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ECE-R-10

Die Verordnung Nr. 10 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE, United Nations Economic Commission for Europe), bekannt als ECE-R-10, legt die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Fahrzeugen sowie deren elektrischen und elektronischen Komponenten fest. Sie bildet in vielen Ländern – insbesondere innerhalb der Europäischen Union – die verbindliche Grundlage für die Typgenehmigung.

Anwendungsbereich

ECE-R-10 gilt für Fahrzeuge der Klassen M, N, O, L, T und S sowie für elektronische Baugruppen (ESA, Electronic Sub-Assembly) mit eigenständigen elektrischen Funktionen. Die Regelung erfasst sowohl Gesamtfahrzeuge als auch Komponenten, die in Fahrzeugen installiert werden sollen. Die Einhaltung ist Voraussetzung für eine ECE-Typgenehmigung und wird auch in vielen Märkten außerhalb der EU anerkannt.

Technische Kernanforderungen

  • Emissionsgrenzwerte: Leitungsgebundene und gestrahlte Emissionen müssen unterhalb definierter Grenzwerte bleiben.

  • Störfestigkeit: Geräte müssen unter definierten elektromagnetischen Störeinflüssen funktionsfähig bleiben.

  • Drahtlose Kommunikation: Systeme wie Radar, Mobilfunkmodule und GNSS (Global Navigation Satellite System) unterliegen spezifischen Prüfungen.

  • OBD-bezogene Prüfungen: Für On-Board-Diagnosesysteme (OBD, On-Board Diagnostics) gelten besondere Anforderungen während der EMV-Prüfung.

Die Prüfungen erfolgen gemäß Anhang 6 (Komponentenebene) und Anhang 7 (Fahrzeugebene) der Verordnung unter Bezugnahme auf internationale Normen wie ISO 11452 und CISPR 25.

Zertifizierung und Konformität

Die EMV-Leistung muss von einem Technischen Dienst bewertet und von einer Genehmigungsbehörde bestätigt werden. Die entsprechenden EMV-Prüfberichte sind Bestandteil der offiziellen Typgenehmigungsunterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein gültiges ECE-Genehmigungszeichen erteilt.

Bedeutung im Produktlebenszyklus

ECE-R-10 spielt während des gesamten Produktlebenszyklus eine Rolle:

  • Pre-Compliance-Tests in der Entwicklungsphase

  • Endgültige Typgenehmigung vor Beginn der Produktion

  • Requalifikation bei Änderungen am Design oder an der Software

Bezug zu anderen Normen

ECE-R-10 ergänzt die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) für Fahrzeugkomponenten und steht im Zusammenhang mit der Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU, Radio Equipment Directive), wenn drahtlose Technologien eingesetzt werden. Die Verordnung ist besonders relevant für Fahrzeugradar, Bluetooth und GNSS-basierte Systeme in Fahrzeugen.

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Überprüft und aktualisiert am 27. Mai 2025 vom IBL-Editors Team Wie hilfreich war dieser Inhalt für Sie?