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UNII-Bänder

UNII (Unlicensed National Information Infrastructure)-Bänder bezeichnen Unterbereiche des 5-GHz-Frequenzspektrums, die für lizenzfreie drahtlose Kommunikation vorgesehen sind. Sie werden von der FCC gemäß Part 15 reguliert und sind besonders relevant für Wi-Fi-Systeme, die nach den Standards 802.11a/n/ac/ax arbeiten.

Anwendungsbereich und Bandstruktur

Das 5-GHz-Spektrum ist in UNII-Bänder unterteilt, die jeweils spezifische regulatorische Vorgaben haben. Diese Einteilung ist wichtig für die Zertifizierung und den Einsatz von Wi-Fi-Geräten.

Band Details
UNII-1 Frequenzbereich: 5150–5250 MHz
Typische Kanäle: 36, 40, 44, 48
Hinweise zur Nutzung: Nur Innenraumnutzung
UNII-2A Frequenzbereich: 5250–5350 MHz
Typische Kanäle: 52, 56, 60, 64
Hinweise zur Nutzung: DFS erforderlich, nur Innenraumnutzung
UNII-2C Frequenzbereich: 5470–5725 MHz
Typische Kanäle: 100–144
Hinweise zur Nutzung: DFS erforderlich, Innen- und Außennutzung erlaubt
UNII-3 Frequenzbereich: 5725–5850 MHz
Typische Kanäle: 149–165
Hinweise zur Nutzung: Außennutzung erlaubt, kein DFS
UNII-4 Frequenzbereich: 5850–5895 MHz
Typische Kanäle: n/a
Hinweise zur Nutzung: Für ITS/V2X reserviert, unter FCC-Überprüfung
Band Frequenzbereich (MHz) Typische Kanäle Hinweise zur Nutzung
UNII-1 5150–5250 36, 40, 44, 48 Nur Innenraumnutzung
UNII-2A 5250–5350 52, 56, 60, 64 DFS erforderlich, nur Innenraumnutzung
UNII-2C 5470–5725 100–144 DFS erforderlich, Innen- und Außennutzung erlaubt
UNII-3 5725–5850 149–165 Außennutzung erlaubt, kein DFS
UNII-4 5850–5895 n/a Für ITS/V2X reserviert, unter FCC-Überprüfung

Hinweis zu erweiterten 5-GHz-Kanälen

Zusätzlich zu den standardisierten UNII-Bändern zeigen einige Frequenzplanungs-Tools (einschließlich unseres) auch erweiterte 5-GHz-Kanäle wie 169 (5845 MHz) und 173 (5865 MHz) an. Diese Kanäle:

  • liegen außerhalb der offiziellen UNII-1- bis UNII-4-Zuweisungen gemäß FCC Part 15

  • sind typischerweise für registrierte kommerzielle Nutzung (z. B. Fixed Wireless Access, FWA) gemäß FCC Part 101 oder koordinationsbasierten Rahmenwerken reserviert

  • sind nicht für den allgemeinen Wi-Fi-Betrieb zugelassen

Obwohl sie frequenzmäßig an UNII-4 angrenzen, unterliegen diese erweiterten Kanäle separaten regulatorischen Bestimmungen und dürfen nicht mit unlizenzierter Wi-Fi-Nutzung gemäß FCC Part 15 verwechselt werden.

Regulatorische Nutzung und Einschränkungen

  • In UNII-2A und UNII-2C ist DFS (Dynamic Frequency Selection) verpflichtend, um Wetter- und Militär-Radarsysteme zu schützen.

  • Sendeleistung und Antennengewinn sind je nach Band und Gerätekategorie (z. B. Low-Power-Indoor, Standard-Power) unterschiedlich begrenzt.

  • Geräte müssen den Anforderungen gemäß FCC §15.407 entsprechen, einschließlich:

    • Automatische Kanalauswahl

    • DFS-Verhalten (sofern anwendbar)

    • Band-spezifische Leistungs- und Nutzungseinschränkungen

  • Die Einschränkung auf Innen- oder Außennutzung muss durch Firmware und Hardware sichergestellt werden.

Internationale Unterschiede

Viele andere Regionen verwenden ähnliche Unterbandstrukturen, jedoch mit möglichen Abweichungen bei:

  • Kanalnummerierung und Verfügbarkeit

  • Durchsetzung von DFS

  • Einschränkungen bei Sendeleistung und Modulation

Geräte müssen regional konfiguriert werden, um die lokalen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Erweiterung des UNII-Spektrums auf 6 GHz

Neben den traditionellen UNII-Bändern hat die FCC den 6-GHz-Bereich (5,925–7,125 GHz) für lizenzfreie Nutzung freigegeben:

  • U-NII-5 bis U-NII-8 unterstützen Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7

  • Der Betrieb mit sehr geringer Leistung (Very Low Power, VLP) in U-NII-6 und U-NII-8 wurde im März 2025 genehmigt

  • Für Standard-Power-Außengeräte ist eine automatische Frequenzkoordination (AFC) erforderlich. AFC-Systeme vergeben Frequenzen dynamisch auf Basis von Geolokation und Spektrumsdatenbanken, um Störungen lizenzierter Nutzer (z. B. Richtfunkverbindungen) zu vermeiden.

Überprüft und aktualisiert am 12. Juni 2025 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben