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FCC §15.247

FCC §15.247 ist ein Abschnitt von Titel 47 des US-amerikanischen Code of Federal Regulations (CFR) und regelt den Betrieb bestimmter absichtlich abstrahlender Funkanlagen im 2.4 GHz ISM-Band (2400–2483.5 MHz). Die Vorschrift definiert technische und betriebliche Anforderungen für lizenzfreie Spreizspektrum- und digital modulierte Funkgeräte unter den Regeln von Part 15.

Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt für lizenzfreie Sender, die folgende Techniken nutzen:

  • Frequency Hopping Spread Spectrum (FHSS)

  • Direct Sequence Spread Spectrum (DSSS)

  • Digitale Modulationstechniken (z. B. OFDM in Wi-Fi und Bluetooth)

Typische Anwendungsbereiche:

  • Wi-Fi (802.11b/g/n)

  • Bluetooth (Classic und Low Energy)

  • Zigbee und vergleichbare stromsparende Kommunikationssysteme

Betrieb nach §15.247 setzt voraus:

  • Geräte dürfen keinen schädlichen Funkstörungen verursachen

  • Geräte müssen Interferenzen durch zugelassene Dienste akzeptieren

Technische Anforderungen

Sendeleistung und EIRP:

  • Maximal erlaubte Sendeleistung (conducted): 1 W (30 dBm)

  • Maximal erlaubte EIRP: bis zu 4 W mit Hochgewinnantennen
    Hinweis: Antennengewinn über 6 dBi muss durch Reduktion der Senderleistung ausgeglichen werden

Bandbreitenanforderungen:

  • DSSS / digital modulierte Systeme: mindestens 500 kHz

  • FHSS-Systeme:

    • mindestens 1 MHz bei weniger als 75 Kanälen

    • mindestens 25 Hopping-Kanäle erforderlich

Kanaltrennung (nur FHSS):

  • mindestens 25 kHz oder zwei Drittel der 20 dB-Bandbreite

Emissionsgrenzwerte:

  • Strikte Grenzwerte für Spurious Emissions, Oberwellen und außerbandige Abstrahlung

  • Einhaltung definierter Masken für leitungs- und feldgebundene Emissionen

Zertifizierung und Konformität

Geräte, die unter §15.247 betrieben werden, benötigen eine FCC-Zertifizierung durch eine anerkannte Telecommunications Certification Body (TCB).

Erforderliche Schritte:

  • Prüfung der leitungs- und feldgebundenen Emissionen

  • Messung der belegten Bandbreite und Sendeleistung

  • Nachweis der Einhaltung von Modulations- und Emissionsvorgaben

Nach Genehmigung:

  • Zuteilung eines Grantee Codes und einer FCC ID

  • Gerätekennzeichnung gemäß Part 15

  • Beilage von Hinweisen zur Nutzerverantwortung

Unterstützung benötigt? Wir unterstützen Sie bei der FCC-Zertifizierung nach Part 15 – inklusive Emissionstests, TCB-Koordination und Etikettenprüfung. → FCC-Zertifizierung und Marktzugang

Weiterführende Informationen und Quellen

Offizieller FCC-Regeltext (eCFR, Title 47, Part 15)

Diese Auswahl enthält die wichtigsten geprüften Quellen. Für vollständige und aktuelle Dokumente konsultieren Sie bitte die offiziellen Portale der zuständigen US-Behörden (Stand: April 2025).

Überprüft und aktualisiert am 27. Mai 2025 vom IBL-Editors Team Wie hilfreich war dieser Inhalt für Sie?