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ECE-R10

UN-Regelung Nr. 10 (UNECE R10), häufig als ECE-R10 bezeichnet, legt Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Straßenfahrzeugen und ihren elektrischen oder elektronischen Unterbaugruppen fest. Sie ist Teil des UN-Typgenehmigungssystems für Fahrzeuge und wird von Vertragsparteien angewandt, die Genehmigungen nach dem Übereinkommen von 1958 anerkennen.


Die Regelung behandelt sowohl elektromagnetische Aussendungen als auch die Störfestigkeit. Sie soll von Fahrzeugen und Komponenten verursachte Störungen begrenzen und zugleich sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Fahrzeugfunktionen gegenüber elektromagnetischen Einflüssen ausreichend störfest sind.

Anwendungsbereich

UNECE R10 gilt für Fahrzeuge der Klassen L, M, N, O, T, R und S sowie für elektrische oder elektronische Unterbaugruppen (Electrical/Electronic Sub-Assemblies, ESA), die zum Einbau in ein Fahrzeug bestimmt sind. Eine ESA kann aus einem einzelnen Gerät oder einer Gruppe von Geräten einschließlich der zugehörigen elektrischen Anschlüsse und Leitungen bestehen und eine oder mehrere spezialisierte Funktionen ausführen.


Die Regelung unterscheidet zwischen der EMV-Typgenehmigung eines vollständigen Fahrzeugs und der Genehmigung einer ESA als Bauteil oder selbstständige technische Einheit. Welcher Weg anzuwenden ist, hängt vom Produkt, seiner Einbausituation und seinem Einfluss auf Fahrzeugfunktionen ab.

Technische Bewertung

Die Bewertung umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Aussendungen: Breitbandige und schmalbandige elektromagnetische Aussendungen werden anhand der anwendbaren Grenzwerte bewertet.

  • Störfestigkeit: Fahrzeug oder ESA werden definierten elektromagnetischen Störgrößen ausgesetzt und nach den anwendbaren Funktionskriterien beurteilt.

  • Einbau: Bei der Entscheidung, ob eine zusätzliche Bewertung auf Fahrzeugebene erforderlich ist, müssen die Genehmigungsbedingungen der Komponente und der vorgesehene Einbau berücksichtigt werden.

Für Störfestigkeitsprüfungen auf Fahrzeugebene wird die Normenreihe ISO 11451 herangezogen; die Fahrzeugemissionen werden nach Verfahren auf Grundlage von CISPR 12 und CISPR 25 bewertet. Auf ESA-Ebene erfolgen Störfestigkeitsprüfungen nach der Normenreihe ISO 11452 und Emissionsprüfungen nach CISPR 25, die in Europa als EN 55025 / CISPR 25 übernommen wurde. Welche Prüfungen und Grenzwerte konkret gelten, hängt vom Genehmigungsumfang und von der Gerätekonfiguration ab.

Typgenehmigung

Die EMV-Bewertung wird von einem Technischen Dienst durchgeführt, der von der zuständigen Genehmigungsbehörde benannt wurde. Prüfberichte und der erforderliche Beschreibungsbogen sind Bestandteil der Typgenehmigungsunterlagen. Nach Feststellung der Konformität erteilt die Genehmigungsbehörde die Genehmigung und weist das entsprechende Genehmigungszeichen zu.


Die Genehmigung einer ESA weist nicht automatisch nach, dass jede mögliche Fahrzeuginstallation konform ist. Einbaubedingungen, Schnittstellen, Leitungsführung, Antennen und das Zusammenwirken mit anderen Fahrzeugsystemen können die abschließende Bewertung beeinflussen.

Produktlebenszyklus

  • Entwicklung: Vorprüfungen (Pre-Compliance) helfen, EMV-Risiken vor der formalen Bewertung zu erkennen.

  • Typgenehmigung: Die festgelegte Serienkonfiguration wird vor der Genehmigung geprüft und dokumentiert.

  • Änderungen: Hardware-, Software-, Antennen- oder Einbauänderungen müssen daraufhin bewertet werden, ob die bestehende Genehmigung weiterhin gilt oder zusätzliche Prüfungen erforderlich sind.

Verhältnis zu EU-Anforderungen

UNECE R10 ist innerhalb ihres Anwendungsbereichs der maßgebliche EMV-Typgenehmigungsrahmen für Fahrzeuge und fahrzeugbezogene ESA. Abhängig vom Produkt und von der Art des Inverkehrbringens können zusätzlich Anforderungen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU oder der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU zu bewerten sein. Die Konformität mit einem Regelwerk sollte nicht automatisch als Nachweis der Konformität mit einem anderen behandelt werden.

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Überprüft und aktualisiert am 11. September 2026
Autor: IBL-Editors Team
Technische Überprüfung: Daniel Lenhardt - CEO & Owner | IB-Lenhardt AG
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