie ergänzende normative Akte.


Zu den zentralen Pflichten zählen:

Importbedingungen und Zollanforderungen

Die Zollabfertigung in Brasilien wird nur gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Produkt ist im nationalen ANATEL-Zertifizierungsregister (SGCH) eingetragen.

  • Es trägt eine gültige Homologationsnummer gemäß den Kennzeichnungsvorgaben von ANATEL.

  • Es ist mit einem aktiven EAN-Code versehen, der über GS1 Brasil registriert wurde.

Für die Einfuhr erforderlich sind:

  • Ein von der benannten Zertifizierungsstelle (OCD) ausgestelltes Konformitätszertifikat

  • Eine gültige Unternehmensregistrierung mit brasilianischer CNPJ-Nummer

  • Ein über GS1 Brasil registrierter EAN-Code, der mit dem zertifizierten Produkt verknüpft ist

  • Versand- oder Verpackungsdokumente mit Verweis auf die Homologationsnummer

Hinweis: Die ANATEL-Zulassung (Homologation) und das Konformitätszertifikat sind zwei getrennte Dokumente. Beide sind für die legale Einfuhr und den Marktzugang zwingend erforderlich.

Zuständigkeiten im ANATEL-Verfahren

Folgende Akteure übernehmen spezifische Rollen im ANATEL-Zulassungsverfahren:

Rolle Verantwortung
Hersteller Stellt die technische Konformität sicher und übermittelt die Produktunterlagen
Lokaler Vertreter (CNPJ) Tritt als Antragsteller und rechtlicher Importeur in Brasilien auf
Zertifizierungsstelle (OCD) Bewertet die Konformität, stellt das Zertifikat aus, kann die Importprüfung unterstützen
Zollbehörde Überprüft die ANATEL-Zulassung vor der Markteinführung
Rolle Verantwortung
Hersteller Stellt die technische Konformität sicher und übermittelt die Produktunterlagen
Lokaler Vertreter (CNPJ) Tritt als Antragsteller und rechtlicher Importeur in Brasilien auf
Zertifizierungsstelle (OCD) Bewertet die Konformität, stellt das Zertifikat aus, kann die Importprüfung unterstützen
Zollbehörde Überprüft die ANATEL-Zulassung vor der Markteinführung

Hinweis: Als Importeur kann nur eine in Brasilien registrierte juristische Person mit gültiger CNPJ auftreten. Ausländische Unternehmen benötigen einen lokalen Repräsentanten oder eine Tochtergesellschaft.

Ausnahmen und temporäre Einfuhren

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen von der regulären ANATEL-Zulassung möglich – insbesondere bei befristeter oder nicht-kommerzieller Nutzung. Mögliche Fälle sind:

  • Prototypen, die nicht zum Verkauf bestimmt sind (z. B. für Forschung und Entwicklung (F&E) oder interne Tests)

  • Ausrüstung für Messen oder Ausstellungen

  • Ersatzteile für bereits zertifizierte Geräte (nur unter strenger Kontrolle)

Solche Einfuhren müssen im Vorfeld deklariert und – je nach Fall – durch die Zertifizierungsstelle (OCD) oder – falls erforderlich – durch ANATEL genehmigt werden. Die Vorlage begleitender Nachweisdokumente ist verpflichtend.

Internationale Prüfberichte

In bestimmten Fällen kann ANATEL Prüfberichte ausländischer Labore anerkennen – jedoch nur, wenn:

  • das Prüflabor formell anerkannt ist, und

  • die betreffende Produktkategorie dies zulässt.

Diese Ausnahme ist vorab mit der benannten Zertifizierungsstelle (OCD) abzustimmen und gilt nicht für die meisten Consumer-Produkte oder funkrelevanten Technologien.

Hinweis: Weitere Informationen finden Sie in der FAQ zu FCC- und CE-Prüfberichten.

Folgen fehlender Konformität

Die Einfuhr nicht zertifizierter Funk- oder Telekommunikationsgeräte kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Zurückweisung oder Beschlagnahme durch den Zoll

  • Geldbußen und rechtliche Sanktionen

  • Aussetzung der Importrechte

  • Marktrückruf oder Verkaufsverbot

Das Programm Celular Legal überwacht aktiv den Markt und deaktiviert nicht autorisierte Geräte, die ohne gültige ANATEL-Zulassung verkauft oder im Netz aktiviert werden.

Beispiel:
Eine Lieferung WLAN-fähiger Smart Plugs wurde bei der Einfuhr abgelehnt, da auf der Verpackung die erforderliche ANATEL-Homologationsnummer fehlte und der zugehörige EAN-Code nicht bei GS1 Brasil registriert war.

Weiterführende Informationen und Support

Für detaillierte Informationen zu Zertifizierungsverfahren, Kennzeichnungspflichten und Gerätekategorien empfehlen wir folgende Seiten:

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Überprüft und aktualisiert am 27. Mai 2025 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben