esc zum verlassen

ICES-003 — Definition und regulatorischer Kontext

ICES-003 (Interference-Causing Equipment Standard – Digital Apparatus) definiert den technischen und regulatorischen Rahmen zur Begrenzung elektromagnetischer Störungen (EMI), die von digitalen Geräten in Kanada emittiert werden.

Die Norm wird von Innovation, Science and Economic Development (ISED) Canada auf Grundlage des Radiocommunication Act und der Radiocommunication Regulations herausgegeben.


Die aktuelle Fassung, Issue 7, verweist auf IEC CISPR 32:2015 + A1:2019, die in Kanada offiziell als CAN/CSA-CISPR 32:17 übernommen wurde.

Diese Harmonisierung bringt das kanadische Regelwerk zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) mit internationalen Standards in Einklang und ersetzt den zuvor verwendeten CISPR-22-Ansatz.

Geltungsbereich und Anwendung

ICES-003 gilt für digitale Geräte, die Taktsignale oder Impulse mit Frequenzen über 9 kHz erzeugen und/oder verwenden, beispielsweise für Berechnung, Datenverarbeitung, Steuerung, Anzeige oder ähnliche digitale Verfahren.
Solche Geräte können unbeabsichtigt Hochfrequenzenergie (HF) emittieren; die Norm legt Grenzwerte für diese Emissionen fest.


Geräte werden in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Klasse A – bestimmt für industrielle oder gewerbliche Umgebungen

  • Klasse B – bestimmt für Wohnumgebungen mit strengeren Emissionsgrenzwerten


Bestimmte Produkttypen erfordern zusätzliche Berücksichtigung:

  • Geräte mit Wireless Power Transfer (WPT) müssen zusätzlich die Anforderungen der RSS-216 erfüllen.

  • Externe Netzteile (PSUs) fallen unter ICES-003, wenn sie zusammen mit Information Technology Equipment (ITE) verkauft werden, und unter ICES-001, wenn sie separat vermarktet werden.

Produkte, die durch andere ISED-Standards geregelt sind, sind ausgenommen – beispielsweise industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte nach ICES-001, Funksender nach RSS, sowie bestimmte Rundfunkgeräte nach BETS.

Technische Anforderungen

ICES-003 legt leitungsgeführte und abgestrahlte Emissionsgrenzwerte für digitale Geräte der Klasse A und Klasse B auf Grundlage der Messmethoden von IEC CISPR 32 fest. In Issue 7 gilt nur noch ein Satz von Grenzwerten, der die alternativen Grenzwerte früherer Revisionen ersetzt. Die Prüfung kann entweder nach CAN/CSA-CISPR 32:17 (der kanadischen Übernahme von IEC CISPR 32:2015, MOD) oder ANSI C63.4 erfolgen, jedoch dürfen die beiden Methoden nicht innerhalb einer einzelnen Bewertung kombiniert werden.

Kategorie Grenzwerte / Referenz & Frequenzbereich
Digitale Geräte Klasse A Emissionsgrenzwerte für Industrie
(QP & AVG) gemäß CAN/CSA-CISPR 32:17 oder ANSI C63.4
30 MHz – 6 GHz
Digitale Geräte Klasse B Emissionsgrenzwerte für Wohnbereiche
(QP & AVG) gemäß CAN/CSA-CISPR 32:17 oder ANSI C63.4
30 MHz – 6 GHz
Leitungsgeführte Emissionen Spannungsgrenzwerte am Netzanschluss
(50 Ω / 50 µH LISN-Aufbau)
150 kHz – 30 MHz
Abgestrahlte Emissionen Feldstärkegrenzwerte
bei 3 m / 10 m (erweitert auf 18 GHz für Satellitenempfänger)
30 MHz – 6 GHz
Kategorie Grenzwerte / Referenz Frequenzbereich
Digitale Geräte Klasse A Emissionsgrenzwerte für Industrie (QP & AVG) gemäß CAN/CSA-CISPR 32:17 oder ANSI C63.4 30 MHz – 6 GHz
Digitale Geräte Klasse B Emissionsgrenzwerte für Wohnbereiche (QP & AVG) gemäß CAN/CSA-CISPR 32:17 oder ANSI C63.4 30 MHz – 6 GHz
Leitungsgeführte Emissionen Spannungsgrenzwerte am Netzanschluss (50 Ω / 50 µH LISN-Aufbau) 150 kHz – 30 MHz
Abgestrahlte Emissionen Feldstärkegrenzwerte bei 3 m / 10 m (erweitert auf 18 GHz für Satellitenempfänger) 30 MHz – 6 GHz

Hinweis: Leitungsgeführte und abgestrahlte Emissionsgrenzwerte gelten für digitale Geräte beider Klassen (A und B). Die Messungen folgen den Port-Definitionen von CISPR 32 und den Instrumentierungsanforderungen von CISPR 16.

Prüfmethoden

Die Prüfungen gemäß ICES-003 werden entweder nach den in CAN/CSA-CISPR 32:17 oder ANSI C63.4 definierten Verfahren durchgeführt, wie im Abschnitt Technische Anforderungen beschrieben.

Die Messungen erfolgen in kontrollierten elektromagnetischen Umgebungen unter Verwendung kalibrierter Prüfeinrichtungen.


Typische Prüfkonfigurationen umfassen:

  • Leitungsgeführte Emissionen: Messungen am Netzanschluss unter Verwendung eines 50 Ω / 50 µH Line Impedance Stabilization Network (LISN).

  • Abgestrahlte Emissionen: Messungen in einer Semi-Absorberkammer (Semi-Anechoic Chamber, SAC) oder auf einer offenen Messstrecke (Open Area Test Site, OATS) in 3 m oder 10 m Abstand.

  • Detektorfunktionen: Quasi-Peak (QP)- und Average (AVG)-Detektoren je nach Frequenzbereich.

Der Prüfling (Equipment Under Test, EUT) muss in repräsentativen Betriebsarten betrieben werden, die maximale Emissionen unter normalen Nutzungsbedingungen erzeugen.

Konformität und Kennzeichnung

Geräte, die unter ICES-003 fallen, müssen die für ihre Klassifizierung (Klasse A oder Klasse B) geltenden Emissionsgrenzwerte erfüllen, bevor sie in Kanada vermarktet, importiert oder vertrieben werden dürfen.

Im Gegensatz zu Funksendern, die unter den Rahmen der RSS-Gen und zugehöriger Standards fallen, erfordern digitale Geräte gemäß ICES-003 keine Zertifizierung durch ISED. Die Konformität wird durch Prüfungen und eine korrekte Kennzeichnung nachgewiesen.

Hersteller, Importeure und Vertreiber sind verantwortlich für die Einhaltung der ICES-003-Anforderungen und die Aufbewahrung der zugehörigen technischen Dokumentation.


Wesentliche Anforderungen:

  • Prüfung: Emissionsmessungen gemäß CAN/CSA-CISPR 32:17 oder ANSI C63.4 (siehe Abschnitt Prüfmethoden).

  • Kennzeichnung: Jedes konforme Produkt muss eine zweisprachige Kennzeichnung in Englisch und Französisch tragen:

    • Klasse A: CAN ICES-3 (A)/NMB-3(A)

    • Klasse B: CAN ICES-3 (B)/NMB-3(B)

  • Dokumentation: Eine Supplier’s Declaration of Conformity (SDoC) sowie die zugehörigen Prüfberichte müssen von der verantwortlichen Partei aufbewahrt und auf Anfrage von ISED vorgelegt werden.

Geräte, die Funksender enthalten, müssen zusätzlich nach den entsprechenden RSS-Standards zertifiziert werden.

Dokumentation und Aufbewahrungspflichten

Die verantwortliche Partei – Hersteller, Importeur oder Vertreiber – muss technische Unterlagen bereithalten, die die Konformität mit ICES-003 belegen.
Diese Unterlagen müssen auf Anfrage der Behörde Innovation, Science and Economic Development (ISED) Canada vorgelegt werden können.


Erforderliche Dokumentation:

  • Prüfberichte, die leitungsgeführte und abgestrahlte Emissionsergebnisse beschreiben, einschließlich:

    • eindeutiger Identifizierung des Prüflings (Equipment Under Test, EUT)

    • Prüfaufbau und Betriebsmodi

    • angewandte Messmethode (CAN/CSA-CISPR 32:17 oder ANSI C63.4)

  • Supplier’s Declaration of Conformity (SDoC) als Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte für Klasse A oder Klasse B

  • Kennzeichnungsunterlagen, die die zweisprachige Konformitätserklärung enthalten

  • Technische Beschreibung, die gegebenenfalls Schaltpläne, Blockdiagramme und Details zu frequenzerzeugenden Komponenten umfasst

Die Unterlagen müssen so lange aufbewahrt werden, wie das Produkt in Kanada hergestellt, importiert, vertrieben, verkauft, zum Verkauf angeboten oder vermietet wird.
Die Dokumentation ist auf Anfrage in Englisch oder Französisch bereitzustellen.

Konformität über den Produktlebenszyklus

  • Vorkonformitätsprüfung: Durch EMV-Vortests in der Entwicklungsphase lassen sich potenzielle Probleme frühzeitig erkennen und kostspielige Abweichungen während der formalen Bewertung vermeiden.

  • Laufende Konformität: Produkte müssen die Anforderungen von ICES-003 während ihres gesamten Lebenszyklus erfüllen.

    • Änderungen an Hard- oder Firmware, die das elektromagnetische Emissionsverhalten beeinflussen könnten, erfordern eine erneute Bewertung, um die fortlaufende Konformität sicherzustellen.

  • Produktvarianten: Wenn mehrere Modelle auf demselben Grunddesign basieren, kann eine repräsentative Prüfung der kritischen Konfigurationen ausreichen, sofern alle Varianten innerhalb der festgelegten Grenzwerte bleiben.

    • Unterlagen und Kennzeichnungen müssen aktualisiert werden, sobald sich das Design oder die Konfiguration ändert.

  • Überwachung von Normen: Hersteller sollten regelmäßig Aktualisierungen der CAN/CSA-CISPR 32:17 und verwandter ISED-Standards verfolgen, um die fortlaufende Konformität mit sich entwickelnden Anforderungen sicherzustellen.

Benötigen Sie Unterstützung?

Die IB-Lenhardt AG bietet akkreditierte Prüf- und Konformitätsdienstleistungen für Geräte gemäß ICES-003 an – einschließlich EMV-Vorkonformitätsprüfungen, Emissionsmessungen, Beratung zur zweisprachigen Kennzeichnung sowie umfassender Dokumentationsunterstützung für einen erfolgreichen Marktzugang in Kanada.

→ Erfahren Sie mehr über unsere ISED-Kanada-Konformitätsdienstleistungen

Weitere Informationen und offizielle Quellen

Offizielle ISED-Vorschrift

Dies ist die offizielle Quelle. Für vollständige und aktuelle regulatorische Dokumentation besuchen Sie bitte das oben verlinkte ISED-Portal.

Überprüft und aktualisiert am 7. November 2025 vom IBL-Editors Team Feedback zu diesem Artikel geben
ILAC-MRA DAkkS-01 ILAC-MRA DAkkS-01